Die SVP anerkennt die Notwendigkeit und Bedeutung einer sicherheitspolitischen Gesamtstrategie, weist die vorliegende Strategie jedoch aufgrund mehrerer schwerwiegender Mängel zurück. Die Sicherheitspolitische Strategie muss zu einer richtigen Konzeption umgearbeitet werden und benötigt dringend konkrete und messbare Ziele.

Im Gegensatz zu den letzten «Sicherheitspolitischen Berichten» fokussiert sich die vorliegende Strategie auf einen ganzheitlichen Sicherheitsbegriff und definiert einen umfassenden Massnahmenkatalog mit 45 Massnahmen, die sich aus der aktuellen geopolitischen Lage und dem Zustand der Sicherheitsbehörden in der Schweiz ergeben. Die Strategie orientiert sich an den drei Stossrichtungen «Resilienz stärken» «Bevölkerungsschutz» und «Verteidigungsfähigkeit». Diese grundlegende Struktur sowie die Erkenntnis, dass der Handlungsbedarf im Vergleich zu den vorherigen Berichten zugenommen hat, unterstützen wir. Aus der Sicherheitspolitischen Strategie wird aber nicht klar, ob es sich um eine neue Ausrichtung der Sicherheitspolitik oder lediglich um eine Umsetzungsstrategie handelt.
Deshalb enthält diese neue sicherheitspolitische Strategie kaum neue Erkenntnisse, und der Bundesrat schreckt vor konkreten, messbaren Zielen zurück. Dies würden wir in einer Strategie eigentlich erwarten. Andernfalls muss diese Strategie als einer von vielen Berichten gesehen werden, der mehr oder weniger ungelesen in Schreibtischschubladen verschwindet. Diese Scheu vor klaren, messbaren Zielen ist seit Jahrzehnten im VBS verankert und muss dringend abgelegt werden. Solange wir keine klaren und messbaren Ziele erkennen können, bringt dieser Bericht keinen Mehrwert und kann somit nicht angenommen werden.
Die Gesamtverteidigung der Schweiz basiert auf den drei Eckwerten Neutralität, Abschreckung und Vorsorge. Diese Eckwerte werden in der vorliegenden Strategie nicht ausreichend berücksichtigt.
Die Neutralität wird nur beiläufig erwähnt und als sicherheitspolitisches Instrument nicht gewürdigt. Neben dieser Würdigung fehlen auch die notwendigen Schritte, die sicherstellen, dass wir unsere Neutralität in unruhigen Zeiten wie den aktuellen bewahren können. Konkret ist festzuhalten, dass die Anerkennung der Neutralität eine Belohnung für konsistentes neutrales Handeln ist. Sie liegt im Auge des Betrachters und gilt nur, solange sie von anderen Staaten durch entsprechendes neutrales Verhalten und neutrale Handlungen der Schweiz anerkannt wird. Dies wird auch im neutralitätspolitischen Bericht «Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik» vom 26. Oktober 2022 festgehalten. Die Neutralität kann als sicherheitspolitisches Instrument nur zum Tragen kommen, wenn diese «Betrachter-Perspektive» bei allen Massnahmen berücksichtigt wird.
Die gesamte Strategie bewegt sich in einem sehr engen Korsett und richtet sich nicht nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Schweizer Sicherheit, die eine echte Abschreckung sein würde, sondern nach dem aktuellen Status quo. Eine Armee mit nur 100 000 Soldaten ist nicht durchhaltefähig. Der Begriff der Vollausrüstung, die für eine solche Fähigkeit ausschlaggebend wäre, sucht man im gesamten Dokument vergebens. Die militärische Abschreckung (Dissuasion) wird nur sehr kurz als Ergänzung zur internationalen Kooperation erwähnt. Dabei stellt die Dissuasion selbst in Militärbündnissen, zu denen die Schweiz glücklicherweise nicht gehört, einen Hauptpfeiler dar.
Der Bereich Vorsorge ist nur mangelhaft aufgenommen worden. So fehlt zum Beispiel ein klares Bekenntnis zur einheimischen Nahrungsmittelproduktion, die den Selbstversorgungsgrad zusammen mit einer ausgedehnten Pflichtlagerhaltung in Krisenzeiten sicherstellt.
