Vernehmlassung

Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes betreffend rassistische Symbole

Die SVP lehnt die Vernehmlassungsvorlage ab. Die vorgeschlagenen Gesetzestexte (Art. 261ter VE-StGB, Art. 171d VE-MStG) verletzen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 1 StGB), indem sie…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vernehmlassungsvorlage ab. Die vorgeschlagenen Gesetzestexte (Art. 261ter VE-StGB, Art. 171d VE-MStG) verletzen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 1 StGB), indem sie nicht in der gebotenen Klarheit darlegen können, ob jemand die Strafnorm erfüllt oder nicht. Was heute ein harmloses Zeichen ist, kann je nach politischer bzw. öffentlicher Stimmung unter Umständen morgen schon zum rassistischen Symbol gestempelt werden. Die „politische Korrektheit“ kennt viele, oft medial verstärkte Fürsprecher. Insofern wird für den Einzelnen ein Klima der Rechtsunsicherheit erzeugt, was die freie Meinungsäusserung faktisch erheblich einschränken kann. Die Strafnorm, namentlich der überaus bestimmungs-bedürftige Begriff des „rassistischen“, schafft potentielle Visualisierungsverbote und bewirkt damit latente Darstellungshemmungen. Sie droht so zum eigentlichen Abbildungsmaulkorb für Karikaturisten, politische Zeichner, Plakatgrafiker zu werden und würde damit die öffentliche Diskussion in demokratiefeindlicher Art und Weise behindern. Die SVP kann einem solchen, aufgrund der Auslegung möglichen Eingriff in die Mei-nungsäusserungsfreiheit nicht zustimmen. Gerade in einer aufgeklärten Gesellschaft muss das Argument über Verbote triumphieren.

 
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