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Energie
Vernehmlassung

ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom

Die vorliegende, dringende Vernehmlassung möchte mittels einer Kombination von verschiedenen Interventionsmassnahmen (sog. Bewirtschaftungsmassnahmen), eine schwere Strommangellage zu bewältigen versuchen. Die Verordnungsentwürfe sind namentlich Ausfluss von Art. 102 Bundesverfassung: «Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher […] in schweren Mangellagen […]. Er trifft vorsorgliche Massnahmen». Die Verordnungen, welche die Kontingentierung, zahlreiche Verbote sowie die Beschränkungen elektrischer Energie zum Gegenstand haben, sind in höchstem Masse alarmierend.

Insbesondere sind sie aber auch Beleg dafür, dass die Energiestrategie 2050 endgültig gescheitert ist. Die Schweiz schlittert kaskadenartig in eine Katastrophe und es gibt immer noch kein realistisches Konzept sowie keine verantwortliche Person, um die drohende Strommangellage abzuwenden bzw. um in absehbarer Zukunft den Zubau genügender Produktionskapazität zu gewährleisten.

Die Titel der Verordnungen widerspiegeln den wesentlichen Inhalt:

  • Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie;
  • Sofortkontingentierung elektrischer Energie;
  • Kontingentierung elektrischer Energie;
  • Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung;
  • Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes.

Die SVP weist die Verordnungsentwürfe zur vollständigen Überarbeitung zurück. Die Kombination der Bewirtschaftungsmassnahmen sind im Ergebnis realitätsfremd, unverhältnismässig sowie in unhaltbarer Weise marktverzerrend. Allein der Umstand, dass die bereits unternommenen Sparbemühungen bzw. Investitionen jeweils unberücksichtigt bleiben, ist ein qualifizierter Mangel. Die Vorlage ist offensichtlich lückenhaft.

Weiter sind die Eingriffe in die private Lebensführung spätestens im privaten Raum mit all den angedachten Verboten nicht mehr durchsetzbar und in der Summe nicht angemessen. Die Kontingentierungspläne betreffend, werden diese zu einer Abschaltung der Telekommunikation führen – dem vom Bund im November 2020 identifizierten drittgrössten Risiko für die Schweizer Volkswirtschaft. Dies ist unhaltbar, insbesondere auch in Anbetracht der Tatsache, dass eine funktionierende Telekommunikation die Grundlage fast aller – notwendigen – Dienstleitungen ist.

Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage bestätigt, was die SVP schon seit Jahren befürchtet. Der internationale Trend zur Elektrifizierung bei gleichzeitigem Abbau von bewährten Energie- und Stromquellen wie der Kernkraft und fossilen Energieträgern erhöht das Risiko für langandauernde Strommangellagen in gefährlichem und nicht zu verantwortendem Ausmass. Grund sind gravierende und weitgehendst unbestrittene Versäumnisse im UVEK. Die SVP hat von Anfang an gewarnt, dass die inzwischen offenkundig gescheiterte Energiestrategie 2050 mit der einhergehenden Strommangellage gefährlich ist für unser Land und gleichzeitig immer wieder vergeblich Massnahmen gegen eine drohende Strommangellage gefordert.

Unter Berücksichtigung der energiepolitischen Handlungs-Prioritäten gemäss Art. 89 Bundesverfassung sei darauf hingewiesen, dass sich der Bund nicht länger um die Verantwortung der Energieversorgung drücken darf. Nicht die Stromkonzerne (und damit der Markt) verantworten letztlich die Versorgungssicherheit in der Schweiz, sondern der Bund, entweder durch zielführende Rahmenbedingungen oder nötigenfalls durch eigene Investitionen, ggf. gemeinsam mit Akteuren der Privatwirtschaft. Dass die diesbezüglichen Parolen der letzten Jahre gescheitert sind, beweist der Bund mit diversen Sofortmassnahmen zur Bereitstellung von zusätzlicher Energie aus fossilen Quellen im laufenden Winterhalbjahr gleich selbst. Ebenfalls unter Berücksichtigung der Verfassungsgrundlagen zu den energiepolitischen Handlungs-Prioritäten muss der Bund endlich anerkennen, dass sämtliche Dekarbonisierungsziele so lange von untergeordneter Priorität sind, bis der Ersatz durch genügend einheimisch produzierter und bestenfalls CO2-freier Ersatzenergie gewährleistet ist. Ebenso muss sich der Bund endlich von der Behauptung verabschieden, dass durch Effizienzmassnahmen die allseits berechnete Stromlücke geschlossen werden könne. Damit lenkt der Bund von der Tatsache ab, dass ein dringend benötigter Zubau sämtlicher Energieträger erfolgen muss, um weitreichende Risiken für die Gesellschaft und letztlich für den Wohlstand der Schweiz einzudämmen.

