Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Gemäss ihrem «Parteiprogramm 2023 bis 2027» vom 28. Januar 2023 «setzt sich die SVP ein für tiefere Steuern, Abgaben und Gebühren für alle und lehnt jegliche neuen Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Erhöhungen ab» (Seite 31). Vor dem Hintergrund des ungebremsten Wachstums der Bundesfinanzen und des mangelnden Willens der Exekutive, echte Ausgabenkürzungen vorzunehmen, ist eine weitere Zusatzbelastung der Bevölkerung durch eine Mehrwertsteuererhöhung nicht zumutbar. Ebenfalls lehnt die SVP die Einrichtung eines verschuldungsfähigen Fonds ab. Ein solcher würde die Schuldenbremse und damit die haushaltspolitische Disziplin schwächen, die gebundenen Ausgaben noch weiter erhöhen, sowie einen weiteren ausserbudgetären Mechanismus hinzufügen. Die SVP steht zu einer verteidigungsfähigen Milizarmee und sie unterstützt den Bundesrat in seinen Bestrebungen, die Sicherheit der Bevölkerung vor militärischen Gefahren endlich wieder zu erhöhen. Um ihre Kernkompetenz zu stärken, verlangt die SVP die Fokussierung der Mittel des VBS auf die Verteidigungsfähigkeit der Armee sowie die Optimierung der Beschaffungsprozesse.

Die Vorlage in Kürze
Der Bundesrat schlägt vor, die Mehrwertsteuer zwischen 2028 und 2037 vorübergehend um 0,8 Prozentpunkte zu erhöhen – mit einer proportionalen Erhöhung des reduzierten Satzes (0,3) und des Sondersatzes (0,4) –, um vorrangig die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zu finanzieren. Die Einnahmen sollen wie folgt verwendet werden: 18 Milliarden für zusätzliche Rüstungsbeschaffungen und marktbedingte Mehrkosten, 10 Milliarden zur Finanzierung geplanter, aber im Budget noch nicht gedeckter Beschaffungen sowie 3 Milliarden für Sicherheitsausgaben ausserhalb der Armee. Die Einnahmen würden in einen befristeten Rüstungsfonds fliessen, der eine Verschuldungskapazität von 6 Milliarden hat.

Generelle Beurteilung der Vorlage durch die SVP
Seit Jahrzehnten wurde das Armeebudget reduziert, was die SVP stets kritisiert hat. Die SVP unterstützt das Bestreben des Bundesrates, die Sicherheit der Bevölkerung vor militärischen Gefahren endlich wieder zu erhöhen. Dabei stellt die SVP die Verteidigungsfähigkeit als Kernkompetenz der Milizarmee ins Zentrum ihrer Überlegungen. Für die Stärkung dieser Verteidigungsfähigkeit braucht die Armee solide Finanzen. Doch auch diese Finanzen müssen sich dem volkswirtschaftlichen Gesamtbild der Schweiz sowie der Fiskaldisziplin fügen. Gemäss ihrem Parteiprogramm lehnt die SVP jegliche neuen Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Erhöhungen ab.

Die SVP hält zur Schuldenbremse und damit zur Fiskaldisziplin der Schweiz. Die Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte der Eidgenossenschaft. Dank ihr ist es nicht nur gelungen, die Verschuldung des Staates von über 130 Milliarden Franken im Jahr 2005 auf unter 97 Milliarden Franken im Jahr 2019 zu reduzieren. Die Schuldenbremse diszipliniert auch das Parlament in seinen finanzpolitischen Entscheiden. Die Einrichtung eines verschuldungsfähigen Fonds widerspricht der Schuldenbremse. Ebenso würden dadurch die gebundenen Ausgaben noch weiter erhöht. Aus diesen Gründen lehnt die SVP einen verschuldungsfähigen Fonds ab.

Forderungen der SVP zur vorliegenden Vorlage
Forderung 1: Finanzierung über interne Kompensation
Bei der Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit ist die Frage der Mehrkosten von zentraler Bedeutung. Dabei sollte jedoch die effiziente Nutzung der bestehenden Ressourcen priorisiert werden. In diesem Sinne fordern wir, die Verhältnismässigkeit der Teilnahme an EU-Rüstungsprogrammen unter dem Gesichtspunkt von Kosten und Qualität zu prüfen. Zudem sind die Verwaltungsstrukturen des VBS grundlegend zu optimieren und die Gruppe Verteidigung (Gruppe V) ist gegenüber den anderen Verwaltungseinheiten mit striktem Fokus auf die Landesverteidigung zu stärken. Selbst in der Gruppe V ist unbedingt darauf zu achten, dass Finanzvorhaben mit direktem Einfluss auf die Verteidigung höher priorisiert werden.

