Vernehmlassung

Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz)

Die SVP lehnt die Einführung eines offizialisierten Denunziantentums, wie es vom Bundesrat mit der hier präsentierten Teilrevision des Obligationenrechts vorgeschlagen wird, entschieden ab. Eine…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP lehnt die Einführung eines offizialisierten Denunziantentums, wie es vom Bundesrat mit der hier präsentierten Teilrevision des Obligationenrechts vorgeschlagen wird, entschieden ab. Eine solche Regelung führt zu einer Amerikanisierung des schweizerischen Rechtssystems und zur Einführung einer generellen Misstrauenskultur in der Wirtschaft. Weiter wird der flexible Arbeitsmarkt, welcher einer der grössten Trümpfe unserer Volkswirtschaft ist, unnötig eingeengt, was de facto zu einem Ausbau des Kündigungsschutzes führt. Die SVP wehrt sich entschieden gegen solche gewerbefeindliche Anliegen und fordert den Bundesrat auf, den präsentierten Vorschlag nicht weiter zu verfolgen und das Vorhaben ersatzlos einzustellen.

Obwohl in den Vereinigten Staaten seit zwei Jahrzehnten Gesetzgebungen zum Schutz von so genannten „Whistleblowers“ bestehen, konnten zu Beginn dieses Jahrzehnts riesige Wirtschaftskandale wie Enron oder WorldCom nicht verhindert werden. Doch statt die Sinnlosigkeit von Denunziationsgesetzen einzusehen, war die Bürokratie in den Vereinigten Staaten erfinderisch. Im Jahr 2002 wurde der Sarbanes-Oxley Act – ein US-Bundesgesetz – erlassen. Nach dessen Art. 806 sowie der diesbezüglichen Rechtsprechung wird einem Arbeitnehmer umfangreicher Schutz gewährt, wenn er dem Staat, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen oder den Medien Missstände in einem Unternehmen meldet. Der Schutz bleibt selbst dann aufrecht erhalten, wenn die vom Arbeitnehmer angeschuldigte Person zu einem späteren Zeitpunkt frei gesprochen wird. Eine solche Gesetzgebung ruft unzufriedene Mitarbeiter zu einem Treuebruch mit dem Arbeitgeber auf, ohne dass sie nachher dafür, falls sie im Unrecht sind, zur Rechenschaft gezogen werden können.

Umso unverständlicher ist es daher, dass das Eidgenössische Justizdepartement nun mit dieser Vorlage ebenfalls ein offizialisiertes Denunziantentum im OR einführen möchte. Wer einer solchen Regelung eine derart prominente Stellung in den ersten Artikeln des Arbeitsrechts einräumt, schafft eine verbreitete Misstrauenskultur. Eine solche unnötige Veramerikanisierung unseres Privatrechts hat dringend zu unterbleiben! Unsere Kultur beruht auf Grundsätzen wie Recht und Ordnung, Zivilcourage, Freiheit und Eigenverantwortung und nicht auf Misstrauen, Denunziantentum und Bespitzelung.

Des Weiteren wird mit einer solchen Regelung dem Missbrauch eines Arbeitsverhältnisses Vorschub geleistet, da Personen, welche mit einer Kündigung rechnen müssen, dazu angehalten werden, Unternehmensinterna auszuplaudern und damit – zumindest für die Dauer der Verfahren – Kündigungsschutz zu geniessen, egal ob die veröffentlichten Fakten stimmen oder nicht. Mit diesem faktischen Ausbau des Kündigungsschutzes durch die Hintertür wird ein wichtiger Wettbewerbsfaktor der Schweiz, der flexible Arbeitsmarkt verbunden mit relativ grosszügigen Ersatzleistungen in der Arbeitslosenversicherung, preisgegeben.

Des Weiteren besteht die Gefahr, dass Arbeitgeber zum erpressbaren Spielball ihrer Arbeitnehmer in Kooperation mit den Gewerkschaften werden unter dem Motto „entweder mehr Lohn oder wir müssen etwas ans Licht bringen“. Dies ist vollkommen unhaltbar! Damit werden betriebswirtschaftliche Grundsätze mit Füssen getreten, was sich schliesslich negativ auf die Beschäftigung, auf die Unternehmenssituation sowie auf die Volkswirtschaft auswirkt.

Eine freiheitliche Wirtschaftsordnung und insbesondere ein flexibler Arbeitsmarkt sind wichtige Erfolgsrezepte der schweizerischen Volkswirtschaft. Daher gilt es alles nur Erdenkliche daran zu setzen, diese Erfolgsfaktoren zu bewahren. Die vorgeschlagene Amerikanisierung unseres Privatrechts würde diesem Anliegen fundamental entgegenstehen. Denn die Einführung von offizialisierten Denunziantenartikeln unter dem „schönen“ Anglizismus „Whistleblowing“ im Arbeitsrecht schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Daher lehnt die SVP dieses neue unnötige Gesetz ab.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden