Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime-Konvention)

Die SVP unterstützt die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten.

Die SVP unterstützt die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten. Die SVP verlangt aber, dass im Bereich der geheimen Überwachungstätigkeit und beim Informationsaustausch mit privaten und internationalen Partnern eine verhältnismässige Praxis etabliert wird. Ausserdem betont die SVP die Wichtigkeit, dass Gesetzesänderung weiterhin in der Schweiz regulär debattiert und legitimiert sein müssen, und nicht über internationale Übereinkommen automatisch oder dynamisch Einzug nehmen. Deshalb fragt sich, ob eine Genehmigung des Übereinkommens überhaupt nötig ist, da eine nationale Umsetzung auch ohne internationale Abkommen möglich ist.

Gefälschte oder illegal verkaufte Heilmittel stellen für die öffentliche Gesundheit eine Bedrohung dar, gegen die mit allen möglichen und sinnvollen Massnahmen vorgegangen werden muss. Im Sinne einer Verbesserung und Optimierung der eigenen Gesetze kann der nationalen Umsetzung dieses Übereinkommens zugestimmt werden. Die an sich heiklen geheimen Überwachungstätigkeiten (verdeckte Ermittlung und Überwachung des Post- und Telekommunikationsverkehrs) reihen sich juristisch und politisch gerechtfertigt in eine Aufzählung in der Strafprozessordnung (StPO) ein, welche Heilmittelfälschungen diesbezüglich beispielsweise mit Zuwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder diversen harten Vergehen im Strafgesetzbuch gleichstellen. Im Bereich des Datenschutzes und in Zusammenhang mit eigenverantwortlichen Prinzipien sollte aber eine verhältnismässige Praxis bei der Überwachung, Ermittlung und beim Informationsaustausch mit Dritten etabliert werden.

Wie im Bericht des Bundesrates zu dieser Vernehmlassung zu entnehmen ist, geht das derzeit geltende schweizerische Recht bereits weiter als die Konvention und braucht nur einige Detailanpassungen. Die Schweiz kann die sinnvolle und nötige Anpassung des eigenen Rechts autonom durchführen und international zusammenarbeiten, ohne sich international rechtlich zu binden. Deshalb ist es aus grundsätzlichen Überlegungen für die SVP fraglich, ob die Genehmigung des Übereinkommens nötig ist.

 
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