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Gesundheit
Vernehmlassung

Revision des Heilmittelgesetzes und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse

Die SVP lehnt die Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) vehement ab. Der vorgesehene Rechtsübernahmemechanismus für die Heilmittelgesetzgebung und im Bereich der technischen Handelshemmnisse führt einen Automatismus ein, mit dem der Bundesrat ermächtigt wird, innerhalb von gerade einmal 20 Tagen fremdes Recht für die Schweiz gültig zu erklären – und zwar in allen Bereichen die vom THG erfasst werden, nicht nur in der Medizintechnik. Weder der Automatismus noch die kurze Frist sind für die SVP akzeptabel. Es ist verwerflich, wie der Bundesrat hier versucht möglichst unauffällig einen Präzedenzfall zu schaffen, um eine automatische Rechtsübernahme später auch in anderen Gebieten widerstandslos einführen zu können.
Die vorgesehenen Änderungen führen ausserdem zu unnötigen und in der Umsetzung kostspieligen Regulierungen. Diese lehnt die SVP ebenso ab, wie die unaufgeforderte Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten an ausländische Behörden.

Automatische Rechtsübernahme
Das revidierte HMG und das revidierte THG sehen eine automatische Rechtsübernahme von EU-Recht vor, sofern es um «technische und administrative Einzelheiten» geht (Art. 82 Abs. 3 E-HMG bzw. Art. 15a Abs. 4 E-THG). Der vorgesehene Mechanismus geht dabei noch weiter als die «dynamische» Rechtsübernahme im Schengen-Bereich, wo das Parlament wenigstens noch de jure mitentscheiden kann. Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen wird das Parlament aber vollständig ausgeschaltet und der Bundesrat erhält die alleinige Kompetenz, fremdes EU-Recht direkt und innerhalb einer sehr kurzen Frist in unser Recht zu übernehmen. Dies ist ein weiterer Schritt im Bestreben, uns unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung – unter dem Vorwand, sogenannt technische Fragen pragmatisch zu lösen – an die Gesetzgebung der EU anzuschliessen und dabei unseren demokratischen, innerstaatlichen Prozess auszuschalten. Da der Bundesrat selber definieren könnte, was er unter «technischen und administrativen Einzelheiten» versteht, ist nicht abschätzbar, mit welcher Kompetenzerweiterung die neuen Bestimmungen einhergehen würden. Auf jeden Fall wäre die neue Machtfülle aber beträchtlich. Die SVP lehnt daher diesen neuen Rechtsübernahmemechanismus klar ab.

Regulierungskosten
Der Bundesrat schätzt alleine den zusätzlichen Vollzugsaufwand für die Marktüberwachung auf etwa 7 Millionen Franken. Diese Mehrkosten sollen in Form von neuen und höheren Abgaben und Gebühren auf die betroffenen Unternehmen abgewälzt werden. Hinzu kommen für die Hersteller weitere finanzielle Verpflichtungen, etwa durch die geforderte Sicherstellung einer haftungsrechtlichen Deckung für allfällige Schadensersatzforderungen. Auch beim Lebenszyklus von Medizinprodukten rechnet der Bundesrat «mit einer deutlichen Zunahme des Aufwandes auf allen Stufen». Berufsmässige Anwender, z.B. in Spitälern, müssen ebenfalls einen zusätzlichen Aufwand für die neuen Dokumentations- und Informationspflichten in Kauf nehmen. In letzter Konsequenz trifft es natürlich auch die Patienten, Prämienzahler und Konsumenten, weil die Preise für Medizinprodukte steigen werden.

Die SVP lehnt es ab, dass den Unternehmen noch mehr finanzieller und administrativer Aufwand aufgebürdet wird, der sich letztlich negativ auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Endpreise der Produkte auswirken wird. Die Regulierungsdichte im Bereich der Medizinprodukte und die damit in Verbindung stehenden Kosten sind bereits heute sehr hoch. Ziel sollte es sein, die Verfahren zu verschlanken und zu vereinfachen und nicht aufzublähen und zu erschweren.

Bekanntgabe von schützenswerten Personendaten
Der Vernehmlassungsentwurf sieht die Schaffung einer formellen Rechtsgrundlage für die unaufgeforderte Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten an ausländische Behörden vor, sofern diese einer dem schweizerischen Datenschutzgesetz gleichwertigen Datenschutzgesetzgebung unterliegen. Die SVP lehnt diese Neuerung ab. Eine derart starke Lockerung des Datenschutzes ist unverhältnismässig. Ausserdem wäre es unzureichend, alleine auf die entsprechende Gesetzgebung abzustellen, weil damit nicht garantiert werden kann, dass auch die Umsetzung im jeweiligen Staat den schweizerischen Standards genügt.

 
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