Ohne ein klares Bekenntnis zugunsten der Energieproduktion und der Versorgungssicherheit genügen die beabsichtigten Bewirtschaftungsmassnahmen ohnehin nicht. Es ist daher von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung, dass ohne Abstriche der Einsatz von dezentralen firmeneigenen Notstromgeneratoren ermöglicht wird. Dieses rund 1’000 MW umfassende, zusätzliche Stromerzeugungspotential kann – und muss – mit den übrigen SVP-Forderungen ohne zusätzliche Kosten für den Bund, ohne zentrale Fernsteuerung oder Betankung und ohne Beeinträchtigung der Netzstabilität, genutzt werden. Diese Notstromaggregate sind unabdingbar, um in einer drohenden Mangellage genügend Leistung bereitzustellen. Um die Versorgungssicherheit bestmöglich zu gewährleisten, muss deshalb endlich ein Bekenntnis zur integralen Versorgungssicherheit erfolgen und somit unbedingt:

  • Die LRV-Betriebslimitierung von 50 Stunden pro Jahr in einer verschärften Strommangellage ausgesetzt werden;
  • Die Eigenproduktion mit Notstromaggregaten an die Kontingentierung zur Stromverbrauchsreduktion angerechnet werden;
  • Die anfallenden Umweltabgaben für den Betrieb mit Fossilen während einer qualifizierten Mangellage ausgesetzt werden.

Der Bund soll bestehende Denk- und Technologieverbote endlich aufheben sowie dem Risiko von vorzeitigen Ausserbetriebnahmen bestehender Kernkraftwerke (analog Mühleberg) Rechnung tragen resp. entgegenwirken.

Verordnung über die Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie
Vorab verlangt die SVP, dass vor Inkraftsetzung spezifischer Massnahmen eine Kurzvernehmlassung durchgeführt wird und, dass die Branchenpläne mit Blick auf die Verwendung elektrischer Energie aufgenommen werden.

Aus Sicht der SVP besteht ein grosser Mangel im Umstand, dass Unternehmen bzw. Branchen bereits enorme Anstrengungen bzw. Investitionen ergriffen haben, um ihren eigenen Stromverbrauch zu senken. Die Verordnung hat dies zu berücksichtigen.

Die Verwendungsbeschränkungen und Verbote entfalten sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Raum Wirkung. Gemäss Verordnung kontrollieren die Kantone «stichprobenweise» die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote und der erläuternde Bericht führt weiter aus, dass «systematische Kontrollen» aufgrund der Breite unmöglich seien, weshalb auch «die soziale Kontrolle eine gewisse Rolle spiele». Es ist erfreulich, dass anerkannt wird, dass den Kantonen im Kern ein Vollzug der angedachten Verbote und Beschränkungen nicht zugemutet werden kann. Dass sich nun faktisch Nachbarn kontrollieren und denunzieren sollen, erinnert jedoch an Methoden aus der DDR. Dieser «Leitgedanke» ist höchst verwerflich und widerspricht dem positiven Bild der SVP einer (eigen-)verantwortungsvollen Schweizer Zivilgesellschaft. Viele der fast unzähligen Massnahmen im Anhang sind zudem kaum durch Laien erkenn- bzw. beurteilbar. Bspw. die Beschränkung von «Beleuchtungen mit über 100 Lux» oder ob der jeweilige Betrieb von Anlagen «für das Tierwohl unabdingbar» ist. Die Folge davon wird wohl eine Welle von aufwändigen und unbegründeten Anzeigen sein.

Abzulehnen ist weiter die angedachte, willkürliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen auf 100 km/h. Es gibt Schätzungen, dass der Elektrizitätsverbrauch durch Elektrofahrzeuge 0,5 % des gesamten Stromverbrauchs beträgt. Eine Temporeduktion hätte rund 10 % Einsparung zur Folge, was rund 0,023 % (also gerundete 0 %) des gesamten Verbrauchs beträgt. Die Kraftstoffeinsparungen betragen zudem nur wenige % und betreffen faktisch vor allem Fahrzeuge, deren Dieselanteil sehr gering ist. Die marginalen Einsparungen von Strom bei der geringen Anzahl von Elektrofahrzeugen und von Benzin vermögen eine Temporeduktion von 20 km/h nicht zu begründen. Vielmehr scheint dies der Versuch einer Angewöhnung an eine bereits geforderte, langfristige (Klima-)Massnahme zu sein.

Verordnungen über die (Sofort-)Kontingentierung elektrischer Energie
Einer der grössten Mängel der Vorlage ist, dass im Ernstfall aufgrund der Kontingentierungspflicht für Telekommunikationsunternehmungen, diese ihre Netze faktisch teilweise abschalten müssten. Der funktionierenden Telekommunikation muss aber Priorität eingeräumt werden, denn eine funktionierende Telekommunikation ist Grundlage beinahe aller heutigen Dienstleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft: Erreichbarkeit von Blaulichtorganisationen, Bewirtschaftung im Lebensmitteldetailhandel, Finanzwesen, Transport und Verkehr sowie öffentliche Sicherheit, Armee, Zivilschutz, kantonale Krisenstäbe usw. Somit müssen, damit diese Dienstleistungen für die Schweizer Gesellschaft auch während einer Strommangellage möglichst lange uneingeschränkt funktionieren, die notwendigen Ausnahmen von der Kontingentierungspflicht geschaffen werden.

Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
Netzabschaltungen haben gravierende Auswirkungen auf Wirtschaft und Bevölkerung und sind daher nur mit absoluter Zurückhaltung umzusetzen. Aus Sicht der SVP ist zudem zu prüfen, ob der in Art. 4 Verordnung vorgesehene Ausnahmenkatalog zugunsten der aufgeführten, lebenswichtige Grundinfrastrukturen nicht auch auf die Beschränkungen, Verbote und Kontingentierung beinhaltenden Verordnungen auszudehnen ist.

 
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