Vernehmlassung

Bundesgesetz über eine Teilrevision des Obligationenrechts (Verzugszins)

Die SVP begrüsst den Vorschlag, zwecks Erhöhung der Zahlungsmoral den gesetzlichen Verzugszins von aktuell 5% auf 10% anzuheben (Art. 104 VE-OR). Ein höherer Verzugszins ist ein wirkungsvolles…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst den Vorschlag, zwecks Erhöhung der Zahlungsmoral den gesetzlichen Verzugszins von aktuell 5% auf 10% anzuheben (Art. 104 VE-OR). Ein höherer Verzugszins ist ein wirkungsvolles Mittel, um Schuldner zur rechtzeitigen Zahlung anzuhalten. Die Gläubiger, meist kleine und mittlere Unternehmen, verfügen so rechtzeitig über die nötigen liquiden Mittel und geraten selbst nicht in finanzielle Engpässe. Die Erhöhung des Verzugszinses ist damit insbesondere auch eine Massnahme zur Stärkung der KMU und des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Selbstverständlich hat auch die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) die höheren Verzugszinsen zu entrichten. Nicht zu überzeugen vermag die Empfehlung, den höheren Verzugszins nur im kaufmännischen Verkehr anzuwenden. Wer eine Ware oder Dienstleistung kauft, hat sich darüber im Klaren zu sein, dass dafür ein Preis geschuldet ist. Der Konsument soll nicht schon präventiv aufgrund befürchteter Überschuldung geschont werden. Es widerspricht den liberalen Prinzipien unseres Staates, den Konsumenten primär als unmündig, unverantwortlich und gegenüber Verlockungen der Konsumgesellschaft besonders anfällig zu betrachten. Man soll den Leuten Freiheit nicht nur zutrauen, sondern auch zumuten.

 
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