Vernehmlassung

Revision Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026

Aus Sicht der SVP ist die vorliegende Revision der CO2-Verordnung inakzeptabel. Wir weisen sie an den Bundesrat zurück – mit der Aufforderung, diesen Irrweg nicht weiterzuverfolgen. Die Vorlage steht exemplarisch für eine übergriffige, zentralistisch gesteuerte Klimapolitik, die mit immer neuen Auflagen, Subventionen und indirekten Kosten auf die Schweizer Wirtschaft einwirkt – ohne dabei einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Sie verschärft die regulatorische und finanzielle Belastung energieintensiver Branchen, greift unnötig in den Markt ein, übernimmt kritiklos ausländisches Recht und lässt die besonders betroffenen KMU im Regen stehen. Statt Standortstärkung und Technologieoffenheit setzt der Bund auf Umverteilung, Bürokratie und die schleichende Anbindung an die EU. Die SVP warnt mit Nachdruck vor den Folgen: eine Deindustrialisierung, ein wachsendes finanzpolitisches Risiko und ein tiefgreifender Verlust demokratischer Selbstbestimmung.

Kritisch beurteilen wir die zunehmende regulatorische Belastung und Kostensteigerung für die Industrie. Die Reduktion der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten und die Einführung zusätzlicher Kürzungen bei sogenannt ungenügender Treibhausgaseffizienz würden eine massive Mehrbelastung für energieintensive Branchen bedeuten. Diese Entwicklung schwächt den Industriestandort Schweiz und erhöht das Risiko einer Produktionsverlagerung ins Ausland – trotz formaler Ausnahme vom CBAM. Insofern warnt die SVP, dass solche Massnahmen zu einer schleichenden Deindustrialisierung führen, ohne dass dadurch ein nennenswerter umweltpolitischer Nutzen erzielt wird.

Weiterhin ist die vorgesehene staatliche Förderung von erneuerbaren oder synthetischen Flugtreibstoffen durch die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten an Luftfahrzeugbetreiber klar abzulehnen. Diese Förderung führt zu Kosten von 50 Millionen Franken im Emissionshandelssystem Luftfahrt, ohne dass eine Gegenfinanzierung vorgesehen ist. Angesichts der angespannten Haushaltslage und des Entlastungspakets 2027 ist eine Kompensation über den Bundeshaushalt ausgeschlossen, was den finanzpolitischen Druck zusätzlich erhöht. Aus Sicht der SVP ist es nicht Aufgabe des Staates, durch planwirtschaftliche Eingriffe künstlich einen Markt für hochsubventionierte Nischentreibstoffe zu schaffen, deren Kosten-Nutzen-Verhältnis höchst fragwürdig ist. Letztendlich, ist davon auszugehen, dass ohne vorgesehener Gegenfinanzierung auch diese Kosten an Konsumenten abgewälzt werden.

Diese Revision der CO2-Verordnung entspricht auch einer Übernahme zahlreicher Detailregelungen aus dem EU-Recht. In der Festlegung von Benchmarks, bei der Zuteilung von Emissionsrechten und in der Definition von zulässigen Treibstoffen – die Schweiz übernimmt systematisch EU-Vorgaben, ohne dass diese demokratisch legitimiert oder im Parlament behandelt werden. Hierdurch droht eine automatische Anbindung an das Regulierungsregime der EU durch die Hintertür. Diese Entwicklung ist exemplarisch für die «dynamische Rechtsübernahme», die bereits am Horizont sicht- und spürbar wird. Wenn wir ihr nicht entschieden entgegenwirken, wird sie zur Realität werden. Diese Verordnungsrevision zeigt, wie technokratisch gesteuerte Klimapolitik als Hebel dient, um schweizerisches Recht systematisch an fremdes Recht anzugleichen – ohne Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger. Eine solche Aushöhlung der nationalen Souveränität ist inakzeptabel.

Die Vorlage verpasst es zudem, für KMU oder energieintensive Betriebe in der Schweiz konkrete Entlastungsmassnahmen vorzusehen. Gerade diese Unternehmen sind von steigenden Energie- und Regulierungsaufwänden besonders betroffen, verfügen aber oftmals nicht über die personellen oder finanziellen Ressourcen, um zusätzliche administrative Vorschriften intern zu bewältigen. Es ist insofern nicht nachvollziehbar, dass die Vorlage keinerlei sektorielle Differenzierung oder Entlastung vorsieht. Umso unverständlicher ist es, dass ausgerechnet jene Betriebe zusätzlich belastet werden, die bereits heute unter erheblichem Druck stehen.

Das Ziel einer Verordnung muss Rechtssicherheit und eine wirtschaftsverträgliche, praxisnahe Umsetzung des Gesetzes sein. Diese Verordnung verfehlt beides und gehört dementsprechend ersatzlos zu streichen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden