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Gesundheit
Vernehmlassung

Reform der Altersvorsorge 2020

Die Notwendigkeit, die gesamte Altersvorsorge auf stabile, finanzielle Grundlagen zu stellen ist zwingend und dringend. Wirksame strukturelle Massnahmen hätten – insbesondere als Folge der demografischen Entwicklung – längst an die Hand genommen werden müssen.

Die Notwendigkeit, die gesamte Altersvorsorge auf stabile, finanzielle Grundlagen zu stellen ist zwingend und dringend. Wirksame strukturelle Massnahmen hätten – insbesondere als Folge der demografischen Entwicklung – längst an die Hand genommen werden müssen. Die mit einer Sicherung der Altersvorsorge zusammenhängenden Herausforderungen, wie der Bundesrat sie in seinem erläuternden Bericht skizziert, werden von der SVP nicht bestritten. Allerdings sehen wir ein anderes Vorgehen.

Fünf grundsätzliche Forderungen stellen wir an den Beginn unserer Vernehmlassung:

  1. Die SVP lehnt den vorgeschlagenen Mantelerlass, d.h. die Megareform als Ganzes in dieser Form ab. Das überladene Konzept ist darauf ausgerichtet, dass am Ende des politischen Prozesses – aufgrund sich rasch verschärfender Sachzwänge – einseitig auf Mehreinnahmen zurückgegriffen wird. Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel.
  2. Steuererhöhungen in jeglicher Form, d.h. insbesondere eine Mehrwertsteuererhöhung, lehnen wir ab. Es braucht nun endlich einen entschiedenen strukturellen Tatbeweis der Politik, welcher die systematischen Probleme der Altersvorsorge als Folge der demografischen Herausforderungen nachhaltig angeht.
  3. Es darf keine Prämienerhöhungen geben.
  4. Leistungskürzungen sowie ein Leistungsausbau kommen für uns nicht in Frage. Das Ziel muss die Sicherung des heutigen Leistungsniveaus sein.
  5. Der Bund darf sich nicht aus der Finanzierung der AHV zurückziehen.

Unter diesen Voraussetzungen schlägt die SVP drei kleine und überschaubare Massnahmenpakete vor, welche einzeln und prioritär behandelt werden müssen:

Paket AHV I „65/65"

  • Die Angleichung des Frauenrentenalters an das der Männer bei 65 Jahren ist umgehend vorzunehmen. Die Übergangszeiten dürfen nicht zu lange sein, 4 Jahre genügen.
  • Anstatt einer schädlichen Mehrwertsteuererhöhung soll das seit dem 1. Januar 1999 erhobene zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozent zugunsten der AHV dieser endlich vollständig gutgeschrieben werden und nicht zu 17% den Umweg über die allgemeine Bundeskasse nehmen.
  • Ausserdem verlangt die SVP die Rückzahlung der Schulden der Invalidenversicherung von 15 Milliarden Fr. an die AHV. Die Schulden bei der IV könnten dafür beispielsweise durch den Bund übernommen werden.

Diese drei dringenden Massnahmen müssen bis 2015 im Parlament behandelt werden, sodass sie 2016 einsetzen können.

Paket AHV II „Referenzrentenalter 65+"

Anschliessend an das Paket AHV I müssen 2016/2017 die strukturellen Voraussetzungen für die Umsetzung eines „Referenzrentenalters 65+" geschaffen werden. Das „Referenzrentenalter 65+" erfordert weitere, schrittweise und sehr moderate Angleichungen an die demografischen Gegebenheiten und soll daher in einem zweiten Paket umgesetzt werden. Hierbei kann an die Motion „Sicherung der AHV-Finanzen ohne massive Steuer- und Beitragserhöhungen" 13.3542 oder allenfalls an die Motion „Automatische Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung" 12.4131 angeknüpft werden.

Wie der Bundesrat dies richtig feststellt, stellen die demografischen Veränderungen, insbesondere die stetig steigende Lebenserwartung, die grösste und tiefgreifendste Herausforderung für die Gegenwart und Zukunft der Altersvorsorge dar. Nicht zuletzt, weil dies negative Auswirkungen auf die Finanzierung der 1. und 2. Säule hat.

Paket 2. Säule „Rentenklau verhindern"

Der heute bestehende, nicht so vorgesehene Transfer von den Aktiven zu den Rentnern muss verhindert werden, weil ansonsten die Kapitaldeckung und damit das Fundament der 2. Säule gefährdet ist. Heute bereits werden die Konti der aktiven Generationen angezapft, um das fehlende Geld in den angesparten Rententöpfen der Rentner zu kompensieren, da man in Folge der höheren Lebenserwartung länger als dies der heutige Umwandlungssatz impliziert lebt und Rente beanspruchen kann. In der beruflichen Vorsorge ist der Umwandlungssatz deshalb bis 2016 in nur einem Schritt auf 6% zu senken, wobei es einen gewissen Ausgleich brauchen wird, um die gesetzliche Mindestrentenhöhe zu erhalten. Die SVP kann sich hierbei eine Senkung des Koordinationsabzugs vorstellen – wobei Ausprägung und Kosten eines solchen Schrittes noch genauer abzuklären sind – und allenfalls Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds in einer Übergangszeit, fordert aber den früheren Sparbeginn ab 18 Jahren, wie bei der AHV, wobei beachtet werden muss, dass im Sinne einer Opfersymmetrie zwischen Alt und Jung auch das längere Sparen im Rahmen eines „Referenzrentenalters 65+" umgesetzt werden muss. Als Alternative zu einer zentralen Finanzierungslösung über den Sicherheitsfonds sollten auch dezentrale Lösungen in der Verantwortung der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen geprüft werden. Mit einem dezentralen Vorgehen könnten die betroffenen Kassen eigenverantwortliche und auf die spezifischen Bedürfnisse angepasste Massnahmen ergreifen.

