Vernehmlassung

Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen

Grundsätzlich begrüsst die SVP die vorgeschlagenen Neuerungen, welche im Kartellgesetz vorgenommen werden sollen. Die heutige Situation ist insofern unbefriedigend, als dass bei einem Verstoss nur…

Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung der Motion Schweiger (07.3856)

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Grundsätzlich begrüsst die SVP die vorgeschlagenen Neuerungen, welche im Kartellgesetz vorgenommen werden sollen. Die heutige Situation ist insofern unbefriedigend, als dass bei einem Verstoss nur die Unternehmen, nicht aber die für kartellrechtliche Fehlverhalten verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden. Leidtragende sind konsequenterweise die an den Absprachen unbeteiligten Aktionäre, was eine unhaltbare Situation darstellt. Die Hauptschuldigen kommen heute oft ungeschoren davon, während die Unternehmen und mit Ihnen unbeteiligte Dritte den Schaden haben.

Allerdings gilt es, die Vorlage dahingehend zu korrigieren, dass die vorgeschlagene kaum umsetzbare Ausweitung auf Unterlassungen fallengelassen wird. Zudem wäre eine Ausnahmeregelung für KMU angebracht.

Die SVP begrüsst die beabsichtigte Verankerung der Sanktionsminderung bei Compliance-Programmen und deren Konkretisierung im Kartellgesetz. Wenn ein Unternehmen über eine Strategie zur Durchsetzung ethischer und rechtlicher Standards in Form eines Compliance-Programms verfügt, so muss dies berücksichtigt werden, und sich strafmindernd auswirken. Die Vorschläge zur Ergänzung des Kartellgesetzes fördern die Rechtsstaatlichkeit und schaffen Anreize, dass seitens der Unternehmer Anstrengungen hinsichtlich Compliance-Programme unternommen werden.

Wenn allerdings betreffend Sanktionsminderung bei Compliance-Programmen als Voraussetzung von den Unternehmen gefordert wird, dass diese die getroffenen Vorkehrungen und deren Wirksamkeit „hinreichend dartun“, so ist dies eine Beweislastumkehr, welche zu weit geht. Sofern ein Compliance-Programm von einem Unternehmen gewissenhaft umgesetzt wird, soll dessen Wirksamkeit grundsätzlich als erwiesen erachtet werden.

Was die präsentierten Vorschläge (Variante A: Verwaltungsmassnahmen für natürliche Personen / Variante B: Strafsanktionen für natürliche Personen) betrifft, spricht sich die SVP zugunsten von Variante B aus.

Die SVP begrüsst die Absicht, das Kartellgesetz dahingehend zu ändern, dass künftig auch natürliche Personen, welche an Abreden beteiligt waren, bestraft werden können. Es darf nicht sein, dass im Fall von aufgedeckten Absprachen in erster Linie die Unternehmungen den Schaden zu tragen haben, während die aktiv daran beteiligten Personen weitgehend ungestraft davonkommen. Zahlreiche Unternehmen treffen bereits heute diverse Vorkehrungen, um illegale Absprachen so gut wie möglich zu verhindern. Falls es trotz dieser Massnahmen zu Abreden kommt, sind deshalb in erster Linie die aktiv daran beteiligten Personen zur Rechenschaft zu ziehen, während Unternehmen, sofern sie entsprechende präventive Vorkehrungen in ausreichendem Mass getroffen haben, strafmindernde Umstände sollen geltend machen können. Eine Sonderregelung für KMU kann insofern sinnvoll sein, als dass in diesen Fällen aufgrund der besseren Überschaubarkeit automatisch mehr Transparenz herrscht.

Der vorgeschlagene Strafrahmen mit Geldstrafen und Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren dürfte eine abschreckende Wirkung haben, und Kartellabsprachen wirksam bekämpfen.

Aus diesen Gründen unterstützt die SVP Variante B der präsentierten Vernehmlassungsunterlage.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden