Vernehmlassung

Entlastungsprogramm 2004 (EP 04)

Die SVP erachtet die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen 2004 für den Bundeshaushalt als nicht genügend. Sie können höchstes als Teil eines umfassenderen Effizienzsteigerungsprogramms verstanden…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP

Die SVP erachtet die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen 2004 für den Bundeshaushalt als nicht genügend. Sie können höchstes als Teil eines umfassenderen Effizienzsteigerungsprogramms verstanden werden. Mit den vorgesehenen Massnahmen wird es nicht möglich sein, die strukturell bedingten finanziellen Probleme des Bundes zu lösen. Die SVP fordert den Bundesrat deshalb auf, im Rahmen des EP 04 mindestens noch eine weitere Milliarde einzusparen.

Bei den Querschnittsmaßnahmen und vor allem auch im Bereich der Aufgabenverzichtsplanung hat der Bundesrat mehr Sparpotential auszuschöpfen. Bis spätestens Ende Legislatur müssen konkrete Massnahmen, die mindestens 10% Einsparungen bringen, durch Parlament, Volk und Stände verbindlich beschlossen sein.

Sollten die Kontrollen im Steuerbereich ausgedehnt werden, so haben diese Massnahmen zwingend durch Umlagerung personeller Ressourcen zu erfolgen. Weitere Personalsteigerungen in der Bundesverwaltung kommen nicht in Frage.

1. Die aktuelle Situation

Die Entwicklung der öffentlichen Finanzen ist besorgniserregend. Die Schulden des Bundes haben trotz ständig steigender Einnahmen mittlerweile eine Höhe von nahezu 124 Mia. Franken erreicht. Damit hat sich die Schuldenlast seit 1990 (38,5 Mia.) mehr als verdreifacht. Ein weiterer substantieller Anstieg ist vorprogrammiert, nachdem die Bundesausgaben seit Jahren stärker wachsen als die Einnahmen und das Volkseinkommen. Während der Bund 1990 noch 30,1 Mia. Franken ausgegeben hat, waren es 2002 bereits über 50 Mia. Franken. Während das BIP um 23% gewachsen ist, sind die Ausgaben um 70% angestiegen. Auch für das kommende Jahr ist wiederum ein Defizit von 1,8 Mia. Franken veranschlagt. Die Ausgaben erhöhen sich im Budgetjahr 2005 um weitere 5,4 Milliarden (Der Kommissionsentscheid der nationalrätlichen KVF im Zusammenhang mit der bundesrätlichen Botschaft zum Anschluss an das europäische Hochleistungsnetz der Bahnen lässt grüssen). In dieser Sache erwarten wir einen weit stärkeren Widerstand von Seiten des Bundesrates, als dies bis anhin vom zuständigen Departementschef anhängig gemacht wurde. Solche „nice-to-have“-Vorlagen haben angesichts der ernormen Schwierigkeiten zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs keinen Platz. Dass der Voranschlag trotzdem „schuldenbremsekonform“ ist, zeigt einzig, dass die Schuldenbremse als Folge politischer Manipulationen niemals zu halten vermag, was vor besagter Abstimmung dem Volk erklärt und versprochen worden ist.

Die Schulden der öffentlichen Hand sind damit bereits auf über 50% des BIP (1990: 30%) angestiegen. Insgesamt haben Bund, Kantone und Gemeinden Schulden von über 234 Mia. Franken zu verantworten. Dies bedeutet eine Schuld von 127’000 Franken pro vierköpfige Familie.