Eine ernstzunehmende sicherheitspolitische Strategie sollte eine Gesamtverteidigungskonzeption eines Staates darstellen. Dazu gehört auch eine klare Aufgaben- und Rollenverteilung, die in dieser Strategie nicht aufgeführt wird. Wir fordern daher, diese Strategie durch ein Organigramm aller involvierten Akteure sowie eine Armee- und Fähigkeitsgliederung (Ordre de Bataille/ORBAT) zu ergänzen. Ebenfalls müsste diese sicherheitspolitische Strategie dringend aufzeigen, welche konkreten Schritte zur Wiedererlangung der Verteidigungsfähigkeit notwendig sind und wie diese Schritte umgesetzt werden sollen.
Zu den einzelnen vorgeschlagenen Massnahmen unterstützen wir diejenigen, die hier nicht namentlich erwähnt sind. Grundsätzlich fordern wir aber, dass alle Massnahmen mit einem messbaren Ziel versehen werden. Dies ist aktuell nicht gegeben. Den Massnahmen liegen zwar Handlungsabsichten zugrunde, diese definieren aber kein konkretes Ziel, das es zu erreichen gilt.
M2 Bekämpfung von Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation
Diese Massnahme fordert ein verstärktes Engagement gegenüber Beeinflussungsaktivitäten und Desinformationen. Zu diesem Zweck soll eine neue ständige Arbeitsgruppe geschaffen werden, die aktiv Massnahmen gegen Desinformation und Einflussnahme durch andere Staaten ergreifen kann. Dazu zählt unter anderem die Überprüfung von Lehrplänen. Grundsätzlich unterstützen wir Bestrebungen gegen ausländische Einflussnahme und Desinformation, warnen aber davor, dass diese Arbeitsgruppe zu einem «Wahrheitsministerium» im orwellschen Sinne verkommt. Wir fordern einen klar definierten Rahmen, in dem sich diese Arbeitsgruppe bewegen darf, sowie eine strikte Überwachung ihrer Tätigkeiten mit regelmässigen Berichten, wie es bei der Aufsicht über die Nachrichtendienste ebenfalls gemacht wird.
M3 Verbesserung der Koordination zur Antizipation
Wir begrüssen die Absicht, die Koordination zur Antizipation sicherheitspolitischer Risiken zu verbessern. Damit aber ein umfassendes Lagebild entstehen kann, braucht es ein departements- und diensteübergreifendes «Intelligence Fusion Center», in dem alle Berichte und nachrichtendienstlichen Informationen zusammenlaufen. Von dort aus müssen Nachrichten generiert und das Lagebild gepflegt werden. Aktuell steht jeder Akteur für sich und pflegt sein eigenes Lagebild, wodurch es teilweise zu Doppelspurigkeiten kommt.
In diesem Punkt fehlt ebenfalls die Nennung der Spionageabwehr (Counterintelligence/CI), die in der Schweiz schwach ausgeprägt ist und in der vorliegenden Sicherheitspolitischen Strategie kaum Beachtung findet. Wir fordern neben der Stärkung der Koordination zur Antizipation auch die Stärkung der Spionageabwehr und den Austausch relevanter Abwehrinformationen über alle Stufen hinweg.
Allgemein hat die Massnahme eine starke, aber nicht direkt genannte Ausrichtung auf die innenpolitische Antizipation. Gerade in der instabilen geopolitischen Grosslage wäre jedoch auch die internationale Antizipation zu stärken, weshalb wir in diesem Punkt auch eine Stärkung des militärischen Nachrichtendienstes fordern.
Die gleichen Anmerkungen gelten auch für M20, die Revision des Nachrichtendienstgesetzes.
M7 Erhöhung der Standards beim Schutz kritischer Infrastrukturen
Bund, Kantone und Betreiber kritischer Infrastrukturen entwickeln gemeinsam Standards und Vorgaben, vor allem in Bezug auf Informations- und Cybersicherheit. Wir begrüssen diesen Schritt, fordern aber, dass auch der Aspekt der physischen Sicherheit Teil dieser Gespräche ist. In der heutigen Zeit geht eine erhöhte Bedrohung durch Spionage und Drohnen aus, für welche die Betreiber kritischer Infrastrukturen ebenfalls in die Pflicht genommen werden müssen.