Im Bereich der beruflichen Vorsorge sind aber grundsätzlich die technischen Parameter (Umwandlungssatz und Mindestzinssatz) zu entpolitisieren (Parlamentarische Initiative „Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG" 12.414). Generell müsste es das Ziel sein, diese Parameter durch die Kassen und deren Institutionen frei bestimmen zu lassen, wobei wie bei der AHV eine Art Minimalrente garantiert sein müsste. Der Mindestzinssatz schafft Bürokratie und Mehrkosten ohne Mehrwert. Die Kassen sollen den marktabhängigen Zins selbst frei festlegen können. Mindestens sollte aber der Mindestumwandlungssatz aus dem Gesetz entfernt und auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Stellungnahme zu einzelnen Punkten des bundesrätlichen Reformpakets:

  • Die SVP befürwortet die Flexibilisierung des Rentenalters mit Anreizen, länger zu arbeiten. Dies beinhaltet die Angleichung des Referenzrentenalters zwischen AHV und BVG. Der Flexibilisierung zwischen 62 und 70 für AHV und BVG wird grundsätzlich zugestimmt, wobei nach oben eine weitere Flexibilisierung wünschenswert ist. Generell müssen eine Frühpensionierung zwingend zu versicherungsmathematischen Kürzungen der Rente und der spätere Altersrücktritt zu einer Erhöhung führen.
    Es dürfen keine Fehlanreize für frühe Pensionierungen entstehen. So muss dem Missbrauchspotenzial vorgebeugt werden, dass wer mit einer gekürzten Rente in Frühpension geht, später nicht Ergänzungsleistungen beansprucht. Unter denselben Voraussetzungen kann auch einem Teilrentensystem zugestimmt werden.
  • Einer Ausweitung des Versicherungsobligatoriums durch eine tiefere Eintrittsschwelle im BVG kann die SVP nicht zustimmen.
  • Die unnötige Neuregelung bei den Selbständigerwerbenden kann auch nicht unterstützt werden.
  • Der vorgeschlagenen Veränderung bei der Überschussquote kann die SVP nicht zustimmen. Es sollte jedoch am Bruttoprinzip festgehalten werden. Nettoprinzip und eine höhere legal quote würden das Verschwinden von Angeboten und somit das Ende der Vollversicherung bedeuten, was insbesondere für die KMU-Wirtschaft von grosser Tragweite wäre. Auch der Verzicht auf Quersubventionierungen, sowie die ex-post-Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes lehnt die SVP ab.
  • Die Errichtung einer Schuldenbremse oder Stabilisierungsregel unterstützt die SVP zwar grundsätzlich, jedoch nur, wenn hierbei moderate und schrittweise Erhöhungen des Rentenalters als Folge der demografischen Entwicklung im Vordergrund stehen (Referenzrentenalter 65+). Einnahmenseitige Automatismen (z.B. Mehrwertsteuererhöhung) werden abgelehnt, da sie eine adäquate Diskussion über die Finanzierung und über strukturelle Reformen im Vornherein verunmöglichen.
  • Änderungen bei den Hinterlassenenleistungen sollten in einer separaten und nachgelagerten Vorlage behandelt werden.
  • Die nun vorgeschlagene Veränderung bei den Altersgutschriften im BVG kann die SVP so nicht unterstützen. Das Thema sollte aber separat, im Hinblick auf eine generelle Linearisierung der Altersgutschrift mit Einbezug des früheren Sparbeginns ab 18 Jahren, diskutiert und behandelt werden.

Im Vordergrund muss eine gerechte (insbesondere in Anbetracht der Generationengerechtigkeit) und in die Zukunft abgesicherte Altersvorsorge stehen. Ziel muss grundsätzlich sein, das Verfassungsziel (entspricht 60% des vorherigen Einkommens) in der Altersvorsorge sicherzustellen. Die SVP wird sich aber mit Vehemenz gegen die Erhöhung von Steuern und Abgaben wehren, welche wohl das einzige politische Resultat der überladenen Vorlage und des nun vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgehens wäre. Eine nachhaltige Stabilisierung der Altersvorsorge lässt sich jedoch nicht auf dem Weg des geringsten Widerstandes einseitig über Mehreinnahmen garantieren. Das bewährte und vom Ausland bewunderte Drei-Säulen-Prinzip muss für die Zukunft gesichert und darf nicht durch eine zum Scheitern verurteilte Megareform gefährdet werden.

 
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