Vernehmlassung

Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich

Die SVP steht der Vorlage skeptisch gegenüber, da in der fortschreitenden Digitalisierung im Steuerbereich Chancen und Gefahren liegen. Die Digitalisierung ist zwar der positive Inbegriff für einen möglichen Bürokratieabbau. Gleichzeitig ist Wert auf die Datenintegrität zu legen, wobei die Steuerpflichtigen nicht gezwungen werden sollen, mit den Bundesbehörden ausschliesslich elektronisch zu verkehren.

Die vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, die Kommunikation im Steuerbereich – zwischen den Bürgern und den Unternehmen einerseits und dem Bund andererseits – im Bereich der Digitalisierung voranzutreiben. Ziel der Vorlage ist es deshalb, dass «dereinst einzelne oder alle Vorgänge vollständig digital abgewickelt werden». Die Vorlage will deshalb die rechtlichen Grundvoraussetzungen schaffen, um steuerpflichtige Personen zur elektronischen Vorgehensweise zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt es aus heutiger Sicht abzulehnen.

Die Steuerpflichtigen sollen auch künftig die Wahl zwischen einer konventionellen und einer elektronischen Korrespondenz mit den Behörden haben. Es stimmt zwar, dass einige Prozesse wie die Mehrwertsteuer-Anmeldungen heute schon fast zu 100 Prozent online abgewickelt werden. Dies ändert allerdings nichts daran, dass einige Bürger zu Recht kritisch gegenüber elektronischer Übertragung von schützenswerten Daten sind. Insbesondere die systemische Anfälligkeit, welche zum Verlust von elektronisch übermittelten Daten, deren Diebstahl oder widerrechtlicher Abänderung führen kann, sind Befürchtungen, welche es ernst zu nehmen gilt. Den postalischen Sendungen von Steuerdossiers mit der handschriftlichen Unterschrift wird oft ein höheres Vertrauen entgegengebracht; dies, weil dezentrale Verteilsysteme weniger Missbrauchspotential aufweise, als der Verlust der Integrität der elektronischen Korrespondenz durch widerrechtliche, orchestrierte Cyberangriffe aus dem Ausland. Um die Akzeptanz der elektronischen Korrespondenz zwischen den Steuerpflichtigen und den Behörden zu steigern, muss darauf geachtet werden, dass keine zusätzlichen Kosten für diese Art der Korrespondenz (z. Bsp. durch neue Buchhaltungssoftware), insbesondere zu Lasten der Privatpersonen und Unternehmen, entstehen dürfen. Zusätzlich muss grosser Wert auf die Benutzerfreundlichkeit der Kommunikationsportale gelegt werden, damit deren Akzeptanz zusätzlich gesteigert wird.

Gleichzeitig soll es den Bürgern offenstehen, eine medienbruchfreie Kommunikation mit den Steuerbehörden anzustreben. Diese müssen ausdrücklich mittels Warnhinweisen über die Risiken der elektronischen Korrespondenz informiert werden. Die Vorlage möchte diesbezüglich die Verantwortung der Datenintegrität den Kantonen übergeben. Dies ist im Sinne einer föderalistischen Grundhaltung durchaus zu unterstützen.

 
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