Vernehmlassung

Beitragsverordnung Innosuisse

Die SVP unterstützt grundsätzlich das Anliegen, Prinzipien für die Leis-tungserbringung der Innosuisse klarer zu umschreiben. Dabei stehen richtigerweise die Jungunternehmer als Empfänger dieser Leistungen im Vordergrund. Einseitig politische anmutende Beitragsansprüche, wie ein einseitiger Fokus auf «Nachhaltigkeit» der zu unterstützenden Unternehmen, lehnt die SVP ab.

Die verschiedenen Massnahmen, welche insbesondere Jungunternehmen gezielter in den Fokus der Leistungen von Innosuisse rücken, sind unterstützenswert. Die neu flexiblere Handhabung der Beiträge von Umsetzungspartnern an die Kosten von Innovationsprojekten (40%-60% getragen durch Umsetzungspartner) erleichtert die Erbringung von unternehmensspezifischen Lösungen. Um einem Risiko einer ausufernden Consulting-Industrie entgegenzuwirken, werden die designierten Mentoren von Innosuisse zu Recht dazu verpflichtet, die Leistungen persönlich zu Gunsten der Unternehmen zu erbringen (Art. 6 Abs. 2). Auch die Limitierung solcher Gutschriften auf 10’000 CHF sowie die neue Gruppierung der Mentoringleistungen ist im Sinne der Unternehmen. Der neu übergeordneten Rolle des geistigen Eigentums, welche im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) verankert ist, wird richtigerweise in der Verordnung stufengerecht Rechnung getragen (Art. 50).

Der Beitragsanspruch für von Innosuisse geförderten Produkte muss sich global am Innovationsgehalt, am Markt- und Wachstumspotenzial sowie am Leistungsausweis orientieren (Art. 31). Der neu eingefügte Artikel 2 räumt der Nachhaltigkeit den zu unterstützenden Unternehmen jedoch eine übergeordnete Rolle im Kontext der Beitragsansprüche ein. Artikel 2 untergräbt damit die anderen Prinzipien des Beitragsanspruchs. Nur als ausdrücklich nachhaltig vermarktete Produkte werden einen Beitragsanspruch erheben können. Damit wird eine politisch anmutende Wertehierarchie etabliert. Eine einseitige Stärkung von öko-ideologisch gefärbten Projekten lehnt die SVP ab. Die Streichung von Artikel 2 ist zudem gerechtfertigt, da der «Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung» bereits in Art. 31 lit. h ausdrücklich erwähnt ist.

Aus all diesen Gründen unterstützt die SVP die Neustrukturierung der Leistungen der Innosuisse zwar, lehnt die einseitige Fokussierung auf die «Nachhaltigkeit» aber ab.

 
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