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Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die SVP lehnt das Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen ab, da dieses eine unnötige Beschneidung der Volksrechte darstellt. Es gibt keine zwingenden Gründe, Freihandelsabkommen einem einfachen Bundesbeschluss zu unterstellen, um ein Referendum zu umgehen. Zudem stellt die Möglichkeit eines fakultativen Referendums die Attraktivität der Schweiz als Verhandlungspartnerin nicht in Frage. Die direktdemokratischen Werte der Schweiz sind zudem ein Pfeiler der Stabilität und damit des Schweizer Wohlstands. Gleichzeitig erhöht die Möglichkeit eines fakultativen Referendums bei Freihandelsabkommen den Rückhalt beim Schweizer Volk. Demzufolge soll das Schweizer Volk auch in Zukunft ein Mitspracherecht haben, falls es dies wünscht.

Das Ziel der Schweizer Freihandelspolitik beinhaltet eine langfristige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsbeziehungen mit wirtschaftlich bedeutenden Partnern. Aufgrund der steigenden Anzahl von Freihandelsabkommen ist es nachvollziehbar, dass eine Standardisierung der Abkommen vorangetrieben wurde. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass sich der Bundesrat auf den Standpunkt stellt, dass Freihandelsabkommen, welche im Rahmen dieser Standardisierungen keine neuen rechtssetzenden Bestimmungen enthalten, nicht dem fakultativen Referendum unterstehen sollen.

Die Einschränkung der direktdemokratischen Volksrechte muss zwingende Gründe haben. Leider besteht allerdings eine Tendenz, solche Rechte grundlos zu beschneiden. So wurde zum Beispiel bei den Abkommen über den Automatischen Informationsaustausch (AIA), über welche mittels Kompetenzdelegation im Bundesgesetz vom 18. Dezember 2015 mit einfachem Bundesbeschluss bestimmt wird, eine Referendumsmöglichkeit ausgeschlossen.

Zwar sieht der Bundesrat weiterhin fakultative Referenda für Freihandelsabkommen vor, aber nur wenn diese weitergehende Bestimmungen oder Konzessionen beinhalten, als die als Gradmesser genommenen Abkommen mit Georgien und Ecuador. Solche weitergehenden Bestimmungen könnten Zugeständnisse in der Landwirtschaft, bei den Dienstleistungen oder beim öffentlichen Beschaffungswesen beinhalten.

Gegen die vorgeschlagene Abschaffung des fakultativen Referendums sprechen drei Gründe: Erstens beinhaltet die Abgrenzung von Standardabkommen und weiterreichenden Abkommen auch eine politische Beurteilung. Mit der Verweigerung eines fakultativen Referendums würde diese Einschätzung nur der Bundesverwaltung und dem Parlament überlassen. Zweitens kann das Stimmvolk aus verschiedensten Gründen (z. Bsp. in Bezug auf die Neutralität oder aussenpolitischen Überlegungen) zum Schluss kommen, dass es mit einem gewissen Staat kein Freihandelsabkommen wünscht, obwohl der Inhalt dieses Abkommens identisch mit einem Standardabkommen ist. Drittens kritisiert der Bundesrat auch den «bereits sehr langen Ratifikationsprozess in der Schweiz» und vergisst dabei, dass die direktdemokratischen Werte der Schweiz einen Pfeiler der Stabilität und damit des Schweizer Wohlstands darstellen. Die Schweiz gehört gemäss dem erarbeiteten Bruttoinlandprodukt zu den zwanzig stärksten Wirtschaftsnationen der Welt. Es gibt deshalb keinen Anlass zu glauben, dass die Schweiz für einen Verhandlungspartner unattraktiver wäre, weil sich der Abschluss eines Abkommens um 100 Tage für die Unterschriftensammlung und um die Dauer einer allfälligen Durchführung einer Volksabstimmung herauszögern würde. Im Fokus stehen bei solchen Verhandlungen immer die langfristigen Wohlfahrtsgewinne beider Staaten, und nicht ein Wettrennen um die Inkraftsetzung des Abkommens.

 
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