Vernehmlassung

Revision Konzept Biber Schweiz

Die Revision bestätigt somit nur die bereits vorhandene Grundhaltung des zuständigen Amtes und berücksichtigt die Probleme der betroffenen Kreise in diesem Bereich überhaupt nicht.

Die SVP lehnt die Vorlage in aktueller Form klar ab. Auch bei dieser Revision dominiert – wie schon bei den Konzepten Wolf und Luchs – einmal mehr ein übertriebener Schutzgedanke anstelle einer realistischen Vorgehensweise an das Thema. Angesichts der Tatsache, dass in den letzten sieben Jahren die Biberpopulation um 25 Prozent auf neu gut 2000 Tiere zugenommen hat und man in den kommenden Jahrzehnten mit einer weiteren Ausbreitung in ähnlicher Grössenordnung rechnet, ist das sture Festhalten an einem praktisch absoluten Schutz des Bibers nicht nachvollziehbar.

Nicht nachvollziehbar auch deswegen, weil der Biber, entgegen dem Anhörungsbericht, sehr wohl massive Schäden verursacht, was insbesondere Land- und Forstwirtschaft zu spüren bekommen. Die vorgeschlagenen Massnahmen bezüglich Verhütens von Schäden oder Vermeiden von Konflikten sind nicht praxistauglich, da sinnvolle Präventionsmassnahmen wie „Biber-Freihaltezonen“ von vornerein ausgeschlossen werden. Auch die Idee der Ausscheidung breiterer Uferzonen bzw. der Verzicht auf Dauerkulturen in diesen Gebieten ist klar abzulehnen, führt sie doch zu einer weiteren Einschränkung der Landwirtschaft und dem Verlust von wertvollem Ackerland.

Ohnehin hat man, analog zu den Konzepten bei anderen Wildtieren, auch hier immer den Eindruck, dass Mensch und Wirtschaft konsequent hinten anstehen müssen. Dazu passt auch das Festhalten am Verbandsbeschwerderecht bei
Massnahmen an Biberdämmen und -bauten sowie deren Bestand. Auch hier wäre in Anbetracht der verschiedenen Fachstellen, welche sich bereits heute um dieses Thema kümmern, eine gründliche Überarbeitung bzw. die Abschaffung des Beschwerderechts angezeigt.

Die Revision bestätigt somit nur die bereits vorhandene Grundhaltung des zuständigen Amtes und berücksichtigt die Probleme der betroffenen Kreise in diesem Bereich überhaupt nicht. Die Revision kann deshalb auch als verpasste Chance gesehen werden, das überholte Konzept und den übertriebenen Schutzgedanken endlich an die Praxis anzupassen.            

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden