Vernehmlassung

Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht (BKSG)

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Die vorgeschlagene Teilung für die Kosten der Kontrolle für die Stellenmeldepflicht, beziehungsweise die Stellenmeldepflicht als solches, ist ein Resultat der nicht umgesetzten Masseneinwanderungsinitiative, welche vom Volk am 9. Februar 2014 angenommen wurde. Ziel dieser Masseneinwanderungsinitiative war es, nie Kosten im Zusammenhang einer Kontrolle für die Stellenmeldepflicht für den Bund oder die Kantone zu generieren. Vielmehr hätte die Masseneinwanderungsinitiative gerade einheimische Arbeitnehmer durch eine eigenständige Regulierung der Einwanderung in die Schweiz effizienter geschützt als eine Stellenmeldepflicht.

Die Stellenmeldepflicht ist kein Ersatz für eine eigenständige Regulierung der Einwanderung, für welche sich das Schweizer Volk am 9. Februar 2014 ausgesprochen hat. Deshalb ist die Stellenmeldepflicht ein Vorwand Art. 121a der BV nicht umzusetzen, was die SVP prinzipiell ablehnt.

Die Stellenmeldepflicht schadet der Schweizer Wirtschaft, da sie erstens die Arbeitgeber zwingt, offene Stellen in den von der Meldepflicht betroffenen Berufskategorien den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden und zweitens den Arbeitgebern während der Dauer des Publikationsverbotes für Stellenangebote in den geschützten Berufskategorien die Hände bindet. Die Arbeitgeber müssen während fünf Tagen die eingehenden Bewerbungspapiere von Arbeitslosen evaluieren, und sich entscheiden entweder aus zeitlichen Gründen eine tendenziell schlechter qualifizierte Person anzustellen oder die fünf Tage verstreichen zu lassen, bis sie die Rekrutierung auf den gesamten Arbeitsmarkt ausdehnen können. Deshalb ist der Informationsvorsprung für Arbeitslose in geschützte Berufskategorien für Arbeitgeber kontraproduktiv.

Grundsätzlich liegt es in der Natur der vorgeschlagenen Massnahme, dass eine Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen angestrebt wird. Gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über BKSG fixiert der Bund seine Kostenbeteiligung mit einem Pauschalbetrag, welcher die Hälfte der effektiven Lohnkosten für die Ausführung der Kontrollen beträgt, in der Annahme, dass der Aufwand für eine Kontrolle zwei Stunden beträgt. Wie im erläuternden Bericht zur BKSG ausgeführt wird, sind jedoch die genauen Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht weder für den Bund noch für die Kantone absehbar, da diese von den effektiven Kontrollkosten der Kantone abhängen. Damit wird ein stark gebundener Ausgabenposten eingeführt, welcher gemäss SECO dem Bund zwischen 450’000 CHF jährlich und mehr als 2 Millionen CHF kosten kann. Immerhin erlaubt der vorgeschlagene Ansatz des Monitorings der Stellenmeldepflicht den Kantonen eine wünschenswerte Autonomie in der Ausführung der Kontrollen. Dies geschieht allerdings in der Annahme, dass der Bund keine Mindestvorgaben bezüglich der Art und Weise einer Stellenmeldepflichtkontrolle erlassen wird.

Schlussfolgernd schränkt die Stellenmeldepflicht die Arbeitgeber in ihrer Handlungsfreiheit ein und schadet gleichzeitig der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Ohne die Einwanderung zu regulieren, werden Kosten in unbekannter Höhe für Bund und Kantone generiert.

 
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