Eine reale Senkung der Ausgaben liegt in weiter Ferne. Selbst dass unabdingbare Mehrausgaben durch konkrete Einsparungen kompensiert würden, bleibt frommes Wunschdenken. Tatsächlich steht für die kommenden Jahre ein Ausgabenwachstum von weiteren 10% bevor. Die SVP wehrt sich gegen das ständige Gerede vom Sparen: Nach unten korrigierte Wachstumsraten (bei gleichzeitigem Ausgabenwachstum, welches das Wachstum von BIP und Teuerung übersteigt) sind kein Sparresultat. Die Entlastungsprogramme, der Finanzplan des Bundes wie auch weitere Planungen des Finanzdepartements erweisen sich weitgehend als unbrauchbar und nicht zielführend. Dass der Wille zu substantiellen Steuersenkungen in all diesen Planungen nicht vorhanden ist, wird die Aussichten des Standortes Schweiz für die Zukunft unverhältnismässig belasten. Mit dieser Finanzpolitik wird kein Wachstum der Schweizer Wirtschaft generiert.

2. SVP-Position: Senkung der Ausgaben und weniger Steuern

Die SVP hat diese Probleme frühzeitig erkannt und klar Stellung bezogen. Ziel ist, die Schweiz wieder zu einem schlanken, konkurrenzfähigen Staat zu machen. In verschiedenen Positionspapieren und unzähligen Vorstössen hat sich die Partei für tiefere Steuern, weniger Zwangsabgaben sowie die Ablehnung zusätzlicher Ausgaben und den Verzicht auf unnötige staatliche Aufgaben eingesetzt.

Für die Legislatur 2003-2007 hat die SVP-Bundeshausfraktion die Senkung der Steuern, Abgaben und Gebühren sowie die Sanierung der öffentlichen Finanzen zur politischen Priorität erklärt. Die Fraktion hat sich insbesondere folgende Ziele gesetzt:

  • grundsätzliche Bekämpfung neuer Steuern, Abgaben und Gebühren
  • Bekämpfung der Erhöhung bisheriger Steuern, Abgaben und Gebühren
  • Unterstützung jeder Steuersenkung
  • Ausgabenseitige Sanierung der Bundesfinanzen
  • Bekämpfung des steten Ausbaus der Bundesverwaltung
  • Ablehnung aller Vorlagen, die zu einem Anstieg der Staatsquote führen
  • Verzicht auf nicht finanzierbaren weiteren Sozialausbau
  • Senkung der Krankenkassenprämien

Gerade in den beiden ersten Punkten sieht sich die SVP durch jüngst gefällte Volksentscheide von einer Mehrheit im Volk unterstützt. Dieser Tatsache nicht Rechnung tragen zu wollen, heisst, eine Finanzpolitik weiterzuführen, der die Bodenhaftung und Tragfähigkeit beim Volk fehlt.

Dasselbe gilt auch, wenn festgestellt werden muss, dass seit mehreren Jahren die Abgaben und Gebührensteigerungen der öffentlichen Hand die Teuerung am Stärksten nach oben drücken (+ mehr als 2% im Jahr).

3. Zu treffende Massnahmen

Die drastische Ausgangslage rührt daher, dass die anderen Parteien die Probleme – und vor allem die Dimension der Probleme – nicht erkannt haben und erkennen wollen. Ebenso ist eine beunruhigende Orientierungslosigkeit bei den Wirtschaftsverbänden spürbar: Der ordnungspoli-tische Druck der Wirtschaftsverbände, welcher in derart angespannten Situationen von eminenter oder gar existentieller Bedeutung ist, fehlt. Stattdessen kämpfen die Wirtschafts-verbände gar auf Seite der Linken für weiteren Sozialausbau. Wenn die Schweiz nicht zur Administrations- und Verwaltungswüste werden, sondern ein attraktiver Wirtschafts- und Werkplatz bleiben soll, dann müssen einschneidende Massnahmen getroffen werden. Dann haben aber die Wirtschaftsverbände ihre Verpflichtungen zur Lösung im Rahmen der Sozialpartnerschaft wahrzunehmen und sich in diesen Belangen nicht zunehmend von Massnahmen der öffentlichen Hand bedienen zu lassen (vgl. etwa die Schaffung von Kinderkrippen, Bekämpfung der Schwarzarbeit, begleitende Massnahmen zur Osterweiterung etc.). Die Sozialpartnerschaft verpflichtet zur Erarbeitung der Lösungen unter den Partnern – nicht zu Abgabe der Verantwortung an den Staat.

Die Gesundung des Staatshaushaltes (und des Staates an sich) ist insbesondere mit folgenden Schritten anzustreben:

  • Ersatzlose Streichung gewisser Bundesaufgaben, welche entweder nicht erfüllt werden müssen, von Privaten besser erfüllt werden können oder nicht zu den Kernaufgaben eines Staates zählen.
  • Gleiches gilt, wo staatliche Förderung Eigeninitiative erschwert oder gar ausser Kraft setzt (Teile der Kulturförderung, Massnahmen zur Standortförderung, Tourismusförderung u.a.).
  • Zusammenlegung von Ämtern, um eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung zu erreichen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden
  • Substantielle Kürzung von Ausgaben bei ausgewählten Stellen
  • Revitalisierung im Personalbereich der Verwaltung: Stellenreduktion, Unterstellung der Arbeitsverhältnisse unter das Obligationenrecht etc.
  • Überprüfung der Beteiligungen des Bundes und Auflösung gewisser Beteiligungen
  • Deregulierung: Weg mit unnötigen, hinderlichen und veralteten Gesetzen!

3.1. Ersatzlose Streichung von Bundesaufgaben

In der Stellungnahme zum Entlastungsprogramm 2003 hat die SVP den vollumfänglichen Verzicht auf zahlreiche unnötige Ämter und Dienstleistungen gefordert. Diese Forderungen sind – da allesamt bisher nicht erfüllt – nach wie vor aktuell. Das Sparpotential beläuft sich auf deutlich über 1 Mia. Franken. Die nachfolgende Liste ist nicht abschliessend.

  • Gleichstellungsbüro (ca. 7,2 Mio.)
  • OSEC (ca. 17 Mio.)
  • BUWAL (ca. 606 Mio.) Die Waldpolitik kostet viel und bringt nichts. Sie wird von Experten konzipiert, die einfachste wirtschaftliche Zusammenhänge nicht erkennen können. Ähnlich oder gleich verhält es sich in andern Tätigkeitsgebieten.
  • Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (27 Mio.)
  • Schule im Netz (8 Mio.)
  • Energie Schweiz (7,6 Mio.)
  • Präsenz Schweiz (13,3 Mio.)
  • Standort: Schweiz (2,4 Mio.)
  • Pro Helvetia (ca. 34 Mio.)
  • Verzicht auf Swisscoy-Einsätze (30 Mio.)
  • Seeschifffahrtsamt (0,7 Mio.)
  • Integrationsmassnahmen (13,7 Mio.)
  • Büro für Konsumentenfragen (1,4 Mio.)
  • Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (6,5 Mio.)
  • Bundesamt für Wohnungswesen (212,2 Mio.)
  • Preisüberwacher (2,1 Mio.)
  • Gestüt (ca. 7 Mio.)
  • Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung (ca. 15 Mio.)
  • Institut für Viruskrankheiten – IVI (ca. 8 Mio.)
  • Filmförderung (Die Ausgaben in diesem Bereich haben sich seit 1997 fast verdoppelt. In Anbetracht der bedenklichen Finanzlage des Bundes und mit Blick darauf, dass Filmförderung nicht Aufgabe des Staates ist, sind diese Ausgaben ersatzlos zu streichen.)

3.2. Zusammenlegung von Ämtern / Straffung und Effizienzsteigerung

Unter zahlreichen Bundesämtern und Verwaltungsstellen gibt es Aufgabenüberschneidungen. Namentlich ist die Zusammenlegung folgender Ämter zu prüfen:

  • BLW, BUWAL, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und Bundesamt für Raumentwicklung zu einem Bundesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Raumplanung
  • Swissmint zur SNB
  • IMES / BFF (wird bereits vollzogen)
  • Schweiz Tourismus / OSEC / Präsenz Schweiz / Standort: Schweiz
  • Zusammenlegung der Pressestellen in den Departementen (s.u.)

