Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)

Die SVP als Partei des Gewerbes und der KMU begrüsst grundsätzlich alle Bestrebungen, Unternehmen administrativ zu entlasten, oder wie der Bundesrat es ausdrückt, den unternehmerischen Alltag zu…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP als Partei des Gewerbes und der KMU begrüsst grundsätzlich alle Bestrebungen, Unternehmen administrativ zu entlasten, oder wie der Bundesrat es ausdrückt, den unternehmerischen Alltag zu vereinfachen. Den vorliegenden Gesetzesentwurf betreffend Einführung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) lehnt die SVP jedoch ab, weil er dieses Ziel in keiner Weise erreichen wird. Der Nutzen für Unternehmen und Gewerbe, welchen die Einführung und Verwendung der UID erbringen soll, ist auch mit dem erläuternden Bericht zur Vorlage nicht nachgewiesen und dürfte gering ausfallen. Es drohen gar Mehrkosten für die Steuerzahler und Unternehmen sowie zusätzliche Bürokratie. Allein beim Bundesamt für Statistik, welches die Einführung der UID umsetzen soll, werden Kosten von rund 4.5 Mio. Franken entstehen sowie jährlich wiederkehrende Zusatzkosten von 1 Mio. Franken anfallen. Die Kosten bei den Kantonen und Gemeinden sind hier noch gar nicht berücksichtigt, dürften jedoch erklecklich sein. Somit dient dieses neue Gesetz hauptsächlich der Legitimation einer verwaltungsinternen Reorganisation ohne Nutzen für die Wirtschaft. Für Verbesserungen und Effizienzsteigerungen innerhalb der Verwaltung braucht es jedoch keine neuen Gesetze – solche Bestrebungen sollten wie in jedem gut geführten Betrieb eine selbstverständliche aber interne Angelegenheit sein.

Die meisten Unternehmen arbeiten routinemässig mit einer Vielzahl von Identifikatoren (Kundennummern, Lieferantennummern, Artikelnummern etc.) und haben dazu geeignete Systeme beschafft oder massgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die von der öffentlichen Verwaltung vorgegebenen Nummern wie Mehrwertsteuerabrechnungsnummern oder Handelsregisternummern sind – wo nötig – längst in der unternehmensinternen Datenverwaltung integriert. Eine neue Nummer wird in den meisten Fällen deshalb keinen Zusatznutzen schaffen, vor allem dann nicht, wenn nicht alle anderen Nummern der öffentlichen Verwaltungen durch die neue Nummer ersetzt werden. Es ist jedoch nahezu unmöglich, dass eine solche Ablösung von beispielsweise Mehrwertsteuernummer, AHV-Nummer, BVG-Versicherungsnummer etc. durch eine einzige neue Nummer überhaupt durchführbar ist. Vermutlich aus diesem Grund wird im Gesetzesentwurf ein solcher Totalersatz nirgends erwähnt, genauso wenig wie eine Aufzählung der zu ersetzenden Nummern. Das Nutzenargument für die Privatwirtschaft ist daher haltlos. Viel eher wird der Eindruck erweckt, die Verwaltung wolle für eigene Zwecke maximalen „Nutzen“ aus der Vorlage ziehen, was letztlich zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen bedeuten würde.

Im erläuternden Bericht wird weiter festgehalten, dass grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft entstehen würden, da für die Unternehmen keine Pflicht zur Nutzung der UID besteht. Das klingt schon beinahe wie eine Empfehlung, auf den Gebrauch der neuen Nummern zu verzichten. Ausserdem muss schliesslich die Wirtschaft die Umstellungskosten der Verwaltung durch Steuern mitfinanzieren.

Zu vermeiden ist unbedingt die Entstehung einer Überwachungsverwaltung. Die Einführung eines einzigen landesweiten Identifikators für Unternehmen – sollte dies überhaupt gelingen – birgt jedoch gerade diese Gefahr. Gesellschaft und Wirtschaft wurden in den vergangenen Jahren zu recht bezüglich Datenschutz und Missbrauch von totaler Datentransparenz sensibilisiert: genauso wenig wie der „gläserne Kunde“, soll das „gläserne Unternehmen“ angestrebt werden. Die Vorkehrungen betreffend Datenschutz und -sicherheit sind in der Vorlage ungenügend.

Gemäss Entwurf werden einige wichtige Kompetenzen bei der Ausgestaltung und Umsetzung des UIDG (Benennung der Zusatz- und Hilfsmerkmale sowie Verordnung zum Vollzug des UIDG) dem Bundesrat übertragen, was eine inakzeptable Kompetenzverschiebung bedeutet. Solche Befugnisse sind, wenn überhaupt, nur dem Parlament zuzuordnen.

Weiter ist nicht nachvollziehbar, warum das Bundesamt für Statistik mit der Einführung einer neuen Nummer betraut wird, anstatt den Ausbau bzw. die Integration der Handelsregister ohne neues Gesetz vorzusehen. Die erhofften Synergieeffekte müssen stark angezweifelt werden und werden vermutlich deshalb im Bericht auch nicht beziffert. Selbst wenn nach mehreren Jahren der Umsetzung Effizienzsteigerungen innerhalb der Verwaltung erreicht würden, ist nicht anzunehmen, dass das Kostenreduktionspotenzial genutzt und an die Steuerzahler mittels Abbau von Personalressourcen weitergegeben würde.

Die SVP stärkt mit ihrer Politik Wirtschaft und Gewerbe und fördert die Entstehung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Deshalb bekämpft sie Bürokratie, unnötige Vorschriften und überflüssige Gesetze und lehnt folglich den vorliegenden Entwurf für ein Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer ab.

 
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