Vernehmlassung

Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)

Die SVP ist selbstverständlich auch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Inhalten in Videos, Spielen, im Internet oder TV, die nicht altersgerecht sind und sie verstören könnten. Dazu gehören Gewalt, sexuelle Darstellungen und bedrohliche Situationen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird das aber nicht gelingen. Denn er ist ein teures Bürokratiemonster, welches inländische Internet-Provider und Netzbetreiber endgültig zu staatlichen Zensurstellen macht. Damit wird letztlich der Wirtschaftsstandort Schweiz geschwächt, ohne das Ziel des Jugendschutzes zu verbessern.

Die Vorlage nimmt die eigentlichen Verantwortlichen, nämlich die Eltern, am wenigsten in die Pflicht. Bereits heute haben Eltern hervorragende technische Möglichkeiten (z.B. Elternkontrolle auf Tablets, Spezialsoftware usw.) oder einschränkende Profileinstellungen bei Netflix, Amazon und Co., um den Medienkonsum der Kinder auch inhaltlich weitgehend zu kontrollieren. Ihnen obliegt die Hauptverantwortung der Erziehung. Diese ist nicht delegierbar, weder an Internet-Provider, noch an Netzbetreiber und auch nicht an die Schulen.

Das vorliegende Gesetz richtet sich schwergewichtig auf den Kauf von Inhalten (z.B. Games, Videos, Bilder usw.) aus. Das ist ein konzeptioneller Fehler der Vorlage. Denn die Branche bestätigt, dass Kinder und Jugendliche kaum kostenpflichtige Video-on-Demand-Angebote oder Bezahl-Games nutzen. Sie verfügen meist nicht über Kreditkarten oder andere Bezahlmöglichkeiten und auch nicht über das nötige Geld. Kinder und Jugendliche schauen sich Filme und Videos vielmehr im offenen Internet an (z.B. Youtube etc.). Und genau dort greift das Gesetz nur marginal.

Dafür werden die Internet-Provider und Netzbetreiber übermässig in die Verantwortung genommen. Auch das ist konzeptionell falsch.

Obwohl die schweizerische Branche der Provider und Netzbetreiber bereits heute tut was sie kann, um einen wirkungsvollen Jugendschutz zu gewährleisten, wird diese Gesetzesvorlage zu noch mehr Administration, Aufwand, Druck, Kosten und juristischen Risiken bei schweizerischen Internet-Providern und Netzbetreibern führen. Sie bedingt eine aktive Überwachung der Inhalte und macht damit inländische Provider und Netzbetreiber zu verlängerten staatlichen Zensurstellen. Zudem ist es rein technisch für Internetunternehmen schwierig festzustellen, ob ein bestimmter Inhalt über den Internetanschluss im Haushalt X nun vom Vater, der Mutter, oder dem minderjährigen Sohn angeschaut wird.

Die SVP ist der Meinung, dass wenn das Elternhaus und die dortige Kontrolle versagen, die Schweizer Provider und Netzbetreiber nicht haftbar gemacht werden können. Es kann letztlich nicht sein, dass Internet-Provider und Netzbetreiber für jede gesellschaftliche Veränderung auch noch haften müssen (Stichworte: Datenspeicherung, Anti-Terror Massnahmen, Cyber Sicherheit usw.) und die Verantwortung dafür tragen.

Beim unbestritten wichtigen Jugendschutz wird heute schon viel getan. Doch die Eltern sind auch in der Pflicht. Deshalb ist vor allem bei der Eigenverantwortung des Elternhauses anzusetzen. Die Gesetzesvorlage ist entsprechend zu überarbeiten.

 
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