Vernehmlassung

Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen

Die SVP unterstützt die Vorlage und begrüsst, dass die Entgelte der obersten Kader der grossen Bundesunternehmen neu auf dem Niveau eines Bunderatsgehalts gedeckelt werden. Auch das Verbot von Abgangsentschädigungen, wie sie in der Privatwirtschaft bereits untersagt sind, ist aus Sicht der SVP folgerichtig.

Bundesrat als Referenz für den Maximallohn

Lohnexzesse in öffentlichen Unternehmen sind aus Sicht des Steuerzahlers zu unterbinden, weshalb die SVP die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats unterstützt. Die Entschädigung des Bundesrats inklusive Ruhegehalt (~ 1 Mio. Franken pro Jahr) bilden einen angemessenen Massstab, um die Entgelte der Spitzen von SBB, RUAG, Skyguide, SUVA, SRG SSR, Swisscom und Post gesetzlich zu begrenzen. Für die übrigen, kleineren Bundesbetriebe soll der Bundesrat über die maximale Höhe bestimmen können. Auf eine explizite gesetzliche Regelung kann hier verzichtet werden, da diese Betriebe in Bezug auf die Grösse und die Entschädigungen nicht mit dem sieben erwähnten grössten Unternehmen vergleichbar sind. Die SVP lehnt die diesbezügliche Minderheit (Piller Carrard) ab.

Geschlechterquoten schaden der Gleichstellung

Ebenso lehnt die SVP eine weitere Minderheit (Piller Carrard) ab, welche die Vorlage missbrauchen möchte, um Richtwerte für die Vertretung von Geschlechtern und Sprachregionen in den genannten Unternehmen durchzusetzen. Dies ist aus Sicht der SVP erstens sachfremd und zweitens nicht notwendig. Quoten sind aus Sicht der SVP kontraproduktiv für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Führungspersonen sollen nach Massgabe ihrer Qualifikationen und Eignung ausgewählt werden und nicht nach deren Geschlecht oder Muttersprache.

Abgangsentschädigungen unterbinden

Das Verbot von Abgangsentschädigungen für die genannten Betriebe befürwortet die SVP ausdrücklich. Es geht nicht an, dass in der Bundesverwaltung und in bundesnahen Unternehmen und Anstalten gesamthaft durchschnittlich ca. 1 Mio. Franken pro Jahr an Abgangsentschädigungen ausgerichtet werden. Die entsprechenden Vorschriften für die Privatwirtschaft sollen erst recht auch für den Bund und seine Betriebe gelten, die sich in erster Linie über Steuern, Abgaben und Gebühren finanzieren.

 
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