Vernehmlassung

Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanz-konten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021

Die SVP hat wiederholt betont, dass der automatische Informations-austausch (AIA) wichtigen Grundsätzen der Schweiz, wie dem Schutz der Privatsphäre oder einem auf Treu und Glauben aufbauenden Ver-hältnis zwischen Bürger und Staat, widerspricht. Deshalb lehnt die SVP die Ausweitung des Schweizer-AIA auf 18 zusätzliche Partnerstaaten konsequent ab.

Die SVP verfolgt die Weiterentwicklung im Bereich des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit grossem Unbehagen. Bereits im 2018 tauschte die Schweiz gemäss der OECD Steuerdaten mit 36 Partnerstaaten. Zudem hält die OECD in ihrem «Automatic Exchange of Information Implementation Report 2018» fest, dass heute in bestimmten Fällen gar ein AIA zwischen Staaten betrieben wird, obwohl die notwendigen gesetzlichen und technischen Anforderungen an die Staaten nicht gegeben sind.

Der Bundesrat will mit den 18 neu vorgeschlagenen Partnerstaaten zukünftig, nach Möglichkeit bereits ab 2020, einen AIA betreiben. Es gilt zu unterstreichen, dass die Hälfte davon den OECD Standards im Bereich des Informationsaustausches von Steuerdaten aktuell nicht gerecht wird. Von den 18 Staaten haben 9 Staaten nicht einmal das Rating «largely compliant» des «Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes» erreicht. Zu diesen Staaten gehören Dominica, Ghana, Kasachstan, Libanon, Samoa, Sint Maarten, Türkei, Vanuta sowie die Republik Trinidad und Tobago. Letztgenannter erhält aktuell das Rating «non compliant».

Die SVP erachtet es als verwerflich, Vorbereitungen für einen AIA mit Staaten zu treffen, die zum jetzigen Zeitpunkt klar keine Mindeststandards mit dem Umgang von Steuerdaten erfüllen. Selbst die G-20 hielt am 23. Juli 2018 fest, dass «defensive Massnahmen gegen solche gekennzeichneten Staaten in Betracht gezogen werden». Vorschusslorbeeren zu Gunsten negativ bewerteter Staaten sind aus Sicht der SVP nicht angezeigt. Deshalb sind keine Verhandlungen mit problematischen Staaten in Betracht zu ziehen, bis diese die Mindeststandards voll und ganz erreicht haben. Dies ist auch der Grund, weshalb sich beide WAK ebenfalls sehr kritisch zur Vorlage geäussert und mehr Zurückhaltung der Schweiz bei der Umsetzung des AIA gefordert haben. Das Vorpreschen beim AIA könnte als unbedingter Anspruch auf die Einführung des AIA missverstanden werden, obwohl gewisse Länder die Grundanforderungen für den AIA gar nicht erfüllen.

Der Bundesrat betitelt die Erweiterung des AIA-Netzwerks als ein «internationales minimales Erfordernis», warnt aber gleichzeitig, dass diese Erweiterung des Netzwerks «keine problemlose Prüfung» durch das Global Forum garantiert (Seite 7 des ausführenden Berichts). Dabei präsentiert der Bundesrat den AIA als einseitige Pflicht der Schweiz, ohne dabei für die Schweiz legitime Gegenforderungen zu formulieren.

Wie bereits in der Vernehmlassungsantwort der SVP vom 20. April 2015 zum AIA beschrieben, beharren wir nach wie vor darauf, dass:

  • die Schweiz sich mit anderen Ländern dafür einsetzt, dass sich alle wichtigen Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und diesen auch umsetzen;
  • Vertraulichkeit und Datenschutz sichergestellt sind;
  • die Schweiz bei Verhandlungen mit einzelnen Ländern den AIA nur gewährt, wenn als Gegenleistung der Marktzugang zu deren Finanzmärkten nachhaltig gesichert wird.

Aus den obengenannten Gründen fordert die SVP, die Ausweitung des AIA-Netzwerks zu stoppen.

 
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