Vernehmlassung

Investitionsprüfgesetz

Die SVP lehnt das Investitionsprüfgesetz kategorisch ab. Eine Investitionsprüfung schadet der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit und gefährdet unseren Wohlstand. Zudem droht die Gefahr einer Kettenreaktion, da andere Handelsnationen als Reaktion eigene «Schutzdispositive» errichten oder verstärken könnten. Darüber hinaus ist ein allfälliger sicherheitsrelevanter Mehrwert des Investitionsprüfgesetzes zweifelhaft.

Das Investitionsprüfgesetz hat zum Ziel eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit ausländische Investoren von einer Übernahme eines inländischen schweizerischen Unternehmens abgehalten werden können, falls die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch die Übernahme gefährdet würde. Die SVP lehnt das Investitionsprüfgesetz aus den folgenden Gründen ab.

 

Investitionsprüfgesetz untergräbt Wohlstand

Die SVP teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die Einführung einer Investitionsprüfung den internationalen Öffnungsgrad der Schweiz reduziert. Internationale Unternehmen würden ihre Investitionen in der Schweiz senken, beispielsweise den Aufbau einer Tochterfirma streichen, da das Mutterunternehmen sich später mit einem möglichen Verkaufsverbot konfrontiert sähe. Das geschaffene negative Investitionsklima führt zu einer Senkung von ausländischen Investitionen und der Vernichtung von Arbeitsplätzen. Dies wiederum schmälert das hiesige Steuersubstrat. Im Kontext der angekündigten OECD-Mindeststeuerreform, welche den interkantonalen Steuerwettbewerb bedroht, sehen sich die Kantone deshalb gleich doppeltem Ungemach ausgesetzt. Die Kantone müssten einen bedeutenden Mehraufwand betreiben, um ihre Standortförderung zu verstärken. Zudem führt die Einführung einer Investitionsprüfung zur Verlegung von globalen Wertschöpfungsketten weg von der Schweiz ins Ausland sowie zu einem Verlust der inländischen Innovationsfähigkeit und Produktivität.

 

Neutrale Schweiz darf nicht Kriegsbeil ausgraben

Die Schaffung einer expliziten Gesetzesgrundlage für die Investitionsprüfung bedeutet auch ein Reputationsschaden für die Schweiz. Die Schweiz verdankt ihre Wohlfahrt ihrer wirtschaftlichen Offenheit und der wirtschaftlichen Offenheit anderer Staaten; aber auch ihrer Neutralitätspolitik, welche ein wichtiges Element in der Reputationsbildung der Schweiz darstellt. Die Einleitung eines Prüfverfahrens oder eines Übernahmeverbots gegen eine Firma stellt in den Augen des betroffenen ausländischen Staates einen «feindlichen Akt» dar. Die Anwendung eines vermeintlichen Schutzdispositivs könnte Anlass zu einer Kettenreaktion von Gegenmassnahmen geben. Insbesondere international tätige Schweizer Firmen würden einer Spirale von möglichen Gegenmassnamen, ob neu eingeführten Zöllen oder anderweitigen Erschwerungen des Marktzutritts, ausgesetzt. Der internationale Handel würde gehemmt. Dies würde wiederum dem Zweck einer Investitionsprüfung, die Versorgungssicherheit zu stärken, entgegenlaufen. Der künftige Abschluss von Freihandelsabkommen, ein Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs der Schweiz, wäre akut gefährdet.

Im Ernstfall zweifelhafter Mehrwert
Zwar könnte sich eine Investitionsprüfung in seltenen Einzelfällen positiv auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit auswirken. Dies durch eine erbrachte kontinuierliche Versorgung wichtiger Vorleistungen, welche sonst nicht erbracht werden könnten. Jedoch scheint auch im Kontext der durchlebten Covid-Krise mehr als fraglich, ob eine Investitionsprüfung bei der Behebung einer Mangellage zielführend gewesen wäre, oder ob in Krisenlagen vielmehr der Staat die Versorgung bestimmter Güter und Dienstleistungen per se übernehmen müsste. Zudem kann wohl die Prüfungsbehörde in Anbetracht der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung kaum vorhersehen, welches Unternehmen zu welchem Zeitpunkt für die gesamte Volkwirtschaft nicht verzichtbare Leistungen erbringt, die nicht innert einer nützlichen Frist ersetzt werden können.

 

Variante 2 bevorzugt
Bei einer allfälligen Umsetzung des Investitionsprüfgesetztes bevorzugt die SVP die Variante 2, da diese einen geringeren regulatorischen Aufwand mit sich bringt. In diesem Fall würde die inländische Tochterfirma einer ausländischen Unternehmensgruppe als ausländische Firma gelten und wäre bei einer Übernahme nicht von der Investitionskontrolle betroffen. Bei dieser Variante würden anstatt der neu geschaffenen acht Vollzeitstellen «nur» deren vier geschaffen.

Aus den obenerwähnten Gründen lehnt die SVP ein Investitionsprüfgesetz grundsätzlich ab.

 

 
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