Vernehmlassung

Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)

Die SVP befürwortet die hier vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELV). Sie sind durch die…

Anhörungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP befürwortet die hier vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELV). Sie sind durch die einstimmige Verabschiedung der Revision der Artikel 64a und 65 des KVG durch die Bundesversammlung am 19. März 2010 klar gerechtfertigt.

Da sich die ursprünglich beschlossene Leistungssistierung im Falle der Nichtbezahlung der Krankenversicherungsprämien in der praktischen Umsetzung nicht bewährte, beschloss die Gesundheitskommission des Nationalrates mittels einer Initiative einen Lösungsvorschlag von seiten des Bundesrates bzw. der zuständigen Behörden zu fordern. Dabei sollen die Kantone zur Übernahme von 85 Prozent der mit Verlustscheinen belegten Forderungen verpflichtet werden.

Aus Sicht der SVP birgt dieses Vorgehen allerdings die Gefahr, dass die Allgemeinheit, d.h. letztlich der Steuerzahler auch für fahrlässig verursachte oder selbstverschuldete finanzielle Probleme Einzelner aufkommen muss. Die neue Regelung darf aber keinesfalls zu einer Aushöhlung der Eigenverantwortung führen, indem jeglicher Druck auf die säumigen Prämienzahler aufgehoben wird.

Die SVP fordert nun alle Kantone auf, säumige Prämienzahler auf einer Liste zu erfassen, welche den Leistungserbringern (Ärzte, Spitäler und Gemeinden) zur Einsicht offen steht, so dass nicht notfallmässig begründete Leistungen aufgeschoben werden können. Sie können sich dabei an dem von der SVP des Kantons Thurgau initiierten und seit 2007 in Kraft befindlichen und bewährten „Thurgauer-Modell" orientieren.

Die Kantone stehen in der Verantwortung, das Vertrauen der grossen Mehrheit der sich korrekt und finanziell verantwortungsvoll verhaltenden Versicherten in die obligatorische Krankenversicherung zu erhalten und zu stärken. Die SVP wird die Massnahmen betreffend säumiger Prämienzahler durch die Kantone genau verfolgen und im Interesse der Grosszahl eigenverantwortlich handelnden Versicherten auf allfällige Mängel hinweisen.

 

 
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