Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Vergütung des Pflegematerials)

Die SVP Schweiz lehnt die vorgesehene Änderung bei der Vergütung von Pflegematerial ab. Die Kantone sind bei der Eindämmung des Kosten-wachstums stärker in die Pflicht zu nehmen. Stattdessen will der Bundes-rat die Kantone von den Kosten für durch Pflegefachpersonal angewandtes Pflegematerial entlasten, indem neu die OKP für die Vergütung aufkommen soll. Wegen der damit einhergehenden Mengenausweitung ohne jeden Mehrwert für die Patienten und Prämienzahlenden lehnt die SVP diese KVG-Änderung klar ab.

Die SVP Schweiz sieht zu viele Risiken darin, bei der Vergütung von Pflegematerial die Unterscheidung aufzuheben, ob solches von Patienten selbst (durch OKP vergütet) oder von Pflegefachpersonen angebracht wird (durch die Pflegefinanzierung übernommen). Jede Verlagerung von Kosten in die OKP birgt erfahrungsgemäss die Gefahr einer Mengenausweitung. Es steht zu befürchten, dass die Kostenfolge mehr als die geschätzten 65 Millionen Franken betragen wird. Ohne dass dadurch die Pflegeleistungen qualitativ verbessert würden.

Leider könnte mit dem neuen Vergütungsmodus der administrative Aufwand der Versicherer nicht wie in Aussicht gestellt verringert werden. Vielmehr sollen die Kantone zulasten der Versicherungen von den Restfinanzierungskosten beim Pflegematerial befreit werden. Und wenn bei der Akut- und Übergangspflege neu auch die Spitäler zu Leistungserbringern würden, sind noch grössere Mehrkosten in der OKP unvermeidlich. Die hohe Spitaldichte in der Schweiz, einer der grössten Kostentreiber unserer Gesundheitskosten, würde den Kostenanstieg für die Prämienzahlenden ohne Mehrwert noch stärker befeuern. Die SVP Schweiz appelliert einmal mehr an den Bundesrat, die Kantone bei der Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen stärker in die Pflicht zu nehmen. Die vorliegende KVG-Änderung würde genau das Gegenteil bewirken und ist deshalb abzulehnen.

 
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