Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Die SVP fordert, dass sich die Revision auf die beiden Punkte Adressbuchschwindeleien und Schneeballsysteme konzentriert, in denen echte Missstände bestehen. Eine umfassendere Vorlage wird die SVP…

Antwort von der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP fordert, dass sich die Revision auf die beiden Punkte Adressbuchschwindeleien und Schneeballsysteme konzentriert, in denen echte Missstände bestehen. Eine umfassendere Vorlage wird die SVP als bürokratisches und wirtschaftsfeindliches Gesetz ablehnen.

Zu den einzelnen Artikeln nehmen wir wie folgt Stellung:

Art. 3a (Adressbuchschwindeleien)
Einverstanden

Art. 3b (Schneeballsysteme)
Wir sind grundsätzlich damit einverstanden, dass im Bereich der Schneeballsysteme etwas unternommen wird. Jedoch erscheint uns die Formulierung des Artikels als wenig ausgereift, zu unpräzise und nicht praxistauglich. Der Artikel ist zusammen mit der betroffenen Branche des Network Marketing zu überarbeiten.

Art. 8 (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Die SVP lehnt einen Eingriff in die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) strikte ab. Das heutige Gesetz, welches AGB verbietet, die „in irreführender Weise zum Nachteil einer Vertragspartei" ausgestaltet wurden, reicht vollumfänglich. Der Bundesrat führt denn auch keine Missstände an, welche eine Revision dieses Artikels notwendig machen würden. Es ist unbedingt zu verhindern, dass die Schweiz in diesem Bereich das wirtschaftsfeindliche und bürokratische EU-Recht übernimmt.

Art. 10 (Klagerecht des Bundes)
Die SVP lehnt die Ausdehnung des Klagerechts des Bundes auf nationale Sachverhalte ab. Der Bundesrat legt keine Gründe vor, weshalb er die Interessen von Privaten vor Gericht vertreten soll. Der Bundesrat argumentiert einzig mit dem Recht in anderen Ländern, was ja für sich allein niemals ein Grund sein kann, etwas in der Schweiz einzuführen. In einer liberalen Rechtsordnung obliegt es den Privaten, ihre Interessen vor Gericht zu vertreten, und nicht dem Staat.

Art. 16 (Preisbekanntgabepflicht bei Dienstleistungen)
Die Neuformulierung dieses Artikels scheint uns unüberlegt und nicht praxistauglich. Er trägt den Strukturen in Branchen, die komplexe Produkte anbieten, keine Rechnung. Will der Bundesrat in Zukunft jedem Patienten die Tarmed-Regeln zum Durchlesen geben, bevor er von seinem Arzt behandelt werden darf? Auch in der Finanzbranche sind die angebotenen Produkte von einer derartigen Komplexität, dass die Preisbekanntgabevorschrift nur mit grossem Aufwand umsetzbar ist. In einer liberalen Wirtschaftsordnung obliegt es dem Privaten zu entscheiden, ob er eine Dienstleistung in Anspruch nehmen will, deren Preis er nicht oder nicht genau kennt.

Art. 21 und Art. 22 (internationale Zusammenarbeit)
Diese Artikel sind völlig überflüssig. Weshalb soll die Bundesverwaltung Daten ins Ausland übermitteln können? Im erläuternden Bericht wird kein einziger Fall aufgeführt, beim dem eine solche internationale Zusammenarbeit vonnöten gewesen wäre. Offenbar funktioniert die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen bereits heute, so dass sich keine Ausweitung der Kompetenzen der Bundesverwaltung aufdrängt. Die SVP lehnt diese beiden Artikel ab.

 

 

 
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