Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer

Die SVP lehnt die vorgesehene Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) mit Ertragsüberschüssen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ab. Die SVP bemängelt, dass damit auch Gelder von nicht betroffenen Unternehmen abgeschöpft werden.

Aus Sicht der SVP ist es grundsätzlich richtig, dass ehemals asbestverarbeitende Unternehmen gemäss dem Verursacherprinzip für die gesundheitlichen Langzeitfolgen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufkommen müssen. Der EGMR hat die vom Schweizer Bundesgericht praktizierte absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren mit dem Argument kritisiert, dass die von Asbest verursachten Krankheiten meist viel später diagnostiziert werden können.

Der Ende 2016 gegründete Fonds EFA zur Entschädigung der Asbestopfer sollte die dadurch entstehenden finanziellen Forderungen begleichen. Anfänglich wurden freiwillige Einlagen von 26 Millionen Franken vom Schweizerischen Versicherungsverband, Bahnunternehmen, asbestverarbeitenden Betrieben und paritätischen Berufskommissionen getätigt. Aus Sicht der SVP war dies der richtige Ansatz, denn damit wurden die direkten Verursacher der Gesundheitsschäden zur Verantwortung gezogen. Die SUVA konnte sich damals mangels gesetzlicher Grundlage nicht beteiligen.

Noch immer verfügt die EFA über ein Vermögen von 11 Millionen Franken, jedoch konnten seit 2020 keine namhaften Zahlungen mehr erwirkt werden. Die SVP kritisiert die fehlende Bereitschaft der problemverursachenden Branchen, weitere Zahlungen zu leisten. Die nun vorgesehene Lösung, den Fonds aus den Ertragsüberschüssen der SUVA aus der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu finanzieren, lehnt die SVP ab. Die damit entstehende Solidarhaftung sämtlicher beitragszahlender Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist als nicht verursachergerecht zu kritisieren.

Diese sogenannte Lösung, die Finanzierung mit Ertragsüberschüssen zu bewerkstelligen, ist geradezu lächerlich. Zum Geschäftsmodell einer Versicherung gehören das Miteinander von Erträgen und Beiträgen der Versicherten. Erträge, die zweckentfremdet werden, führen zu unnötig höheren Versicherungsbeiträgen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) spricht von Kosten zwischen 25 bis 50 Millionen Franken bis 2030 für den Weiterbetrieb der Stiftung, nennt aber keinen definitiven Termin zur Liquidierung der Stiftung. Aus Sicht der SVP muss Missbrauch verhindert werden. Sobald die Entschädigungsgesuche signifikant abnehmen oder gar ausbleiben, muss die Auflösung der Stiftung rasch vollzogen werden.

 
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