Vernehmlassung

Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung (RTVV)

Die SVP lehnt die Teilrevision ab, obwohl sie eine Senkung der Haushaltsabgabe für Radio und Fernsehen als Schritt in die richtige Richtung grundsätzlich begrüsst. Die SVP fürchtet, dass mit der vorgeschlagenen RTVV-Revision die Diskussionen über die Gebührensenkungsinitiative und den Grundversorgungsauftrag der SRG unter den Teppich gewischt werden.

Die Medienlandschaft in der Schweiz ist nach wie vor stark durch die Monopolstellung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) verzerrt, die sich durch staatliche Zwangsabgaben von jährlich 1,25 Milliarden Franken finanziert. Mit 335 Franken Abgaben pro Haushalt und Jahr zahlt die Schweizer Bevölkerung damit die weltweit höchsten geräteunabhängigen Zwangsgebühren. Die in der vorliegenden Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen liegen deshalb aus Sicht der SVP im kosmetischen Bereich und sind völlig ungenügend. Eine vielfältige Medienlandschaft wird zudem nicht mit Staatsgeldern gefördert, sondern mit der Etablierung gleich langer Spiesse für alle Akteure. Die Gebühren zu Gunsten der SRG verzerren die Rahmenbedingungen zu Lasten der privaten Medienschaffenden. Die Medienvielfalt in der Schweiz kann nur durch verbesserte Rahmenbedingungen für private Medienanbieter gestärkt werden.

Ein demokratiegefährdendes Grundsatzproblem stellt die Beibehaltung der Unternehmensabgaben dar. Diese Zwangsgebühren sind besonders störend, da sie mehrfach erhoben werden: Der Unternehmer und seine Angestellten bezahlen diese Gebühren als Individualpersonen, bevor der Unternehmer dieselben Gebühren nochmals über die Unternehmensabgabe berappen muss. Die Anhebung der Limite für Unternehmen von 500’000 auf 1,2 Millionen Franken Jahresumsatz widerspricht weiterhin dem Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung (Art. 127 Abs. 2, BV). Kurzfristig sind deshalb die Gebühren dieser «Mediensteuer» für Unternehmen auf 0 Franken zu senken und eine notwendige Gesetzesrevision einzuleiten.

Als Reaktion auf die oben aufgeführten Missstände wurde im vergangenen August die überparteiliche Volkinitiative «200 Franken sind genug! – (SRG-Initiative)», unterzeichnet von 126’290 Stimmberechtigten, erfolgreich eingereicht. Sie will das jetzige System der Zwangsgebühren nicht abschaffen und anerkennt damit den medialen Grundversorgungsauftrag der SRG für alle Schweizer Landesteile. Jedoch fordert sie eine Begrenzung der Zwangsgebühren für Haushalte auf 200 Franken und möchte die Zwangsgebühren für Unternehmen wieder abschaffen. Die SVP fordert anstelle einer makulatorischen Senkung der Gebühren, eine fundierte Diskussion über den Inhalt und Umfang des Grundversorgungsauftrags der SRG. Die SRG soll eine subsidiäre Funktion erhalten und keine dominierende zu Lasten des Steuerzahlers.

Aus diesen Gründen lehnt die SVP die vorliegende Teilrevision der RTVV deshalb ab.

 
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