Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten

Die SVP lehnt das Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten ab. Das Gesetz für zu einer Verwässerung der Zuständigkeiten des NDB und führt zur Bildung einer zu teuren Fachstelle PIU (Passenger Information Unit), welche eine umfassende Datenbank anlegt, in welcher auf Vorrat Personendaten gespeichert werden. Ausserdem kommt das Gesetz zu einem Zeitpunkt, wo mehrere Urteile bezüglich des Umgangs mit PNR und API noch ausstehen und somit eventuell erneute Anpassungen des Gesetzes bald notwendig würden. Die Auswertung solcher Flugpassagierdaten sollte in der Kompetenz des NDB bleiben, wo sie bis heute in eingeschränktem Masse angesiedelt war. Die Errichtung einer PIU sollte lediglich zur Koordination des Informationsaustausches im In- und Ausland errichtet werden und könnte mit einem minimalen Personalaufwand betrieben werden.

Die SVP befürwortet grundsätzlich Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität, lehnt dieses Gesetz in dieser Form jedoch ab. Der Austausch von Personendaten von verdächtigen oder steckbrieflich gesuchten Personen ist zu begrüssen, die pauschale Speicherung aller Personendaten für 6 Monate, bzw. in pseudonymisierter Form für 5 Jahre, ist jedoch eine unnötige und zu teure Massnahme. Die definierten Zeiträume von 6 Monaten, bzw. 5 Jahren sind aus der Sicht der SVP sowohl aus finanzieller wie auch aus datenschutztechnischen Gründen zu lange. Die Vorratsdatenspeicherung von Personendaten ist unverhältnismässig und stellt einen Eingriff in die Grundrechte der Passagiere dar. Der EuGH stuft in seinem Urteil C-817/19 vom 21. Juni 2022 diese Frist als ebenfalls zu lange ein. Dementsprechend fordert die SVP die Richtlinie des EuGH zu übernehmen und alle Personendaten nach 6 Monaten zu löschen, insofern es keinen expliziten Bedrohungsverdacht bei bestimmten Personen gibt.

Weiter führt das Urteil des EuGH aus, dass Personendaten nicht automatisiert weitergegeben oder ausgewertet werden dürfen. Der Austausch darf nur verdachtsabhängig stattfinden und nur mit Ländern geschehen, in denen es Hinweise auf Gefahren durch Terrorismus oder schwere Kriminalität im Zusammenhang mit Flügen gibt. Die bisherige Praxis des NDB bewegt sich sehr nahe an diesem Gerichtsurteil. Aus dieser Perspektive ist es sinnvoller die Befugnisse des NDB in diesem Bereich minimal anzupassen, anstatt eine neue, teure und überbürokratische PIU zu schaffen, welche genau die Arbeit übernimmt, welche der NDB bereits heute erledigt.

Terrorismusbekämpfung ist Angelegenheit des NDB. Jegliche Aufweichung dieser Zuständigkeit macht die Schweiz potenziell anfälliger für Terrorismus. Die Übertragung eines Teiles der Terrorismusbekämpfung führt zu bürokratischem Mehraufwand, welcher sowohl zeitliche als auch finanzielle Kosten haben wird. Die Einrichtung einer Anlaufstelle für die Koordination des Informationsaustausches zwischen fedpol, NDB, SEM, den Kantonen, dem Bund, den Fluggesellschaften und ausländischen Partnerdiensten ist notwendig und sollte nicht vom NDB übernommen werden. Hier reicht jedoch das Einrichten eines kleinen Büros mit minimalem Personalaufwand. Alle weiteren Massnahmen und Befugnisse sollten jedoch beim NDB bleiben. Die SVP setzt sich für eine PIU mit minimalem Personalaufwand ein, die nur den Informationsfluss sicherstellt. Im Bereich Terrorismusbekämpfung lehnt die SVP eine Schwächung des NDB zu Gunsten einer neuen Abteilung ab.

Der Gesetzesentwurf kommt zum falschen Zeitpunkt. Vor dem EuGH ist nach wie vor eine Klage aus Deutschland hängig. Gleichzeitig ist in der Schweiz eine Richtlinie für die Handhabung von API-Daten immer noch in Arbeit. Die Schweiz riskiert hier also ein Gesetz zu verabschieden, dass unter Umständen einen grossen Anpassungsprozess durchlaufen muss, sobald API-Richtlinien definiert wurden oder ein neues EuGH Urteil vorliegt. Die SVP plädiert daher dafür die bisherige Praxis des Datenaustausches, welche seit 2018 provisorisch umgesetzt wird, so lange weiterlaufen zu lassen, bis eine Gesetzesgrundlage sowohl für API als auch für PNR verabschiedet werden kann und internationale Rechtszweifel beseitigt sind.

Aus den obenerwähnten Gründen kann die SVP Gesetz zur Bearbeitung von Flugpassagierdaten nicht unterstützen.

 
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