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Sozialwerke
Vernehmlassung

Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk unseres Landes. Das Ziel der SVP ist die finanzielle Sicherung der AHV-Renten für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Die Lebenserwartung steigt, die Menschen werden älter und gleichzeitig sinken die Zinserträge aus der Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds. Einen Leistungsausbau lehnt die SVP in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen klar ab. Die unbestrittenen Massnahmen wie die Angleichung des Frauenrentenalters oder Mehreinnahmen, indem das sog. Demografieprozent endlich vollumfänglich in die AHV statt in die allgemeine Bundeskasse fliesst, stehen dabei für die SVP im Vordergrund. Ebenfalls setzt sich die SVP für eine Umverteilung der heutigen Bundesmittel wie beispielsweise bei den Entwicklungshilfegeldern zugunsten der AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezüger in der Schweiz ein. Steuererhöhungen bzw. höhere Lohnbeiträge lehnt die SVP ab da eine weitere Umlagerung zulasten der nachfolgenden Generationen klar zu verhindern ist.

Gefragt sind in absehbarer Zeit wirksame Massnahmen. Über 2025–2030 hinaus lassen sich konjunkturelle Entwicklungen nicht verlässlich prognostizieren und somit auch keine wirkungssicheren Sanierungsmassnahmen für die AHV planen. In seiner heutigen Form vermag das Umlageverfahren allein die AHV längst nicht mehr zu erhalten. Ein Leistungsabbau ist politisch ausgeschlossen und ebenso ein Leistungsausbau. Um das Leistungsniveau der AHV halten zu können, müssen Einnahmen und Ausgaben den demographischen Realitäten angeglichen werden.

Auf der Ausgabenseite bringt die unbestrittene Angleichung des Rentenalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre eine substantielle Entlastung für die AHV, die allein aber noch nicht genügt. Im Verbund mit weiteren Mehreinnahmen – sofern diese nicht durch Mehrausgaben in Form von «Ausgleichsmassnahmen» sogleich wieder zunichte gemacht werden – kann die AHV für die nächsten zehn Jahre stabilisiert werden.

Steuergeld zuerst zugunsten der Steuerzahlenden verwenden
Auf der Mehreinnahmenseite sieht die SVP vernünftige Alternativen zur unsozialen Erhöhung der Mehrwertsteuer und höheren Lohnprozenten, die zu Lasten der Jugend und des arbeitenden Mittelstandes gingen. Das bei der Mehrwertsteuer seit 1999 erhobene «Demografieprozent» muss endlich vollständig in die Erste Säule fliessen. Zweitens sind die Schulden der IV bei der AHV zu begleichen. Ein bislang ungenütztes Potential stellen jene Bundesausgaben dar, welche Schweizer Steuergelder ins Ausland verteilen. Die Ausgaben für die Entwicklungshilfe können jährlich um mindestens eine Milliarde zugunsten der AHV gesenkt werden. Ebenso ist das vorgesehene Steuergeld für eine weitere Kohäsionsmilliarde an die EU stattdessen besser in die AHV zu bezahlen. So kommt dieses Geld denen zugute, die es auch durch ihre Steuern einbezahlt haben: die Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz und damit der Mittelstand.

Zusammengefasst will die SVP mit diesen Massnahmen die AHV jetzt auf 10 Jahre hinaus wie folgt stabilisieren:

  • Ein gleiches Rentenalter für Frauen und Männer, möglichst ohne Übergangsphase und ohne «Ausgleichmassnahmen» mit der Giesskanne, die der finanziellen Gesundung der ersten Säule im Weg stehen. Verhandelbar sind gezielte Aushilfen für wirklich Bedürftige mit langen Beitragszeiten und wenig Einkommen.
  • Die vollständige Verwendung des seit 1999 erhobenen zusätzlichen Mehrwertsteuer-Prozents für die AHV.
  • Dank Sanierung der IV deren Schulden bei der AHV abbauen.
  • Steuergeld zuerst für die Deckung der Bedürfnisse der Steuerzahler verwenden. Konkret: Jährlich eine Milliarde aus der Entwicklungshilfe und die geplante Kohäsionsmilliarde vollständig in die AHV umleiten.

In Anbetracht der guten finanziellen Lage der Bundeskasse und der damit verbundenen grossen Begehrlichkeiten von linker Seite nach weiterem Ausbau unseres Sozialsystems gilt es jetzt die AHV in kleinen machbaren Reformschritten zu sichern.

 
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