Vernehmlassung

Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sollen die Ausgaben des Bundes gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 um 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken reduziert werden. Damit will der Bundesrat den Prognosen (Stand Februar 2016) Rechnung tragen, welche ab dem Jahr 2018 strukturelle Defizite vorsehen.

Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 sollen die Ausgaben des Bundes gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 um 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken reduziert werden. Damit will der Bundesrat den Prognosen (Stand Februar 2016) Rechnung tragen, welche ab dem Jahr 2018 strukturelle Defizite vorsehen. Das oberste Ziel des Stabilisierungsprogramms besteht gemäss Bundesrat sodann darin, die Schuldenbremse in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Die SVP ist ebenfalls der Auffassung, dass die Schuldenbremse zwingend eingehalten werden muss und begrüsst daher, dass der Bundesrat bestrebt ist, den Bundeshaushalt zu stabilisieren und schuldenbremsenkonform auszugestalten. Dies reicht aus Sicht der SVP jedoch nicht aus.

Vor dem Hintergrund, dass auch mit dem vorliegenden Stabilisierungsprogramm die Ausgaben bis 2019 auf 74,7 Milliarden Franken ansteigen sollen (gegenüber 67,1 Milliarden im aktuellen Voranschlag 2016), kann von einer Stabilisierung keine Rede sein. Die Verwendung des Begriffes „Stabilisierung“ ist in Anbetracht dieser Zahlen irreführend. Die Ausgaben werden nicht stabilisiert, sondern wachsen nur etwas weniger stark an als dies in der bisherigen Planung vorgesehen war.

Der Bundesrat macht es sich zudem zu einfach, mit der durch die Aufhebung der Wechselkursuntergrenze geschuldeten Aufwertung des Schweizer Frankens einen externen Faktor als „wichtigsten“ Grund für das Stabilisierungsprogramm ins Feld zu führen. Die SVP ist der Auffassung, dass die finanziellen Probleme primär hausgemacht, d.h. auf die gestiegene Staatsquote und die damit verbundenen Ausgabenerhöhungen zurückzuführen sind.

Doch statt vor diesem Hintergrund die Staatsausgaben zu reduzieren oder zumindest zu stabilisieren, sieht das Stabilisierungsprogramm auch für die Finanzplanjahre 2017-2019 ein durchschnittliches Wachstum von 2,7 Prozent vor. Damit übertrifft das Ausgabenwachstum im Legislaturzeitraum das prognostizierte BIP-Wachstum von 2,2 Prozent deutlich und muss als überproportional bezeichnet werden. Es ist bezeichnend, dass selbst nach der Umsetzung der zur Vernehmlassung stehenden Massnahmen sowie dem positiven Rechnungsabschluss 2015 ab 2018 strukturelle Defizite in der Höhe von rund 500 Millionen Franken verbleiben.

Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 in der vorliegenden Form stellt sich damit als gut gemeintes, jedoch unzureichendes Massnahmenpaket heraus, das zwingend zu korrigieren ist.

Die Position der SVP zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ist zusammengefasst die folgende:

