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Vernehmlassung

Stromversorgungssicherheit: Verordnung über den Einsatz von Reservekraftwerken für den Winter 2022/2023

Der Bundesrat hält fest, dass die vorliegende Vernehmlassung mit verschiedenen Massnahmen die Energieversorgungsicherheit stärken möchte und anerkennt sodann, dass «die Risiken für eine Strom- und Gasmangellage in der Schweiz im kommenden Winter […] erheblich angestiegen [sind]». Darüber hinaus hat der Bundesrat «aufgrund der Dringlichkeit beschlossen, ein abgekürztes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen». Die Revision muss gemäss den Erläuterungen spätestens Mitte Februar 2023 in Kraft treten können, um für den Spätwinter 2022/2023 überhaupt noch eine Wirkung entfalten zu können.

Hauptinhalt der Vorlage ist nebst der jährlichen Bildung einer Wasserkraftreserve neu auch die Bereitstellung von «Reservekraftwerken» und das Zusammenspiel der beiden Reserven. Der neue ergänzende Reserveteil bringt zusätzliche Energie ins Stromsystem und ergänzt so die Wasserkraftreserve, welche lediglich Energie vorhält. Als Reservekraftwerke teilnehmen können mit Gas oder anderen Energieträgern betriebene Kraftwerke.

Dem vorliegenden Verordnungsentwurf mangelt es an der notwendigen Berücksichtigung der dezentralen, firmeneigenen Notstromaggregate. Diese Notstromaggregate sind jedoch unabdingbar, um in einer drohenden Mangellage genügend Leistung bereitzustellen. Um die Versorgungssicherheit bestmöglich zu gewährleisten, muss deshalb endlich ein Bekenntnis zur integralen Versorgungssicherheit erfolgen und somit unbedingt:

  • Die LRV-Betriebslimitierung von 50 Stunden pro Jahr in einer verschärften Strommangellage ausgesetzt werden;
  • Die Eigenproduktion mit Notstromaggregaten an die Kontingentierung zur Stromverbrauchsreduktion angerechnet werden;
  • Die anfallenden Umweltabgaben für den Betrieb mit Fossilen während einer qualifizierten Mangellage ausgesetzt werden.

Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage bestätigt das, was die SVP schon seit Jahren befürchtet. Der internationale Trend zur Elektrifizierung bei gleichzeitigem Abbau von bewährten Energie- und Stromquellen wie der Kernkraft und fossilen Energieträgern erhöht das Risiko für langandauernde Strommangellagen in gefährlichem und nicht zu verantwortendem Ausmass. Grund sind gravierende und weitgehendst unbestrittene Versäumnisse im UVEK. Die SVP hat von Anfang an gewarnt, dass die inzwischen offenkundig gescheiterte Energiestrategie 2050 mit der einhergehenden Strommangellage gefährlich ist für unser Land und gleichzeitig immer wieder vergeblich Massnahmen gegen eine drohende Strommangellage gefordert. 

Wir begrüssen grundsätzlich jegliche Bestrebungen, welche darauf abzielen, «die Energieversorgungsicherheit zu stärken». Mit Blick auf die Erläuterungen im Bericht vermissen wir jedoch ein klares Bekenntnis und den Willen, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Gegenteil: Der verheissungsvolle Titel der Vorlage widerspiegelt sich nicht im Inhalt der Vorlage. Bspw. hält der Bericht prominent fest (S. 3), dass «Reservekraftwerke […] im Testbetrieb und beim tatsächlichen Abruf insbesondere CO2-Emissionen [verursachen], welche Auswirkungen auf die Klimaerwärmung haben können. Die Anlagen sollen jedoch so betrieben werden, dass sie die CO2-Bilanz gesamthaft nicht belasten.» Oder weiter (S. 4), dass die Verordnung «eine zentrale Regel für die Gas- bzw. Reservekraftwerke und die Notstromgruppen [enthält]. Sie dienen einzig der Reserve und produzieren keinen Strom für den Markt. Dieser Ausschluss ist klimapolitisch begründetWeiter (S. 5), dass mit «der Aufnahme in die Reserve […] Bau- und Betriebsbewilligung nicht zugleich auch schon erteilt [sind]. Bei der Bewilligungsfähigkeit sind nicht nur technische, sondern auch umweltrechtliche und raumplanerische Vorschriften zu prüfen und entsprechende Verfahren einzuhalten, wobei für bestimmte Anlagen, die bis im Winter 2026 in der Reserve sind, einschlägige Regeln teilweise gelockert werden» usw. usf. Diese verkappten, klimapolitischen Sommaruga-Leitgedanken sind in höchstem Masse verstörend und nicht vereinbar mit dem Titel der Vorlage. Dieser suggeriert eigentlich, alle notwendigen Massnahmen für genügend Winterstrom unterstützen zu wollen.

Immerhin wird am Rande anerkannt: «[für die] übrigen Auswirkungen [betreffend] (Raum, Luftreinhaltung, Lärm), […] für die Anlagen in der Reserve – im übergeordneten Interesse der Versorgungssicherheit – [sind] gewisse temporäre Lockerungen bei den entsprechenden Vorschriften nötig» (S. 3). Die «Gespräche und Abklärungen» laufen jedoch – völlig unverständlich – in «parallelen Prozessen» zur vorliegenden Vorlage. Offensichtlich wird jetzt nicht alles Notwendige für eine kurzfristige Gewährleistung der Versorgungssicherheit für den Winter 2022/2023 unternommen. Dies ist nicht nachvollziehbar und die vorliegende Sommaruga-UVEK-Vorlage somit in höchstem Masse fahrlässig.

Des Weiteren ist es von zentraler Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung, dass ohne Abstriche der Einsatz von dezentralen firmeneigenen Notstromgeneratoren ermöglicht wird. Dieses rund 1’000 MW umfassende, zusätzliche Stromerzeugungspotential kann – und muss – mit den obenstehenden SVP-Forderungen ohne zusätzliche Kosten für den Bund, ohne zentrale Fernsteuerung oder Betankung und ohne Beeinträchtigung der Netzstabilität, genutzt werden.

Ohne ein klares Bekenntnis zugunsten der Energieproduktion und der Versorgungssicherheit genügen die beabsichtigten Anpassungen aus Sicht der SVP in keiner Weise. Dieser qualifizierte Mangel der Vorlage muss daher unbedingt in einem neuen, überarbeiteten Entwurf berichtigt werden. Nur so lässt sich die drohende Strommangellage kurzfristig überbrücken. Die UVEK-Vorbehalte wie Netzstabilität, Rechnungsstellungsaufwand, beschränkte Treibstoffvorräte usw. sind widerlegt und – insbesondere im Lichte der verkappten klimapolitischen Vorlage – unhaltbar.

 
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