3.3. Substantielle Kürzung der Ausgaben

Sämtliche Aufgaben des Bundes sowie sämtliche Bereiche der Bundesverwaltung sind auf ihr Sparpotential zu prüfen. Besonders hervorgehoben werden sollen an dieser Stelle folgende Bereiche:

  • Entwicklungshilfe: Überprüfung sämtlicher Leistungen, Frage nach anderen Lösungen. Verzicht auf die Zahlung von Fr. 1 Mia. zugunsten des EU-Kohäsionsfonds; kein weiterer Ausbau der Entwicklungshilfe-Zahlungen.
  • Statistisches Amt: Untersuchung, was dieses Amt überhaupt macht. Wer braucht all diese Statistiken? Und umgekehrt: Sind diese Statistiken brauchbar? Entspricht dies einem Bedürfnis? Wie steht die Wirtschaft dazu?
  • Wettbewerbskommission: Effizienz? Wie weit erfüllt die Wettbewerbskommission Aufgaben im Interesse der Wirtschaft? Wie weit ist die Tätigkeit als interventionistisch zu beurteilen?
  • Allgemeine Beiträge an internationale Organisationen: Verschiedene Beiträge werden auf freiwilliger Basis bezahlt. Auf Grund der Finanzlage des Bundes ist auf solche Zahlungen zu verzichten.
  • Asylsuchende und Flüchtlinge: Reduktion der Rückerstattungsbeiträge und der Betreuungskosten infolge einer abnehmenden Entwicklung im Bereich der zu betreuenden Asylbewerber und Flüchtlinge.

3.4. Querschnittsaufgaben

Beim Bund stehen, was den Querschnitt aller Departements anbetrifft, zwei Positionen im Vordergrund: auf der einen Seite die Personalfrage überhaupt, auf der anderen Seite die Frage nach den Mitarbeitern im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im speziellen.

Sodann soll eine Effizienzstraffung mittels folgender Massnahmen erzielt werden:

  • Die Zahl der Angestellten der Bundesverwaltung ist real zu kürzen. Eine Senkung von 10% muss bis Ende 2007 möglich sein. Mittelfristig ist die Bundesverwaltung bei gleicher Leistung um einen Drittel zu verringern.
  • Sämtliche Anstellungsverhältnisse des Bundes sind dem Privatrecht (Obligationen-recht) zu unterstellen. Das schwerfällige Bundespersonalrecht verunmöglicht die effiziente und kostengünstige Führung der einzelnen Verwaltungsbereiche. Umstrukturierungen können auf unbestimmte Zeit hinausgezögert werden. Überdies ist nicht ersichtlich, warum Bundesbeamte von Vorteilen profitieren können sollen, welche in der Privatwirtschaft als eminent ungerecht empfunden werden.
  • Mitarbeiter, welche einen Lohn von über 100’000 Franken pro Jahr beziehen, werden für ihre Arbeit bzw. für ihre Aufgabe, nicht aber stur nach Zeit bezahlt. Eine gewisse Überzeit (Geschäftsinteresse) muss für diese Lohnklassen als normal gelten (wie auch in der Privatwirtschaft) und nicht kompensiert werden dürfen.
  • Die automatische Kompensation von Feiertagen, welche auf einen Sonntag fallen, ist zu überprüfen.
  • Die Frage der Abgangsentschädigungen und der Beurlaubungen ist neu zu regeln.

In Bezug auf die Öffentlichkeits-, Informations- und Kampagnenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung ist auf die Regeln hinzuweisen, welche sich der Bundesrat vor nicht allzu langer Zeit selber auferlegt hat. Wenn die Bundeskanzlei auf ihrer Internetseite darauf hinweist, dass der Bundesrat „die aktive, kontinuierliche Information und Kommunikation längst zu einem zentralen Führungsinstrument gemacht“ habe, so ist dies nur zu ehrlich. Es ist offensichtlich: In diesen Bereich liegt massives Sparpotential.

