Vernehmlassung

Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung)

Die Schweiz hat – trotz eines Bevölkerungswachstums von 1,8 Millionen auf rund 8,5 Millionen Menschen (2018) – Ihren CO2-Ausstoss zwischen 1990 bis 2017 um 14 Prozent verringert. Die Schweiz hat trotz Bevölkerungswachstums die (witterungsbereinigten-) Emissionen aus Brennstoffen zwischen 1990 und 2018 um rund 28,1 Prozent verringert. Der CO2-Ausstoss aus Treibstoffen nahm zwischen 1990 und 2018 um rund 3 Prozent zu. Im gleichen Zeitraum nahm die Bevölkerung um rund 1,8 Millionen zu und das Total der Motorfahrzeuge nahm von 3,7 Millionen auf 6,1 Millionen zu. Hingegen hat die Entwicklung der Treibhausgasemissionen nach Fahrleistung in tCO2-Äquivalent pro 1000 Fahrzeug-Kilometer zwischen 1990 und 2018 um rund 26 Prozent abgenommen. Die Schweiz hat trotz Bevölkerungswachstums zwischen 1990 bis 2017 sämtliche Treibhausgase um 12 Prozent gesenkt. Die Schweiz belegt mit 4.3 tCO2/Person international Rang 86, was die Emissionen pro Kopf betrifft. Den 1. Rang belegt Qatar mit 38 tCO2/Person, die USA belegt den 12. Rang mit 17 tCO2/Person; Die Schweiz liegt somit an der Spitze und gehen Bevölkerungswachs-tum und Treibhausgasreduktion so weiter, wie in den letzten 10 Jahren, dann liegen wir bis 2030 bei einer Halbierung des Ausstosses, gegenüber 1990. Dies wäre sogar kompatibel mit dem Pariser Abkommen, ohne ein einziges zusätzliches Gesetz und ohne eine einzige zusätzliche Zwangsabgabe.

Aus Sicht der SVP belastet die Vorlage unter dem Strich die Bürgerinnen und Bürger – noch mehr – in unhaltbarer Art und Weise, weshalb diese im Grundsatz abgelehnt wird. Es ist bedenklich, dass trotz der bisherigen, mustergültigen Anstrengungen und der momentan wirtschaftlich angespannten Lage, mittels einer Verordnungsrevision die privaten Haushalte und die Unternehmungen absehbar derart krass zusätzlich belastet werden sollen.

Die vorliegende Verordnungsrevision soll die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes überbrücken und betrifft vor allem die Verminderungsverpflichtungen, die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge.

Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe

Die vorgeschlagene Revision des CO2-Gesetzes legt im Artikel 3 für das Jahr 2021 ein Inlandziel fest. Dieses Inlandziel impliziert, dass die Emissionen im Jahr 2021 um rund 800 000 Tonnen CO2eq zu vermindern sind. Um dieses Ziel zu erreichen, muss u.a. auch der Kompensationssatz von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 12 Prozent im Jahr 2021 angehoben werden.

Der auf dem «Übergangs-CO2-Gesetz» basierende Entwurf der CO2-Verordnung bringt bezüglich der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure für das Jahr 2021 eine erhebliche Verschärfung mit sich, welche kaum erfüllt werden kann – dies räumt sogar der Erläuternde Bericht ein. Zudem steht dort wortwörtlich: «Die Erhöhung des Kompensationssatzes verstärkt den Druck auf die Kompensationspflichtigen und somit die Wahrscheinlichkeit von Sanktionen

Aus Sicht der SVP würde dieser Umstand die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft im kommenden Jahr zusätzlich belasten, was angesichts der derzeitigen, angespannten wirtschaftlichen Lage unhaltbar ist. Allein die «Sanktionen» werden bereits heute auf gegen 100 Mio. CHF geschätzt – «Sanktionen», welche schlussendlich auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden.

Abgabesatz auf fossile Brennstoffe

Gemäss Artikel 29 Absatz 2 des CO2-Gesetzes beträgt der maximale CO2-Abgabesatz 120 CHF pro Tonne CO2. Die Abgabe wurde letztmals per 1. Januar 2018 erhöht und liegt heute bei 96 CHF pro Tonne CO2. Die geltende Verordnung sieht bereits vor, dass die Abgabe auf 120 CHF je Tonne CO2 erhöht werden kann (Art. 94 Abs. 1 Bst. c Ziff. 2 der CO2-Verordnung). Mit der Anpassung der Verordnung werden Zeitpunkt und Schwellenwert «aktualisiert».

Hiervon sind vor allem wieder einmal die Bürgerinnen und Bürger direkt betroffen. Und das obwohl bspw. in den vergangenen 15 Jahren der Treibhausgasausstoss im Gebäudebereich kontinuierlich gesunken ist. Im Jahr 2018 wurden, verglichen mit dem Jahr 1990, 34 Prozent weniger Treibhausgase ausgestossen. Der reine CO2-Ausstoss konnte bis 2018 auf 72 Prozent gesenkt werden.

Aus Sicht der SVP geht es bei diesem Grenzwert lediglich darum, eine Legitimation zu erhalten, um die Abgabe weiter zu erhöhen. Entsprechend lehnt die SVP die Erhöhung des Abgabesatzes auf Fr. 120.- pro Tonne CO2 per 1. Januar 2022, falls die CO2-Emissionen mehr als 67% gegenüber 1990 betragen, ausdrücklich ab.

Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge

Positiv zu werten ist der Umstand, dass einstweilen lieferwagenartige Sachentransportfahrzeuge bis 4’250 kg angerechnet werden können, sofern das 3’500 kg übersteigende Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird. Diese Bestimmung muss aus Sicht der SVP jedoch dahingehend weitergehen, indem diese Möglichkeit wenigstens allgemein und diskriminierungsfrei auf alle Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ausgeweitet wird.

Im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel halten wir an dieser Stelle in allgemeiner Art und Weise die enormen Verwerfungen der Corona Krise auf den Automobilmarkt fest, welche einen negativen Einfluss auf die CO2-Ziele der Branche haben werden. Die gegebenen Effekte werden zu einer weniger starken Absenkung des diesjährigen CO2-Ausstosses neuer Personen- und Lieferwagen führen. Aus Sicht der SVP müssen daher zeitnah den faktisch neuen Gegebenheiten im Automobilmarkt auf Gesetzes- und Verordnungsstufe Rechnung getragen werden.

 
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