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Sozialwerke
Vernehmlassung

BVG Reform

Die SVP Schweiz ist mit der Stossrichtung der vorgeschlagenen Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) nur teilweise einverstanden. Der tiefere Umwandlungssatz und der leicht gesenkte Koordinationsabzug werden begrüsst. Bei den Altersgutschriften ist der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen, der sich ältere Erwerbstätige wegen der nicht steuerbaren Zuwanderung ausgesetzt sehen. Weil die demographische Entwicklung weitere Reformschritte erfordern wird, muss jetzt auch die Reformierbarkeit des BVG verbessert werden. Den von einem Teil der Sozialpartner vorgeschlagene Umlagemechanismus im BVG lehnt die SVP entschieden ab.

Die SVP ist überzeugt, dass die Reform der ersten und zweiten Säule der Altersvorsorge zwingend in zwei getrennten Schritten sowie auf einer soliden Finanzierungsbasis zu realisieren ist. Nach dem runden Tisch zur Zukunft der Altersvorsorge im September 2017 vergingen zwei Jahre, bis eine Vernehmlassungsvorlage unterbreitet wurde, die einen vom Schweizerischen Gewerbeverband leider nicht mitgetragenen «Sozialpartnerkompromiss» enthält. Die SVP Schweiz erwartet vom Bundesrat, dass er in seiner Botschaft angesichts der Dringlichkeit der Reform mehrheitsfähige Massnahmen vorschlägt und er diese bis spätestens anfangs des vierten Quartals 2020 dem Parlament unterbreitet.

Die SVP geht mit dem Bundesrat einig, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes aufgrund der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung unausweichlich ist. Die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken verleiht der Senkung – und damit der BVG-Reform als Ganzes –zusätzliche Dringlichkeit. Wie bereits die in der Pa. Iv. 12.414 geforderte «Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG», beurteilt die Partei die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes auf 6% als ersten Schritt. Aufgrund der demographischen Entwicklung würde sich aus versicherungstechnischen Gründen eine Herabsetzung auf 5% aufdrängen. Die Partei erwartet vom Bundesrat eine eingehende Prüfung der Abkopplung von technischen Parametern aus dem Gesetz. Die SVP ist zudem einverstanden, dass die Eintrittsschwelle bei 21’330 Franken belassen wird und für den Koordinationsabzug schlägt die Partei eine leichte Senkung auf 60% des AHV-Lohnes vor, d.h. 21’330 Franken.

Das Rücktrittsalter soll sich für beide Geschlechter am Referenzalter 65 orientieren. Das Alterssparen soll neu ab dem 20. Lebensjahr beginnen. Für die zwanzig ältesten Jahrgänge können die Altersgutschriften vereinheitlicht und insgesamt moderat gesenkt werden. Für die älteren Jahrgänge drängen sich tiefere Beitragssätze umso mehr auf, je länger die masslose und ungesteuerte Zuwanderung aus der EU anhält. Konkret soll die Altersgutschriftenskala für die verschiedenen Altersgruppen neu wie folgt definiert werden:

Alter 20 – 24 bei 10%,
Alter 25 – 34 bei 12%,
Alter 35 – 44 bei 14%,
Alter 45 – 65 bei 16%.

Um für eine Übergangsgeneration das Leistungsniveau zu erhalten, sind Kompensationsmassnahmen zu ergreifen. Der von Traivail.Suisse, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und dem Arbeitgeberverband übernommene Vorschlag eines Umlagemechanismus im BVG, finanziert durch einen um 0.5% höheren Beitrag auf die AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen, lehnt die SVP entschieden ab, da dieses systemfremd ist und gegen den Grundsatz unseres bewährten 3-Säulen-Modells verstösst. Die SVP Schweiz bevorzugt als Finanzierung der Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration eine dezentrale Lösung von maximal 10 Jahren.

 
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