  1. Die SVP anerkennt den Handlungsbedarf, welcher zur Ausarbeitung des Stabilisierungsprogramms geführt hat. Ein ausgewogener, schuldenbremsenkonformer Haushalt ist auch für die SVP zentral, weshalb wir die die Ausarbeitung einer Vorlage grundsätzlich begrüssen. Wir verlangen vom Bundesrat jedoch weitergehende Ausgabenreduktionen.
  2. Die SVP verlangt zwingend ein Stabilisierungsprogramm ohne strukturelle Defizite.
  3. Wir fordern, dass künftig das Ausgabenwachstum das Teuerungswachstum nicht übersteigen darf. Während die Teuerung 2011-2015 -2 Prozent betrug, wuchsen die Staatsausgaben in dieser Periode von 62,3 auf 65,2 Milliarden Franken um fast 3 Milliarden Franken. Da die Schuldenbremse an die Einnahmenentwicklung gebunden ist, gilt es entsprechend das Instrument einer „Ausgabenbremse“ zu prüfen.
  4. Aus Sicht der SVP muss der Anteil der stark gebundenen Ausgaben im Stabilisierungsprogramm stärker gewichtet werden. Wir schlagen eine Erhöhung des Beitrags der stark gebundenen Ausgaben im Stabilisierungsprogramm auf 30 Prozent vor. Weitere Entlastungen in diesem Bereich sind zu prüfen. Die SVP wird dazu einen Vorstoss für die Finanzkommission vorbereiten.
  5. Der Beitrag des Eigenbereichs muss stark erhöht werden; die Kürzungen in diesem Bereich (Sach-, Betriebs-, und Personalaufwand) sind von 3,3 auf 10 Prozent zu erhöhen. Der Entlastungsbeitrag muss aber mindestens 1‘000 Millionen Franken betragen. Die SVP fordert die Reduktion des Personalaufwands – gemäss bürgerlichem Schulterschluss – auf Stand 2014 von 5,4 Milliarden Franken. D.h. Umsetzung der Motion Leo Müller 15.3224. Sollte dies nicht möglich sein, Reduktion des Personalbestands auf den Stand von 2015, d.h. gemäss Motion FK-SR 15.3494.
  6. Bei sämtlichen Sparmassnahmen gilt es zwingend auch die Ausgabenentwicklung der vergangenen Jahre zu berücksichtigen: Es muss vorab in denjenigen Bereichen gespart werden, die in der Vergangenheit am stärksten gewachsen sind.
  7. Sicherheit und Landesverteidigung sind für die kommenden Jahre bei der Mittelzuteilung klar zu priorisieren, weshalb hier keine Einsparungen vorgenommen werden sollen resp. beim Militär ein Plafond von mindestens 5 Milliarden Franken jährlich angewandt werden soll.
  8. Die SVP verlangt vom Bundesrat, unverzüglich eine wirkliche Aufgabenüberprüfung mit anschliessender Aufgabenverzichtsplanung an die Hand zu nehmen.
  9. Bundesrat und Parlament werden aufgerufen, auf unnötige Vorlagen, welche neue Bürokratie und Kosten verursachen, zu verzichten bzw. sich bereits in der Beratung befindende Geschäfte zu sistieren. Zudem gilt es nicht eingeplante Mehrbelastungen zu vermeiden.
  10. Zusätzliche Stabilisierungsmassnahmen sind aus Sicht der SVP zwingend.

Die SVP begrüsst es ausdrücklich, dass das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts primär über ausgabenseitige Massnahmen erreicht werden soll. Hinsichtlich der im Stabilisierungsprogramm getroffenen Grundsätze haben wir jedoch verschiedene Anmerkungen und Forderungen:

1. Anteil der gebundenen Ausgaben im Stabilisierungsprogramm erhöhen

Der Miteinbezug der stark gebundenen Ausgaben ins Stabilisierungsprogramm ist absolut notwendig, jedoch tragen diese mit einem Anteil von lediglich 20 Prozent substantiell zu wenig bei. Im Voranschlag 2016 machten die stark gebundenen Ausgaben insgesamt 56,3 Prozent der Gesamtausgaben aus.

  • Forderung SVP: Erhöhung des Beitrags der stark gebundenen Ausgaben im Stabilisierungsprogramm auf 30%. Betragsmässig entspricht dies einer Erhöhung von rund 100 Millionen Franken jährlich.
  • Forderung SVP: Auch Aufgabengebiete mit stark gebundenen Ausgaben müssen in Zukunft einen substantiellen Entlastungsbeitrag leisten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der sozialen Wohlfahrt.
  • Forderung SVP: Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament möglichst rasch die entsprechenden Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit mittel- und längerfristig auch die gebundenen Ausgaben reduziert werden können.

2. Grösserer Entlastungsbeitrag des Eigenbereichs notwendig

Wir teilen die Auffassung, dass eine angemessene Beteiligung des Eigenbereichs für den Erfolg von Entlastungsprogrammen absolut zentral ist. Der Entlastungsbeitrag des Eigenbereichs beträgt gemäss Vorlage 20 bis 30 Prozent. Bei einem Sach- und Betriebsaufwand sowie einem Personalaufwand von rund 10 Milliarden Franken soll der Eigenbereich Entlastungseffekte von rund 330 Millionen leisten (3,3 Prozent der Eigenausgaben ohne Rüstung). Wir begrüssen diese Massnahme grundsätzlich, sind jedoch der Ansicht, dass dieser Anteil noch stark erhöht werden muss.

