Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn, Familienzulagen für arbeitslose alleinstehende Mütter und Finanzhilfen an Familienorganisationen)

Die SVP lehnt die geplanten Gesetzesrevisionen in dieser Form ab. Es handelt sich bei allen drei Änderungen um einen Leistungsausbau, der nicht gerechtfertigt ist.

Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn
Die SVP-Delegation hat die Pa.Iv. 16.417, auf die diese Änderung zurückgeht, in der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit unterstützt. Der Gesetzesentwurf ist aber so anzupassen, dass die Ausbildungszulagen erst ab dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn ausgerichtet werden. Wenn ein Kind nach Vollendung des 16. Altersjahres noch die obligatorische Schule besucht, ist bis zum Ausbildungsbeginn weiterhin die Kinderzulage zu entrichten. Es gibt nämlich keinen Grund, wieso Kinder, die noch die obligatorische Schule besuchen, bereits eine Ausbildungszulage erhalten sollen, auch wenn sie älter als 16 Jahre sind.

Familienzulagen für alleinstehende arbeitslose Mütter
Die Schweiz verfügt über ein im internationalen Vergleich sehr gutes Sozialversicherungssystem. Die Maschen des Sozialauffangnetzes sind bereits heute bei uns sehr eng geknüpft. Aber solange das Auffangnetz für soziale Notsituationen aus einem Netz und nicht aus einer wasserdichten Hängematte besteht, wird es immer Zwischenräume geben. Wir sind laufend daran, dieses Netzwerk zu verdichten und die soziale Absicherung zu perfektionieren. Damit steigen auch die Ansprüche auf Sozialleistungen. Der hier vorgesehene Leistungsausbau ist eindeutig Ausdruck dieser steigenden Anspruchshaltung. Denn obwohl im Bereich der Familienzulagen in den letzten Jahren ein massiver Ausbau betrieben wurde, lassen sich auch hier immer wieder neue Lücken finden, neue scheinbare Ungerechtigkeiten und neue Sonder-, Spezial- und Individualfälle, die abgedeckt werden sollen. Der ständige Ausbau der Leistungen kostet die Steuer- und Beitragszahler immer mehr, auch wenn dieser, wie im vorliegenden Fall, in kleinen, unscheinbaren, durchaus nachvollziehbaren Schritten erfolgt. Die SVP stellt sich aber auf den Standpunkt, dass die bestehenden Sozialversicherungsvorkehrungen genügend Schutz gewähren und daher kein Handlungsbedarf besteht. Echte existenzielle Probleme der künftigen Anspruchspersonen werden mit dieser Gesetzesänderung nicht gelöst. Stattdessen wird, sobald diese scheinbare Lücke geschlossen wird, bald die nächste Lücke moniert werden, für deren Schliessung wieder ein Ausbau stattfinden soll.

Unterstützung von Familienorganisationen
Der Bundesrat begründet die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verteilung von Finanzhilfen an Familienorganisationen mit rechtstaatlichen Argumenten. Aus Sicht der SVP müsste aber nicht das Gesetz an das staatliche Handeln angepasst werden, sondern umgekehrt sollte das staatliche Handeln gesetzeskonform sein. Die Subventionen von Familienorganisationen haben keine genügende Rechtsgrundlage, wie der Bundesrat selber eingestehen muss. Die SVP fordert daher, dass diese Finanzhilfen sofort eingestellt werden.

 
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