Es ist zum Beispiel nicht ersichtlich, warum neben dem Mediensprecher des Departements, welcher i.d.R. über einen nicht zu knapp dotierten Stab verfügt, noch jedes Bundesamt eigene Pressesprecher braucht. Erstens führt dies notgedrungen zu einer unnötigen Geschwätzigkeit und Plauderei, denn die Hauptaufgabe (und das Hauptziel) jeden Pressesprechers ist es nun einmal, wie es der Name schon sagt, in den verschiedenen Medien zu Wort zu kommen. Zudem lässt sich der Informationsfluss mit einer Vielzahl von Mitarbeitern nur schwierig koordinieren. Die in den Bereichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angesiedelten Bundesstellen sind bis auf das Minimum zu reduzieren. Die Transparenz, Vollständigkeit und Zugänglichkeit der Information hängt nicht, wie oftmals irrtümlich angenommen wird, mit der Zahl der Pressesprecher und der Farbigkeit der Broschüren zusammen, sondern mit der Sachkenntnis und dem Durchsetzungsvermögen des Departementsvorstehers sowie der Frage, ob dieser den Überblick über sein Departement hat.

4. Weiteres

4.1 VBS

Es ist inakzeptabel, dass im Rahmen eines Entlastungsprogramms einfach Schwergewichtsverlagerungen des Armeeauftrages vorgenommen werden. Im Rahmen der Abstimmung über die Armee XXI hat Bundesrat Schmid immer wieder betont, dass die Landesverteidigung der Hauptauftrag ist. Nun soll die Landesverteidigung „weniger hohe Priorität als Sicherungseinsätze und Friedensförderung“ (vgl. Seite 19) bekommen: „Es scheint vertretbar, die Kapazitäten für die im militärischen Sinne klassische Verteidigung zu reduzieren – …“. Demzufolge soll dann die Friedensförderung kein Einsparpotential aufweisen: „Die militärische Friedensförderung gehört zu den ständigen Aufgaben moderner Armeen“ (vgl. Seite 20). Zum Beispiel die Frage, ob die militärische Friedensförderung die internationalen Erwartungen erfüllt oder nicht (vgl. Seite 20), muss im Rahmen der schweizerischen Sicherheitspolitik beantwortet werden. Die Vorgehensweise, im Rahmen eines Entlastungsprogramms die Schwerpunkte der schweizerischen Sicherheitspolitik und die Gewichtung der Verfassungsaufträge massiv zu ändern, akzeptiert die SVP nicht. Die zur Verfügung gestellten Mittel müssen den Hauptauftrag „Verteidigung“ erfüllen. Eine Anpassung des „Leistungsprofils“ (Seite 19), sei es über das Rüstungsprogramm oder über das jeweilige Budget, widerspricht allen Versprechungen im Rahmen der Armeeabstimmung.

Die Ausgaben für die Friedensförderung im VBS-Finanzplan müssen immer zusammen mit den Friedensförderungsausgaben im Rahmen des UNO-Beitrages und der DEZA-Ausgaben beurteilt werden. Es ist nicht ersichtlich, weshalb all die Ausgaben für Friedens“förderung“, Friedens“sicherung“ usw. kein Einsparpotential enthalten sollen.

4.2. Bundesbeteiligungen

Die Beteiligungen des Bundes an privaten Unternehmungen (Swiss, Swisscom etc.) sind grundsätzlich zu hinterfragen und, wenn sinnvoll, abzustossen. Der Erlös ist zweckgebunden für die Schuldentilgung zu verwenden.

4.3. Deregulierung

Um eine fruchtbare Zukunft der Eidgenossenschaft zu ermöglichen, muss unser Staat eine gewaltige Fitnesskur durchlaufen. Deregulierung und Flexibilisierung stehen im Vordergrund. Unser Land soll sich die kanadische Provinz British Columbia zum Vorbild nehmen, welche zwischen Juni 2001 und September 2003 über 79’000 Vorschriften in den Papierkorb entsorgt hat, um die Verwaltung übersichtlicher und effizienter zu machen. Eine derartige „service improvement initiative“ würde auch der Schweiz und der Bundesverwaltung gut anstehen. Die SVP wird einen entsprechenden Vorstoss einreichen.

 
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