In der Sicherheitspolitischen Strategie ist festgehalten, dass «die Führungs- und Kommunikationsinfrastruktur von Behörden und Organisationen für die Rettung und Sicherheit und die Information der Bevölkerung gegen Stromausfälle und Cyberangriffe und für die mobile und breitbandige Anwendung weiterentwickelt» wird. Gleichzeitig hält der Bundesrat an der Abschaltung der Not-Radiosender fest, welche über die UKW-Ausstrahlung genau diese Anforderungen erfüllen. Sie sind störungsunempfindlich, gegen Cyberangriffe immun, erreichen die Bevölkerung sogar in Luftschutzkellern und sind über Batterieradios auch nach längerer Zeit ohne Strom erreichbar. Wir fordern daher die sofortige Abkehr von den Abschaltplänen der Notradios.
M16 Ausbau der militärischen Friedensförderung
Friedensförderungsmissionen ein Mandat der EU ausreicht. Wir lehnen diese Idee grundlegend ab und fordern die sofortige Einstellung dieser Prüfung. Die UNO hat die völkerrechtliche Legitimierung, den allergrössten Teil der Welt zu repräsentieren. Wenn es ein UNO-Mandat gibt, ist somit davon auszugehen, dass die Mehrheit der Staaten weltweit damit einverstanden ist. Dies gibt einem UNO-Mandat die Legitimation, dass sich die Schweiz im Rahmen der Friedensförderung beteiligen kann. Die EU hat keine völkerrechtliche Legitimation, einseitig militärische Friedensförderungsmassnahmen zu beschliessen, und kann somit für die Schweiz nicht als ausschlaggebende supranationale Instanz für Militäreinsätze angesehen werden. Gemäss Völkerrecht muss für die Entsendung von Truppen in ein anderes Land eine von zwei Bedingungen gelten:
Der Gaststaat muss diese Truppen eingeladen haben (bzw. um diese gebeten haben) oder es gibt ein UNO-Mandat. Alles andere ist eine völkerrechtliche Verletzung der nationalen Souveränität und kommt für einen neutralen Staat wie die Schweiz oder jeden anderen Staat, der sich an das internationale Recht hält, nicht in Frage.
M21 Stärkung der Prävention von Radikalisierung und Extremismus
Die Prävention von Radikalisierung und Extremismus ist eine wichtige sicherheitspolitische Aufgabe. Die Forderung, dass Minderheiten mit besonderem Schutzbedürfnis durch den Bund finanziell unterstützt werden, ist jedoch zu unklar formuliert. Wir würden es begrüssen, wenn hier konkrete Massnahmen genannt und der Begriff »schutzbedürftige Minderheit« definiert würde. Die Forderung nach Prävention durch internationale Zusammenarbeit im Bereich Armutsbekämpfung und Bildung lehnen wir ab und fordern, sie zu streichen. Diverse Studien haben belegt, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Armut, Bildungsferne und Gefährdung gibt. Viele Terroristen sind überdurchschnittlich gebildet, wohlhabend und gut vernetzt.
M22 Deradikalisierung und Sicherheitsprüfungen
Deradikalisierungs- und Sicherheitsprüfungsmassnahmen sind sinnvolle Massnahmen. Die Überlegung, dass durch Bildung und Sozialarbeit Parallelgesellschaften vermieden werden sollen, lehnen wir jedoch entschieden ab. Die Personen, die in der Bildung und Sozialarbeit tätig sind, sind in den meisten Fällen nicht für die Deradikalisierung ausgebildet. Dies würde enorme Mehrkosten verursachen. Vielmehr sollten Lehrer und Sozialarbeiter vermehrt mit Bedrohungsmanagern, den KND, der Polizei und den Migrationsbehörden zusammenarbeiten und die Eltern von gefährdeten Kindern und Jugendlichen stärker in die Pflicht genommen werden. Allgemein besteht hier das Problem, dass die Gesellschaft bei Radikalisierungen zu oft wegschaut. Es wäre daher sinnvoll, Lehrer, Sozialarbeiter und die gesamte Gesellschaft dafür zu sensibilisieren, auffällige Entwicklungen bei Personen zu beobachten und zu melden. Es gilt, Meldepflichten für Schulen, KESB, Sozialdienste, Ausländerbehörden und Gemeinden zu definieren.