Bereiche des VBS, die nicht direkt mit dem Kernauftrag des Departements zu tun haben, sind mit sofortiger Wirkung zu streichen. Innerhalb der Gruppe sind ebenfalls alle Bereiche zu streichen, die nicht direkt der Wiedererlangung der Verteidigungsfähigkeit dienen. Das Budget der Gruppe V soll kategorisch der direkten Landesverteidigung zufliessen. Auslandseinsätze der Armee sowie andere Ausgabenpunkte sind von diesem Budgetposten zu trennen.

Betreffend Finanzierung hat die SVP in der Frühlingssession 2026 drei Vorstösse eingereicht:

  • Motion 26.3266 «Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit und des Schutzes der Bevölkerung durch VBS-interne Kompensationen» – insbesondere mit folgenden Anliegen:
    • Sistierung der Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz und Prüfung deutlich kostengünstiger Sanierungsalternativen.
    • Sistierung der Bergung von Munition in Schweizer Seen sowie die Einstellung entsprechender Studien und Untersuchungen.
    • Reorganisation der Gruppe Verteidigung mit dem Ziel, mittels Effizienzsteigerungsmassnahmen von den aktuell mehr als 12’000 Mitarbeitern 1’000 FTE für andere Aufgaben einsetzen zu können.
    • Aufhebung des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik SEPOS gemäss der Empfehlung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel-Tätigkeitsbericht 2023).
    • Schaffung eines unabhängigen Budgetpostens für die militärische Friedensförderung, welcher unabhängig vom regulären Armeebudget ist und nicht mehr durch das Armeebudget querfinanziert wird.
    • Auflösung der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD).
    • Reduktion der Kommunikationsausgaben innerhalb des VBS von fast 20 Millionen Franken auf maximal noch eine Million Franken.
  • Motion 26.3267 «Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit und des Schutzes der Bevölkerung durch die Plafonierung der nicht verteidigungsrelevanten Bundesausgaben», welche verlangt: Der Bundesrat wird beauftragt, die laufenden Ausgaben der schweizerischen Eidgenossenschaft auf dem Niveau der letzten Staatsrechnung zu plafonieren. Die dadurch freiwerdenden finanziellen Mittel werden für dringliche Beschaffungen und den Betrieb zur Stärkung der Gruppe Verteidigung und der Schweizer Armee bereitgestellt.
  • Motion 26.3268 «Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit und des Schutzes der Bevölkerung durch Entlastungsmassnahmen im Bundeshaushalt». Sie verlangt, finanzielle Mittel für dringliche Beschaffungen und den Betrieb zur Stärkung der Gruppe Verteidigung und der Schweizer Armee aus folgenden Quellen bereitzustellen:
    • Asyl, Migration und Schutzstatus S: Plafonierung auf 2 Milliarden Franken pro Jahr und umfassende Reform des Asylsystems (Einsparungen gegenüber Budget 2026: 1.9 Milliarden Franken);
    • Personalausgaben des Bundes: Plafonierung auf 5.5 Milliarden Franken pro Jahr (Einsparungen gegenüber Budget 2026: 1.2 Milliarden Franken);
    • Öffentliche Entwicklungshilfe, APD: Plafonierung auf 2 Milliarden Franken pro Jahr (Einsparungen gegenüber Budget 2026: 870 Millionen Franken);
    • Beratung und externe Dienstleistungen des Bundes: Plafonierung auf 500 Millionen Franken pro Jahr Einsparungen gegenüber Budget 2026: 161 Millionen Franken);
    • Soziodemografischer Lastenausgleich: Plafonierung auf 300 Millionen Franken pro Jahr (Einsparungen gegenüber Budget 2026: 25 Millionen Franken).

Forderung 2: Optimierung der Beschaffungsprozesse
Beschaffungsprozesse sind langwierige und oft nicht-linear verlaufende Prozesse. Daraus kann aber nicht folgen, dass sich die demokratischen, parlamentarischen Prozesse den Beschaffungsprozessen anpassen müssen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Die Beschaffungsprozesse müssen so weit wie möglich standardisiert werden. Sie müssen ebenso flexibel genug sein, um Nicht-Linearitäten zu absorbieren und sich trotzdem der parlamentarischen Kontrolle fügen. Die SVP verlangt die Anpassung der Beschaffungsprozesse and die neuen Realitäten im Beschaffungsmarkt unter Wahrung der parlamentarischen Prozesse und Kontrolle.

Forderung 3: Prüfung eines Fonds ohne Verschuldungskapazität
Ein Element dieser Anpassung der Beschaffungsprozesse kann die Errichtung eines Sonderfonds sein, der folgende Kriterien kumulativ erfüllt:

  1. Der Fonds ist nicht verschuldungsfähig;
  2. Der Fonds wird primär durch interne Kompensationen im VBS und in der Bundesverwaltung alimentiert;
  3. Der Fonds wird sekundär aus allgemeinen Budgetmitteln alimentiert;
  4. Die Ausgaben des Fonds stehen in unmittelbarem und direktem Zusammenhang mit der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit.
 
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