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Vernehmlassung

Konzession für die SRG SSR

Die SVP lehnt die Konzession für die SRG SSR in der vorliegenden Form ab .

Die SVP verlangt eine befristete Verlängerung der geltenden Konzession, bis die nachfolgenden Punkte geklärt sind:

  1. Umfang der angekündigten Redimensionierung der SRG;
  2. Überprüfung der für die Erfüllung des Grundauftrags nötigen Anzahl SRG-Sender (vgl. Postulat KVF-N 17.3628) sowie Prüfung eines Verkaufs oder einer Auslagerung bestimmter Radio- und/oder TV-Sender.
  3. Diskussion und Festlegung der künftigen gebührenfinanzierten Aufgaben der SRG;
  4. Zukunft der publizistischen Internet-Aktivitäten der SRG SSR;
  5. Aufhebung von Radiosponsoring der SRG-Sendungen;
  6. Zukunft der Kooperationen der SRG (z.B. Admeira).

Beschränkung des Programm-Auftrags
Das Anbieten von selber produzierten TV- und Radioinhalten im Internet ist unbestritten. Darüber hinaus gehende Web-Angebote (z.B. «Web-only-Content» oder redaktionell bewirtschaftete News-Angebote im Web), gehören nicht zum Auftrag der SRG und sind privaten Anbietern zu überlassen. Hier konkurrenziert die SRG offensichtlich und in zunehmendem Masse die zahlreichen privaten Internet-Zeitungen und News-Portale der Schweiz. Der Programm-Auftrag der SRG hat sich auf Radio- und TV-Programme zu fokussieren. Die vorgesehenen Änderungen der Konzession sind darauf ausgerichtet, der SRG einen massiven und grenzenlosen Ausbau im Online-Bereich zu ermöglichen – also eine weitere Ausdehnung der SRG, mit den entsprechenden Kostenfolgen. Diese Tendenz wird die SVP bekämpfen.

Unterhaltung
Unterhaltung ist kein Schwerpunktauftrag der SRG. In diesem Bereich sind in den letzten zwanzig Jahren zahlreiche private Angebote (Online-, Radio- und Fernsehanbieter im In- und Ausland sowie Streaming-Dienste wie Netflix, etc.) entstanden, die staatliches Engagement zunehmend unnötig machen. Wo die SRG Unterhaltung anbietet, soll diese einen direkten Bezug zur Schweiz haben und die Traditionen und Eigenheiten unseres Landes abbilden. Die SVP lehnt eine «Leitbildfunktion» der SRG innerhalb des Unterhaltungsangebots ab. Diese gibt es nicht mehr, ergo muss sie auch nicht mit Gebühren finanziert werden.

Sport
Wo Private eine Sportübertragung machen möchten und können, soll die SRG darauf verzichten (Subsidiaritätsprinzip). Die SRG faktisch zu beauftragen, entsprechende Rechte zu erwerben und dann „Kooperationen mit anderen schweizerischen Veranstaltern“ einzugehen, stärkt vor allem die SRG und schafft neue Abhängigkeiten.

Innovation
Der Art. 11 ist ersatzlos zu streichen. Wo Private neue innovative Formate machen möchten und können, soll die SRG darauf verzichten. Die SRG muss den Grundversorgungsauftrag wahrnehmen und nicht „neue eigene publizistische Angebote mit einem hohen gestalterischen Innovationsgrad“ entwickeln. Dieser Artikel ist ein Freipass zum Abwürgen jeglicher privaten Innovation in unserem Land.

Kein gebührenfinanziertes Jugend- und Migrantenprogramm
Die Art. 13 und 14 sind ersatzlos zu streichen. Es gehört nicht zum Service public-Auftrag, ein spezifisches Publikum für die SRG zu gewinnen. Mit Art. 14 wird zudem versucht, mit öffentlichen Gebührengeldern Ausländerpolitik zu betreiben. Eine Finanzierung von Integrationsmassnahmen via Radio- und TV-Gebühren lehnt die SVP strikte ab. Dafür gibt es bereits genügend andere, mit Steuergeld finanzierte, Aktivitäten des Bundes, der Kantone und Gemeinden.

Kosten
Die SVP beantragt die Streichung von Art. 40. Die Gesamteinnahmen sind zu plafonieren und gegenüber heute zu senken.

 
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