Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung (Forschungsgesetz FG)

Die SVP lehnt die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung ab und weist es zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Seit Jahren praktiziert der Bund Tätigkeiten im Bereich der…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung ab und weist es zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.

Seit Jahren praktiziert der Bund Tätigkeiten im Bereich der Innovationsförderung, ohne dafür eine gesetzliche Grundlage zu haben. So spielen Teile der Bundesverwaltung rechtswidrig Bank oder Wirtschaftsförderagentur und niemand stört sich daran. Und nun sollen diese illegalen Tätigkeiten nachträglich durch ein Gesetz legitimiert werden. Die SVP lehnt ein solches Vorgehen entschieden ab und fordert die Konzentration der KTI auf den im Gesetz festgehaltenen Kernauftrag. Insbesondere wird die Ausdehnung auf die Geistes- und Sozialwissenschaften sowie den Kunstbereich abgelehnt. Ausserdem soll die KTI dem politischen Einfluss entzogen und aus dem BBT herausgelöst werden.

Die KTI unterstützt seit über 60 Jahren den Wissens- und Technologietransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen mit dem Ziel, die Umsetzung der angewandten Forschung in markttaugliche Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Sie stützt sich dabei auf das Bundesgesetz über die Vorbereitung von Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung (BGKVA) aus dem Jahre 1954. Zweck dieses Gesetzes ist die Krisenbekämpfung und die Arbeitsbeschaffung. Zulässig sind demzufolge lediglich konjunkturpolitische (antizyklische) Förderungen der Innovation – aber nicht lineare Fördermassnahmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind sämtliche wirtschaftspolitischen Massnahmen, insbesondere Start-up-Förderung, Coaching, Stärkung des Unternehmergeistes sowie die direkte Förderung von Unternehmen. Diese Aufgaben wurden von der KTI in den letzten Jahren ohne jede gesetzliche Grundlage wahrgenommen! Dies wurde durch ein vom BBT in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt. Damit hat die Bundesverwaltung den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit (BV Art. 94 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 27) und insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen verletzt. Nun soll dieses rechtswidrige Vorgehen der Verwaltung mit einem neuen Gesetz quasi im Nachhinein legitimiert werden. Die SVP lehnt dies klar ab und fordert, dass sich die Aufgaben der KTI an den Verfassungsgrundlagen auszurichten hat.

Zusätzlich zu den ausufernden Tätigkeiten der KTI ohne gesetzliche Grundlagen praktiziert man heute in diesem Bereich eine Filz- und Klüngelforschung, bei welchen die wahrgenommenen Aufgaben ohne jeden Bezug zum eigentlichen Auftrag der KTI stehen. Aus diesem Grund fordert die SVP, dass die KTI der Kontrolle der Verwaltung vollständig entzogen wird und sich auf die Förderung der angewandten Forschung in ihren Schwerpunktbereichen Life Sciences, Ingenieurwissenschaften, Nanotechnologien und Mikrosystemtechnik sowie Enabling Sciences konzentriert. Ausdehnungen des Förderbereichs auf Projekte im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie im Kunstbereich, wie im erläuternden Bericht festgehalten und heute bereits stellenweise praktiziert, lehnt die SVP entschieden ab, umso mehr als diese Bereiche schon durch andere Institutionen wie den SNF abgedeckt werden. Die KTI darf nicht dazu missbraucht werden, um amtsinterne Budgetverschiebungen zu Lasten der Forschung vorzunehmen und forschungsfremde Anliegen zu finanzieren.

Im Rahmen des Umbaus und der Erneuerung der Schweizer Hochschullandschaft wird eine Vereinfachung der Strukturen angestrebt. Der vom Departement in die Vernehmlassung gegebene Vorschlag berücksichtigt dieses zentrale Element jedoch überhaupt nicht. Anstelle einer Vereinfachung der Strukturen und einer Reduktion der Akteure wird wieder einmal versucht, das in der Verwaltung schon fast pedantisch anmutende Gärtchendenken weiter zu zementieren. Unklare Führungsstrukturen und eine überteuerte Verwaltungsmaschinerie werden die Folge sein. Einem solchen intransparenten, überteuerten und ziellosen Vorgehen kann die SVP nicht zustimmen.

Ebenso befremdend ist die Tatsache, dass die vom Departement angestrebte Aufteilung von den betroffenen wissenschaftlichen Organen, anderen Bildungsinstitutionen aber auch von den grossen wirtschaftlichen Verbänden kritisiert wird. Insbesondere die scharfe Kritik der Wissenschaftsorganisationen muss einem zu denken geben. Es fragt sich, ob das zuständige Departement in der internen Vernehmlassung die betroffenen Stellen überhaupt konsultiert hat oder ob hier, wie so oft in letzter Zeit im Bildungsbereich, das verantwortliche Bundesamt auf eigene Faust ihre Vorstellungen durchzuboxen versucht.
Révision partielle de la loi fédérale sur la recherche (loi sur la recherche LR)

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in Kürze eine Totalrevision des Forschungsgesetzes stattfinden wird. Diese soll zeitlich und inhaltlich koordiniert mit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG), welches bereits in der Vernehmlassung war, vorgenommen werden. Anstelle eines übereilten legislativen Schnellschusses fordert die SVP, dass die Anliegen der überarbeiteten Teilrevision im Rahmen der Totalrevision des Forschungsgesetzes berücksichtigt werden sollen. Ausserdem sollte der Bund sämtliche Tätigkeiten, für welche er keine gesetzlichen Grundlagen hat, sofort einstellen.

 

 
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