M28 Stärkung der Katastrophenmedizin
Wir begrüssen, dass Bund und Kantone ihre Vorsorge- und Notfallpläne im Gesundheitsbereich verbessern wollen und dafür einen nationalen Aktionsplan schaffen möchten. Für uns erschliesst sich jedoch nicht, welchen Beitrag ein Gesundheitsabkommen mit der EU hierbei leisten soll.
Ebenso fokussiert diese Massnahme nur auf die zivile Seite und klammert die Armee komplett aus. Dabei kommt der Armeeapotheke und den Sanitätsformationen der Armee in Krisensituationen eine entscheidende Rolle zu. Gleichzeitig liegen im Bereich der Armee-Sanität erhebliche Mängel vor, wie aus der Antwort auf die Frage 25.7334 von Nationalrat Bruno Walliser zu entnehmen ist. Wir fordern daher, dass die Wiederinbetriebnahme von Militärspitälern als letzte Instanz ebenfalls vorgesehen wird und unsere Sanitätsformationen in der Armee mit gut geschultem Personal alimentiert werden, das im Notfall nicht in der zivilen Gesundheitsversorgung fehlt. Insgesamt ist die strategische Reserve in der Patientenversorgung dringend zu erhöhen.
M33 Sicherstellung der personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz
Der Zivilschutz kann seine Aufgaben derzeit nicht vollständig erfüllen. Wir begrüssen, dass die Massnahme die Zusammenlegung von Zivilschutz und Zivildienst erwähnt. Wir fordern jedoch, dass explizit erwähnt wird, dass die Aufgaben des Zivilschutzes in diesem neuen Dienst Vorrang haben. Das oberste Ziel muss sein, dass der Zivilschutz seine Aufgaben vollständig erfüllen kann, wofür er entsprechend alimentiert werden muss. Die Alimentierung der Zivilschutzaufgaben muss daher bei der Zusammenlegung oberste Priorität haben.
M34 Schliessung der Fähigkeits-, Ausrüstungs- und Bevorratungslücken
Diese Massnahme fordert die Schliessung kritischer Lücken in der Armee, ohne zu konkretisieren, wie dies erreicht werden soll und welches messbare Ziel am Ende erreicht werden soll. Wir fordern eine konsequente Bevorratungs- und Reservepolitik, bei der bei allen Neubeschaffungen diese Reserven direkt eingeplant werden. Die aktuelle geopolitische Lage erlaubt es uns nicht mehr, nur so viel Material zu beschaffen, wie für die Ausbildung notwendig ist. So haben wir es in den letzten Jahren gehandhabt und auch erst jüngst bei der Erneuerung der Artillerie. Wie die Antwort auf die Frage 25.7251 von Nationalrätin Stefanie Heimgartner zeigt, plant das VBS zwar mit einer Umlaufreserve von 15 %, hat dies in den vergangenen Jahrzehnten jedoch nie umgesetzt und teilweise sogar weniger als die benötigten 100 % beschafft. Diese fahrlässige Beschaffungspolitik führt dazu, dass ausgefallene Systeme und Materialien nicht ersetzt werden können und im Endeffekt komplett ausfallen. Solange wir Beschaffungen ohne die notwendigen Reserven durchführen, betreiben wir eine sicherheitspolitische «Pflästerlipolitik», die kurzfristig unsere Lücken auf dem Papier füllt, das Problem aber in die Zukunft verlagert. Wir fordern, dass die von der OG Panzer in ihrem Positionspapier vom Mai 2025 geforderten Beschaffungspraxis inklusive 20 % logistischer Umlaufreserve und 10 % Degradationsfähigkeit bei allen Beschaffungen geprüft wird.
M35 Neuausrichtung der Rüstungspolitik
Die Rüstungsstrategie des Bundesrates vom Juni 2025 hat für mehr Klarheit gesorgt. Wir begrüssen auch die meisten darin enthaltenen Massnahmen und Ziele. Seit Juni 2025 hat sich die geopolitische Lage jedoch nochmals verschärft. Deshalb fordern wir eine Abkehr vom in der Rüstungsstrategie definierten Beschaffungsschlüssel von 60 % in der Schweiz, 30 % in der EU und 10 % ausserhalb Europas. Vielmehr fordern wir, dass Beschaffungen – wo sinnvoll – im Inland durchgeführt werden und dass für diejenigen Beschaffungen, die nicht im Inland erfolgen können, die jeweils besten Rüstungsgüter – unabhängig von der Nation – beschafft werden.
