Vernehmlassung

Totalrevision der Bankenverordnung (BankV)

Die SVP begrüsst grundsätzlich sowohl die vorgeschlagene Regelung für langfristig nachrichtenlose Vermögenswerte, die Möglichkeit ihrer Übertragung auf eine andere Bank (Art. 37l BankG) und ihre Ablieferung an den Bund (Art. 37m BankgG), als auch die Überarbeitung und Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften für Banken.

Die SVP begrüsst grundsätzlich sowohl die vorgeschlagene Regelung für langfristig nachrichtenlose Vermögenswerte, die Möglichkeit ihrer Übertragung auf eine andere Bank (Art. 37l BankG) und ihre Ablieferung an den Bund (Art. 37m BankgG), als auch die Überarbeitung und Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften für Banken.

Durch die Anpassung an Neuerungen des Rechnungsregelungsrechtes im Obligationenrecht (OR) sowie an Entwicklungen in anderen, auch internationalen Rechnungsregelungsstandards wird sichergestellt, dass den Banken in der Schweiz auch künftig ein vollwertiger, eigenständiger und allgemein anerkannter Rechnungsregelungsstandard zur Verfügung steht, und dass die Vergleichbarkeit zu Jahresabschlüssen nach OR und Swiss GAAP FER gewährleistet bleibt.

Artikel 45-59 und 68-69 E-BankV regeln für die Banken das Problem der nach-richtenlosen Vermögenswerte, nachdem im Oktober 2010 mit einer Zusatzbot-schaft zur Änderung des BankG die entsprechende gesetzliche Grundlage ge-schaffen wurde.

Für die Stellungnahmen zu einzelnen Artikel des vorliegenden Revisi-onsentwurf der Bankenverordnung, schliesst sich die SVP den Eingaben der Schweizer Bankiervereinigung (SGVg) an.

 
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