Dies gilt insbesondere für den Personalaufwand. Die vorgesehenen Sparmassnahmen beim Personalaufwand von 66 Mio. (2017) bis 69 Mio. (2019) Franken entsprechen bei einem Personalaufwand von 5,529 Mrd. (2017) bzw. 5,583 Mrd. (2019) Franken Kürzungen von deutlich weniger als 2 Prozent. Zwischen 2007 und 2014 stieg der Personalbestand in der Bundesverwaltung aber um ca. 6%, und dies obwohl seit der Einführung des NFA im Jahr 2008 dem Bund keine massgeblich neuen Kompetenzen übertragen wurden. Eine Korrektur dieses Wachstumstrends ist überfällig. Zudem verlangen wir dringend eine Angleichung des Bundespersonalrechts an das Obligationenrecht. Insbesondere für die höheren Lohnklassen sind die Gesamtleistungen des Bundes überdurchschnittlich und müssen auf ein branchenübliches Mass reduziert werden.

  • Forderung SVP: Der Beitrag des Eigenanteils im Stabilisierungsprogramm ist grundsätzlich höher zu gewichten. Die Eigenausgaben sollen um 10 Prozent gekürzt werden. Im Mindesten ist ein zusätzlicher Entlastungsbeitrag von 1000 Millionen zu erzielen.
  • Forderung SVP: Reduktion der Personalausgaben auf den Stand der Jahresrechnung 2014 (5,4 Milliarden Franken): Umsetzung der hängigen Motion Leo Müller (15.3224). Sollte dies nicht möglich sein, Reduktion des Personalbestands auf den Stand von 2015, d.h. gemäss Motion FK-SR 15.3494.
  • Forderung SVP: Der Personalaufwand bei der Bundesversammlung muss anteilsmässig ebenfalls reduziert werden. Die Bundesversammlung muss ihren Teil am Sparprogramm leisten.
  • Forderung SVP: Möglichst umfassende Angleichung des Bundespersonalrechts an das Obligationenrecht. Der Bundesrat hat dies in seiner Botschaft zur «Personalstrategie Bundesverwaltung 2016-2019» zu berücksichtigen.

Beispielsweise sehen wir beim Beratungsaufwand ein Entlastungspotential, welches substantiell über den im Stabilisierungsprogramm vorgesehenen Kürzungen liegt. Ausgehend vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 09.4011 zur Transparenz bei Expertenmandaten der Bundesverwaltung, verlangt die SVP eine Reduktion der Dienstleistungszahlungen (insbesondere bei den „betriebswirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen wie Managementberatung und Coaching“ und der Öffentlichkeitsarbeit) um folgende Beträge:

1. Behörden und Gerichte

CHF   4 000 000

2. Departement für auswärtige Angelegenheiten

CHF 50 000 000

3. Departement des Inneren

CHF 40 000 000

4. Justiz- und Polizeidepartement

CHF 35 000 000

5. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

CHF 60 000 000

6. Finanzdepartement

CHF 50 000 000

7. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

CHF 40 000 000

8. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

CHF 60 000 000

Total

CHF 339 000 000

 

3. Fehlende Prioritätensetzung der Sparmassnahmen

Zwei Bereiche, die Landwirtschaft und die Landesverteidigung, können nicht für das grosse Wachstum der Bundesausgaben verantwortlich gemacht werden. Die SVP verschliesst sich Sparmassnahmen in diesen Bereichen nicht grundsätzlich, doch wenn gespart werden soll, muss dies zuerst in jenen Bereichen geschehen, in denen während den vergangenen Jahren die Ausgaben am stärksten gewachsen sind (s. Abb.).

Landwirtschaft und Verteidigung können nicht für Staatswachstum verantwortlich gemacht werden.

Quelle: economiesuisse.

Bevor in den anderen Bereichen effektive Massnahmen ergriffen werden, kann die SVP Sparmassnahmen im Bereich der Landwirtschaft und der Landesverteidigung nicht zustimmen. Würde das Stabilisierungsprogramm ohne Änderungen umgesetzt, muss die Landwirtschaft eine jährliche Abnahme ihres Budgets um 1,2 Prozent in Kauf nehmen, während die meisten anderen staatlichen Aufgabenbereiche auch nach 2017 jährlich mehr Geld erhalten, nämlich im Durchschnitt 2,7%.

Zudem ist die Landesverteidigung bei den Ausgaben klar zu priorisieren. In diesem Bereich finden sich für unser Land für die kommenden Jahre die grössten Herausforderungen, bedingt durch die verschärfte Sicherheitslage in Europa und die massiven Migrationsströme.

  • Forderung SVP: Auf einseitige Sparmassnahmen zulasten der Landwirtschaft und der Verteidigung ist zu verzichten.
  • Forderung SVP: Für die Landwirtschaft gilt es die Höhe des Zahlungsrahmens 2014-17 beizubehalten.
  • Forderung SVP: Für das Armeebudget müssen ab 2017 5 Milliarden Franken pro Jahr bereitgestellt werden.
  • Forderung SVP: Bei sämtlichen Sparmassnahmen gilt es zwingend auch die Ausgabenentwicklung der vergangenen Jahre zu berücksichtigen: Es muss vorab in denjenigen Bereichen gespart werden, die in der Vergangenheit am stärksten gewachsen sind.

Die SVP verlangt neben der Umsetzung der vorgängig erwähnten Massnahmen, Ausgabenkürzungen-, bzw. Aufstockungen in folgenden Aufgabengebieten:

Aufgabengebiet

Anstieg 1990-2015

LFP 2019

Anstieg 15-19

(in Mio.)

Haltung der SVP

Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen

+140,3%

2 727

-17

Gemäss Stabilisierungsprogram.

Ordnung und öffentliche Sicherheit

+119,8%

1 183

+64

Gemäss Stabilisierungsprogramm.

Beziehungen zum Ausland – Intern. Zusammenarbeit

+143,5%

3 654

-48

Deutlich mehr Einsparungen

Reduktion der APD-Quote auf 0,3% des BNE bis 2020 (von 3,2 Mrd. auf 1,9 Mrd.). Die Asylausgaben sind der APD anzurechnen.

Landesverteidigung

-19,8%

4 998

+288

Zusätzliche Mittel nötig

Um den durch das Parlament beschlossene Rahmenkredit zu erreichen, gilt es das Budget bereits ab 2017 auf 5 Mrd. aufzustocken.

Bildung und Forschung

+152,3%

7 939

+582

Nullwachstum ist anzustreben

Dies entspricht 23,8 Mrd. für die Periode 2017-20 analog 2013-16.

Kultur und Freizeit

+129,7%

545

+38

Deutlich höherer Entlastungsbeitrag

Nullwachstum zur Rechnung 2015 (Kürzungen ggü. LFP bei der Filmförderung).

Gesundheit

+164%

252

+18

Mittelfristig Senkung der gebundenen Ausgaben

Gemäss Analyse der gebundenen Ausgaben des Bundesrats (August 2016).

Soziale Wohlfahrt

+225,3%

24 440

+2 073

Mittelfristig Senkung der gebundenen Ausgaben

Gemäss Analyse der gebundenen Ausgaben des Bundesrats (August 2016).

Verkehr

+84,6%

10 838

+2 296

Gemäss Stabilisierungsprogramm.

Umwelt und Raumordnung

+267,1%

1 551

+92

Deutlich höherer Entlastungsbeitrag

Alle sieben Rahmenkredite sollen anteilsmässig gesenkt werden. Es ist ein Nullwachstum zur Rechnung 2015 anzustreben.

Landwirtschaft und Ernährung

+45,4%

3 514

-169

Kein einseitiger Sparbeitrag

Die Zahlungen sind gemäss Stand 2015 weiterzuführen. Die Aufwände für die Jahre 2017-2019 sind somit zu erhöhen.

Wirtschaft

+14,9%

2 059

+1 319

Gemäss Stabilisierungsprogramm.

Finanzen und Steuern

+132,3%

11 020

+1 069

Gemäss Stabilisierungsprogramm.

 

 

 

 

 

Total

 

74 719

+7 605

 

 

Aus Sicht der SVP erscheint insbesondere eine deutliche Reduktion bei der Entwicklungshilfe notwendig. Die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) sind in den letzten Jahren jährlich um mehr als 7 Prozent gewachsen, d.h. von 2,7 Milliarden im 2010 auf 3,2 Milliarden Franken im Jahr 2014. Von allen grossen Aufgaben des Bundes expandierte die Entwicklungshilfe am weitesten. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der SVP angezeigt, das geplante Ausgabenwachstum bei der Entwicklungshilfe für die Legislaturfinanzplanjahre 2017-2019 viel stärker zurückzunehmen, als das Stabilisierungsprogramm es vorsieht.

  • Forderung SVP: Senkung der APD-Quote von heute 0,5 auf 0,3 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis 2020. D.h. Ausgabenreduktion von 3,2 Milliarden Franken (2014) auf rund 1,9 Milliarden Franken (2020).
  • Forderung SVP: Die Aufwendungen für den Asylbereich sowie die friedensfördernden Massnahmen des Verteidigungsdepartements müssen bei der APD-Quote komplett angerechnet werden.
  • Forderung SVP: Es sind Anpassungen der IZA-Ausgaben an den aktuellen Dollarwert vorzunehmen. Die Entwicklungshilfe hat von den beiden Frankenaufwertungen 2011 und 2015 stark profitiert, diese Sonderfaktoren gilt es nun zu bereinigen.

 

4. Verzicht auf Projekte, rasche Umsetzung der Massnahmen

Die SVP verlangt vom Bundesrat einen Teil der auf Seite 15 des erläuternden Berichts beschriebenen weitergehenden Handlungsoptionen bereits im Rahmen des Stabilisierungsprogramms zu ergreifen und umzusetzen:

  • Forderung SVP: Die Möglichkeiten Projekte zu verzögern sind zu nutzen.
  • Forderung SVP: Das Stabilisierungsprogramm ist per 1. Januar 2017 dringlich in Kraft zu setzen.
  • Forderung SVP: Internalisierungen sind so zu lösen, dass die Arbeitsverträge zeitlich begrenzt werden. Somit hat der Bund die Möglichkeit, in schwierigen Zeiten Verträge auslaufen zu lassen, ohne Kündigungen aussprechen zu müssen.

Der Bundesrat hat weiter seinen Handlungsspielraum zu nutzen und auf geplante Vorlagen, welche zusätzlichen administrativen und bürokratischen Aufwand und damit unnötige Kosten verursachen zu verzichten. Das Parlament hat von der Möglichkeit, kostspielige Geschäfte zu sistieren, ebenfalls Gebrauch zu machen. Zudem gilt es nicht eingeplante Mehrbelastungen zu vermeiden.

  • Forderung SVP: Auf unnötige sich in Planung befindende Vorlagen ist ersatzlos zu verzichten (Aktienrechtsrevision, E-Vignette, Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung; Gesamtschau Sportförderung Bund usw.)
  • Forderung SVP: Nicht dringend notwendige Vorlagen sind durch das Parlament sofort zu sistieren (14.098 ELG. Anrechenbare Mietzinsmaxima; 15.083 KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit; 15.080 Innosuisse-Gesetz usw.)

 

5. Sparen in der Verwaltung, nicht an der Front und bei der Sicherheit

Bei den konkreten Massnahmen im Personalbereich fällt auf, dass die Prioritätensetzung teilweise fragwürdig ausfällt. Ein Beispiel dazu: Für den zivilen Zoll sind verschiedene Aufgabenverzichte geplant. So sollen u.a. 12. Zollstellen geschlossen werden und sämtliche Zollstellen mit Ausnahme von Zürich-Flughafen sollen samstags nicht mehr bedient werden. Die Schliessung der Zollstellen sowie die Einschränkung der Öffnungszeiten lehnt die SVP klar ab. In der Folge des resultierenden Dienstleistungsabbaus würden die Zollhürden für viele Firmen erhöht und deren Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.

Grundsätzlich ist es für die SVP nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat primär an der Front und an der Sicherheit sparen will. Das Stabilisierungsprogramm sieht vor, beim EFD (2014: 8‘539 Stellen) im Eigenbereich 53 Stellen zu streichen, davon 44 beim zivilen Zoll. Anstatt in der Zentralverwaltung den Rotstift anzusetzen, wird an der Front gespart. Dort, wo schon heute Not am Mann ist.

  • Forderung SVP: Handlungsbedarf im Personalbereich besteht insbesondere in den überdotierten Stäben der Departemente und Bundesämter. Diese sind konsequent zu verschlanken.

 

6. Aufgabenverzichtsplanung muss an die Hand genommen werden

In einer liberalen und freiheitlichen Gesellschaftsordnung wie der Schweiz hat sich der Staat auf seine Kernaufgaben zu beschränken. Seit Jahren findet jedoch eine gegenläufige Entwicklung statt: Anstatt sich auf die verfassungsmässig festgelegten Hauptaufgaben zu beschränken und das Subsidiaritätsprinzip zu beachten, breitet sich der Staat immer mehr aus, gibt sich selber neue Aufgaben und konkurrenziert damit teilweise auch die Privatwirtschaft. Wir verlangen deshalb vom Bundesrat, ein Aufgabenreduktionsprogramm vorzulegen, in welchem er pro Departement Sparvorgaben festlegt.

  • Forderung SVP: Eine Aufgabenüberprüfung mit anschliessender Aufgabenverzichtsplanung ist vom Bundesrat unverzüglich an die Hand zu nehmen. Der Staat hat sich auf seine Kernaufgaben zu beschränken. Analog den hängigen Vorstössen Flückiger-Bäni 15.4220 und 15.4221.
  • Forderung SVP: Die Aufgabenüberprüfung erfolgt durch eine externe Stelle.
 
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