Die SVP lehnt die Vorlage für ein Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) ab und beantragt der UREK-N, auf die Vorlage nicht einzutreten. Der Entwurf geht auf die parlamentarische Initiative Ryser (21.432) zurück, welche den systematischen Ausbau der CO2-Regulierung vorsieht. Die Vorlage schafft jedoch neue Abgaben und Importpflichten, verteuert Zement und erhöht somit die Baukosten, was insbesondere KMU belasten würde. Wettbewerb und Zugang zu günstigem Zement dienen der Wirtschaft und sollen nicht durch neue Handelshemmnisse eingeschränkt werden.

Diese Vorlage würde eine CO2-Grenzausgleichsabgabe auf Zementimporte einführen. Importeure würden die Emissionen der importierten Zementwaren deklarieren und darauf eine Abgabe bezahlen, die sich am Emissionshandel orientiert. Die Abgabe soll die Differenz zwischen der inländischen und einer allfälligen ausländischen CO2-Bepreisung ausgleichen. Aus Sicht der parlamentarischen Initiative ist dies nötig, weil die CO2-Kosten für Schweizer Zementproduzenten in den kommenden Jahren steigen dürften, insbesondere aufgrund der Weiterentwicklung des Schweizer Emissionshandelssystems im Gleichschritt mit jenem der Europäischen Union. Genau hier liegt jedoch das Problem: Statt die hausgemachte Kostensteigerung durch zusätzliche Regulierung und EU-Anlehnung zu korrigieren, wird mit dem Grenzausgleich ein weiteres staatliches Instrument geschaffen, das faktisch als Handelshemmnis wirkt und die Kosten schlicht auf Importeure, Bauwirtschaft und Konsumenten überwälzt.
Die behauptete «Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen» überzeugt nicht, weil sie am eigentlichen Ursprung der Verzerrung ansetzt. Nicht der Import ist das Problem, sondern die politisch gewollte Verteuerung im Inland. Zudem ist die Annahme, ohne Grenzausgleich komme es zwingend zu einer relevanten Verlagerung der Zementproduktion, nicht hinreichend belegt. Stattdessen drohen höhere Beschaffungskosten, mehr Bürokratie sowie aussenhandelsrechtliche Risiken, ohne dass damit ein messbarer klimapolitischer Nutzen garantiert wäre. Vorgesehen sind Standardwerte und ein Vollzug durch Bundesstellen.
Wird Zement durch eine neue Grenzabgabe verteuert, trifft dies zuerst das Baugewerbe und viele KMU entlang der Wertschöpfungskette. Am Ende steigen Baupreise, Mieten und Kosten für private sowie öffentliche Projekte. Der Zugang zu günstigem Zement ist im Interesse von Haushalten, Gemeinden und der Wirtschaft. Zudem ist der Wettbewerb mit inländischem Zement volkswirtschaftlich positiv. Er schafft Preisdruck, stärkt Effizienz und erhöht die Versorgungssicherheit durch diversifizierte Bezugsquellen. Hinzu kommen erhebliche Vollzugs- und Aussenhandelsrisiken. Das Instrument benötigt neue Deklarations- und Kontrollprozesse. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten bezüglich der internationalen Einbettung und der Reaktionen von Handelspartnern. Damit steigt das Risiko von Konflikten und Gegenmassnahmen. Der erwartete Nutzen steht aus Sicht der SVP in keinem sauberen Verhältnis zu diesen Belastungen und Risiken.
Die SVP beantragt deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten und auf ein neues Grenzausgleichssystem zu verzichten. Sollte die Vorlage trotz dieser Einwände weiterverfolgt werden, verlangt die SVP mindestens klare Leitplanken im Gesetz. Der Anwendungsbereich muss eng bleiben und darf nicht auf weitere Produkte ausgedehnt werden. Es braucht eine hohe Bagatellgrenze, damit KMU nicht in ein neues Melde- und Abgaberegime gezwungen werden. Eine Doppelbelastung ist auszuschliessen, und im Ausland bereits erhobene CO2-Abgaben sind praktikabel und nachvollziehbar anzurechnen. Zudem sind die Vollzugskosten zu deckeln und die handelsrechtlichen Risiken vor einer Inkraftsetzung verbindlich zu klären.