Vernehmlassung

Neuordnung der Pflegefinanzierung

Die SVP lehnt die beiden vorgeschlagenen Modelle ab und fordert den Bundesrat auf, unter Berücksichtigung der unten genannten Kritikpunkte einen neuen Entwurf auszuarbeiten…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP

Die SVP lehnt die beiden vorgeschlagenen Modelle ab und fordert den Bundesrat auf, unter Berücksichtigung der unten genannten Kritikpunkte einen neuen Entwurf auszuarbeiten.

Folgende Punkte stehen im Vordergrund:

  1. Die SVP stellt fest, dass die vorgesehene Revision bei beiden vorgeschlagenen Modellen keine wesentlichen Einsparungen bringt. Solche wären aber dringend nötig. Es handelt sich nur um einen Transfer der Kosten der durch Prämien finanzierten Versicherung zu den aus allgemeinen Mitteln der Kantone finanzierten Ergänzungsleistungen. 
  2. Es ist nicht sichergestellt, dass im Rahmen der übrigen Sozialversicherungen auch Nicht-AHV-Bezügern in einfachen Pflegeverhältnissen analoge Leistungen zustehen. Es wäre eine Rechtsungleichheit, wenn die mehr oder weniger altersbedingte einfache Pflegesituation durch die Ergänzungsleistungen für AHV-Rentenbezüger abgedeckt würde, während eine durch Invalidität bedingt einfache Pflegesituation zu keiner Leistung berechtigen würde.
  3. Beim Modell A ist eine Verkürzung der Karenzfrist auf neun Monate vorgesehen, was die SVP klar ablehnt. Eine angemessene Karenzfrist ermutigt die Betroffenen, eine Behinderung bzw. Hilflosigkeit nicht ohne weiteres zu akzeptieren, sondern zu überwinden.  
  4. Wenn zu früh Leistungen für Ersatzmassnahmen bzw. Dritthilfen erhältlich sind, fördert dies die Tendenz, sich mit der Hilflosigkeit abzufinden und Chancen für deren Überwindung nicht zu ergreifen.
  5. Das Modell B enthält einen kostentreibenden Anreiz. Er besteht darin, dass Chronischkranke mehr als nötig ins Spital eingewiesen werden könnten, damit die Krankenversicherung statt des reduzierten Beitrags für die Langzeitpflege jeweils während 90 Tagen wiederum die vollen Kosten für die Akutpflege übernehmen muss.
  6. Die SVP lehnt ausserdem alle Modelle ab, die Personen, welche sich während ihres ganzen Lebens etwas angespart haben und pflegebedürftig werden, zusätzlich belasten.
 
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