Das Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) soll die gesetzliche Grundlage für zukünftige Landesausstellungen bilden. Die darin enthaltenen Parameter sehen unter anderem vor, dass sich der Bund mit bis zu 30 % der Gesamtausgaben beteiligt und dass die Evaluation von Projekten durch eine Jury erfolgt, die die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) nach Rücksprache mit dem Bundesrat einsetzen kann und die ihre Empfehlungen direkt an die KdK richtet.
Die SVP lehnt dieses neue Bundesgesetz entschieden ab. Angesichts der aktuellen Haushaltslage des Bundes ist es unverhältnismässig, eine neue Landesausstellung mit bis zu 30 % quer zu finanzieren. Die SVP fordert daher, dass die Organisatoren erst einen detaillierten Plan zur Rückzahlung der Bundesgelder vorlegen müssen, bevor ihre Projekte weiter berücksichtigt werden. Darüber hinaus wehrt sich die SVP dagegen, dass die KdK am Ende über eine eigens eingesetzte Jury Empfehlungen ausspricht, die der Bund dann nur noch annehmen oder ablehnen kann.