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Energie
Vernehmlassung

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV)

Aus Sicht der SVP kann der Revision der SEFV nicht zugestimmt werden.

Im Kern soll mit der beabsichtigten Revision der SEFV die Realrendite des langfristigen Anlagehorizonts von 2 % auf 1,6 % reduziert werden sowie die Mitbestimmung der Betreiber in den Gremien des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) eingeschränkt werden.

Einerseits entzieht die Reduktion der Realrendite den Eigentümern von Kernenergieanlagen Mittel in Milliardenhöhe und damit die Möglichkeit für Investitionen, bspw. zugunsten der Wasserkraft. Anderseits muss berücksichtigt werden, dass die durchschnittliche Realrendite des STENFO die Vorgaben bisher deutlich übertrifft: Seit Gründung der Fonds betrug die Realrendite des Stilllegungsfonds bis 2017 rund 4.25 %, jene des Entsorgungsfonds rund 3.57 %. Daher steht fest, dass die beabsichtigte Reduktion der Realrendite unbegründet und somit abzulehnen ist.

Weiter ist im Lichte dessen, dass die Betreiber weiterhin die Verantwortung für die Übernahme der Kosten von Stilllegung und Entsorgung tragen, die beabsichtigte Reduktion von deren Vertretung in den Gremien unhaltbar. Anpassungen, welche die Mitsprache und die Beteiligung der Betreiber in der Fondsverwaltung schmälern, werden abgelehnt. Das Fachwissen sowie die wertvolle Erfahrung der Eigentümer von Kernanlagen innerhalb der rechtlich verselbstständigten Fonds sind zu erhalten.

 
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