Vernehmlassung

Änderung von Verordnungen im Tierschutzbereich

Die SVP lehnt die Verordnungsänderungen bezüglich der Nutztiere, welche von der Verwaltung ohne gesetzgeberischen Auftrag vorgeschlagen werden, grundsätzlich ab. Die Massnahmen bezüglich der Tierversuche unterstützt die SVP.

Enttäuscht nimmt die SVP zur Kenntnis, dass die Verordnungsänderungen in Bezug auf die Nutztiere nicht den Willen des Parlaments widerspiegeln, sondern scheinbar auf «gesellschaftlichen Erwartungen» und «Medieninteresse» basieren sollen. Es wird lediglich eine von beiden Räten angenommene Motion («Kein Schwanzcoupieren ohne Betäubung») umgesetzt. Befremdlich ist aber die Tatsache, dass hier nicht der Wille des Parlamentes umgesetzt wird. Das Parlament hat klar entschieden, die Schwänze nicht ohne Betäubung zu coupieren. Es war nie die Rede von einem Verbot, so wie es jetzt vorgeschlagen wird. Deshalb lehnen wir dieses Verbot ab. Das ist demokratisch höchst bedenklich, wie die Verwaltung mit Parlamentsentscheiden umgeht.

Zusätzlich scheint das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Antworten des Bundesrates auf Interpellationen, die Fragestunde oder abgelehnte sowie noch in der Beratung stehende Vorstösse als proaktiven Regulierungsauftrag aufgefasst zu haben. Diese einseitige Vorgehensweise untergräbt fälschlicherweise die Legitimation des Tierwohls als Ganzes. Elemente der Stärkung des Tierwohls, welche beispielsweise durch das Kürzen der Schwänze der Lämmer oder das Touchieren der Schnäbel von Legeküken angestrebt werden, wurden schlichtweg ausgeblendet.

Die Massnahmen im Bereich der Versuchstiere sind grundsätzlich unterstützungswürdig, solange die notwendigen Forschungen am Tier nicht von der Schweiz ins Ausland verlagert werden. Dies würde den Forschungsstandort Schweiz sowie dem Tierwohl entgegenlaufen, da die Tierschutzstandards im Ausland oft tiefer als in der Schweiz sind.

Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Vorlage in Bezug auf die Nutztiere ab.

 
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