M37 Aufbau weitreichender Fähigkeiten
Wir unterstützen den Aufbau weitreichender und offensivfähiger Fähigkeiten der Armee. Die jüngste Beschaffung von AGM-Artilleriegeschützen als Ersatz für die veralteten M-109-Panzerhaubitzen legt jedoch offen, dass es dem Bundesrat mit den hier definierten Massnahmen nicht ernst ist. Insgesamt wurde mit der Armeebotschaft der Kauf von 32 Artilleriegeschützen beschlossen, welche gerade knapp den Bedarf von zwei Artillerieabteilungen abdeckt – ohne Reserven oder Geschütze für die RS. Mit dieser Beschaffung ist keine Durchhaltefähigkeit gegeben (fehlende Umlauf- und Degradationsreserven, keine Geschütze für die Ausbildung neuer Besatzungen, während die Abteilungen im Dienst sind). Ebenso kann mit zwei Artillerieabteilungen nicht von einer Offensivfähigkeit gesprochen werden. Für offensive Aktionen braucht es manövrierfähige Formationen. Bei zwei Artillerieabteilungen verfügt man genau über zwei solche Formationen, die aufgrund ihrer geringen Zahl in einem Gefecht unweigerlich mit indirekter Feuerunterstützung einer Frontlinie gebunden wären und somit nicht für Offensivaktionen zur Verfügung stehen. Diese Beschaffung ist symptomatisch für die aktuelle Beschaffungs- und Planungspraxis im VBS. Wir fordern eine durchdachte Planung zur Erreichung dieser defensiven Offensivfähigkeit sowie entsprechend hohe Beschaffungen von Rüstungsgütern inklusive operativer Reserven, wie bereits bei M34 beschrieben. In ihrer aktuellen Gliederung ist die Armee nicht offensivfähig und verfügt über keine weitreichenden Fähigkeiten. Deshalb fordern wir eine Überarbeitung der Armeegliederung (ordre de bataille/ORBAT) inklusive der geplanten Fähigkeiten. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Wiedererlangung der Verteidigungsfähigkeit mit dem heutigen Sollbestand erreicht werden kann, oder ob es dort allfällige Anpassungen braucht.
M39 Prüfung freiwilliger Kräfte für Schutz und Sicherungsaufgaben
Wir begrüssen, dass der Einsatz freiwilliger Kräfte für leichte Aufgaben wie Schutz- und Sicherungsaufgaben geprüft werden soll. Bei freiwilligen Kräften entsteht jedoch eine Planungsunsicherheit, da diese Kräfte, wie der Name schon sagt, durch die Freiwilligkeit definiert werden. Um dieses Problem genauer zu analysieren, fordern wir, dass auch die Wiedereinführung von Heeresklassen geprüft wird, durch die ausgediente Soldaten für genau solche Zwecke in einer Reserve gehalten werden.
M40 Ausrichtung der längerfristigen Fähigkeitsentwicklung auf ein zukünftiges Zielbild
Die fähigkeitsbasierte Armeebotschaft 2028 mit einem Planungshorizont von zwölf Jahren bis 2040 wird begrüsst. Die erste fähigkeitsbasierte Armeebotschaft erschien 2024 und wies erhebliche Mängel auf. So wurden beispielsweise keine messbaren Ziele definiert und keine Personal- und Fähigkeitsgliederung (Ordre de Bataille/ORBAT) präsentiert. Wir fordern, dass genau diese Fehler bei der Armeebotschaft 2028 behoben werden und eine Wiederholung der unbrauchbaren Fähigkeitsplanung aus dem Jahr 2024 nicht mehr vorkommt.
M42 Institutionalisierung der internationalen Zusammenarbeit
Eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU lehnen wir strikt ab. Abgesehen vom Wording gibt es nichts, was eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft von einem militärischen Bündnis unterscheidet. Letzteres ist wiederum mit der schweizerischen Neutralität nicht vereinbar.