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Gesundheit
Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung: Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen»

Im Jahr 2014 nahmen die eidgenössischen Räte die Motion 11.3811 Darbellay an. Gemäss dem modifizierten Text wird der Bundesrat beauftragt, «eine Änderung des UVG und/oder gegebenenfalls anderer einschlägiger Bestimmungen vorzuneh-men, um zu garantieren, dass Taggelder auch in solchen Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person als Jugendlicher erlitten hat».

Der Bundesrat hat die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung im Bericht vom 28. März 2018 analysiert. Im Ergebnis führt die Motion zu einer Abweichung von grundlegenden Prinzipien des Versicherungsrechts, zu systemischen Widersprüchen in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen und zudem zu neuen Ungleichheiten. Der Bundesrat beantragte sodann die Motion abzuschreiben.

Trotz der vorangehenden Erkenntnisse haben beide Räte die Abschreibung der Motion abgelehnt, weshalb nun der vorliegende Entwurf ausgearbeitet wurde.

Aus Sicht der SVP ist der vorliegende Systemwechsel, welcher eine Ausnahme zum in den Sozialversicherungen geltenden Rückwärtsversicherungsverbot bedeutet – insbesondere, weil für dieses Risiko keine UVG-Prämie bezahlt worden ist – abzulehnen. Ganz offensichtlich führt die Ergänzung des UVG zu einer Zunahme der gerichtlichen Verfahren, zu Koordinationsschwierigkeiten, zu zusätzlichem administrativen Aufwand sowie zu einer Auswirkung auf die Prämienbelastung.

Ohnehin ist die folgenreiche Regulierung in Anbetracht der im Bericht ausgeführten Tatsache, dass am Ende der Verfahren «nur in Einzelfällen» Leistungen fällig werden, unhaltbar. Einhergehend mit der Ergänzung im UVG sind jedoch neue Folgekosten, welche schlussendlich von den Steuer- und Prämienzahler getragen werden müssen.

 
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