Vernehmlassung

Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Endschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)

Die SVP unterstützt die vorliegende Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Die Abschaffung der Pauschalentschädigung der Arbeitslosenkassen (ALK) führt zu einer verbesserten Kosteneffizienz. Die Veröffentlichung der jährlichen Kennzahlen fördert zudem deren Transparenz vis-à-vis der Beitragszahlenden, der Arbeitslosen und der Verwaltung. Die SVP lehnt die geographische Ausdehnung des Tätigkeitsfelds von öffentlichen Arbeitslosenkassen ab und unterstützt die Variante 2.

Die SVP Schweiz teilt die Auffassung, dass diverser Handlungsbedarf für die aktuell 32 in der Schweiz tätigen Arbeitslosenkassen (ALK) betreffend Effizient und Transparenz besteht.

Abschaffung der Pauschalentschädigung
Die Abschaffung der Pauschalentschädigung der Arbeitslosenkassen (ALK), eine Methode, welche bis Ende 2022 nur noch von der UNIA vorgezogen wurde, schafft die Basis für eine höhere Kosteneffizienz. Die damit verbundene Entschädigung der Verwaltungskosten an die ALK mittels eines Systems mit Bonus und Malus, welches bis anhin gesetzlich ungenügend abgestützt war, scheint mit der aktuellen Änderung gleichzeitig zielführend.

Erhöhte Transparenz im Sinne der Beitragszahler
Die gesetzliche Verpflichtung, eine Veröffentlichung der jährlichen Kennzahlen über die Verwaltungskosten der ALK vorzunehmen, steigert für alle Akteure die Transparenz. Mit der Bekanntgabe der nötigen Daten an das SECO können effektive Benchmarking-Ergebnisse erstellt werden. Die Öffentlichkeit kann sich erstmals ein fundiertes Bild über die Leistung aller ALK machen.

Variante 2: Keine Ausweitung der Tätigkeitsgebiete von öffentlichen ALK
Die Variante 1 sieht vor, dass jede öffentliche Arbeitslosenkasse in der ganzen Schweiz ihre Dienstleistungen anbieten könnte. Grundsätzlich scheint das Anliegen, dass zu eng eingegrenzte Tätigkeitsgebiete der ALK zu einem höheren Verwaltungsaufwand führen soll, nachvollziehbar. Auch die Stärkung des Wettbewerbs, indem kantonale ALK die Bewilligung erteilt wird in der ganzen Schweiz tätig zu sein, scheint auf den ersten Blick erstrebenswert.

Jedoch erscheinen die Begründungen aus dem erläuternden Bericht, welche gegen die Öffnung der kantonalen ALK sprechen, überzeugender (Variante 2). Heute können die privaten ALK ihr Tätigkeitsgebiet auf die betriebswirtschaftlich optimale Grösse anpassen. Es gibt deshalb bereits eine existierende Konkurrenz zwischen den kantonalen und privaten ALK. Zudem würden kantonale ALK, welche grosse Arbeitsmärkte abdecken, die kantonalen ALK aus kleineren Kantonen bedrängen, was aus Gründen der Effizienz zwar wünschenswert sein könnte, aber dem Grundgedanken des Föderalismus widersprechen würde. Zugleich bestände für gewisse kantonale ALK ein Anreiz höhere Verwaltungsaufenthalt zu generieren, um ihr Tätigkeitsgebiet auszudehnen. Ebenfalls aus Sicht der Zahlstelle und der arbeitslosen Person ist kein Mehrwert einer Öffnung der ALK auszumachen; letztere müsste eine komplexe Abwägung bei der Wahl der bevorzugten ALK vornehmen. Die Auszahlungen der Zahlstelle würden gleichfalls komplexer, da Arbeitslose aus anderen Kantonen bedient werden müssten.

Aus diesen Gründen unterstützt die SVP die Vorlage und die Variante 2.

 
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