Vernehmlassung

Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

Die SVP lehnt die vorliegenden Verordnungsänderungen ab.

Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2)

Die SVP will die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen beibehalten. Bis ein Asylbewerber erwerbstätig ist, sind hohe Kosten entstanden, die durch die Eidgenossenschaft, die Kantone oder sogar durch die Gemeinden, bezahlt wurden. Es ist auch ein Zeichen der Integrationsbereitschaft, wenn die erwerbstätig gewordenen Personen einen Teil dieser Kosten über eine Sonderabgabe zurückbezahlen.

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)

Art. 18 Integrationspauschale

Die SVP lehnt Integrationspauschalen für die berufliche Integration vorläufig aufgenommener Personen ab. Die Pauschalen suggerieren, dass vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben können – doch das Gegenteil ist der Fall. Denn vorläufig aufgenommene Personen erfüllen die Bedingungen für Asyl grundsätzlich nicht und müssen so rasch wie möglich in ihr Herkunftsland zurückkehren. Alle Bemühungen müssen sich darauf konzentrieren. Eine berufliche Integration macht insofern keinen Sinn. Zudem herrscht heute bei Ausländern aus Drittstaaten in der Schweiz bereits eine enorme Erwerbslosigkeit.

Inländervorrang
Hinzu kommt, dass es grundsätzlich falsch ist, vorläufig aufgenommene Personen über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV vermitteln zu lassen. Die Mehrheit von Bundesrat und Parlament hat dem Volk anlässlich der Umsetzung von BV Art. 121a (Masseneinwanderungsinitiative) einen «Inländervorrang» versprochen. Mit den Integrationsbemühungen und der Jobvermittlung von vorläufig Aufgenommenen wird aus dem «Inländervorrang» ein «Ausländervorrang» gemacht. Zudem sind staatliche Integrationspauschalen und die dazugehörenden Jobvermittlungen von Wirtschaftsflüchtlingen den immer zahlreicher werdenden Schweizer Arbeitslosen über 50 wohl kaum zu erklären. Die durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU entstandene Konkurrenzsituation im Arbeitsmarkt Schweiz ist zu gross, um diesen nun auch für vorläufig Aufgenommene zu öffnen (neu strömen ja auch Bulgaren und Rumänen in hoher Zahl in den Arbeitsmarkt Schweiz, was sich nach Aufhebung der Kontingente noch deutlich ausweiten wird).

Unehrlich, auch gegenüber den Asylbewerbern
Es ist auch unehrlich gegenüber den Asylbewerbern selber, die zu einem grossen Teil ohne Berufsausbildung und mit nur sehr wenig brauchbarer Schulbildung in die Schweiz kommen, von einer «Integration ins Berufsleben» zu reden. Es gibt in der Schweiz keine Jobs mehr im benötigten Ausmass für solche unqualifizierten Arbeitskräfte und das sollte auch klar so kommuniziert werden.

Hohe Kosten

Die im Papier mehrfach genannten Einsparungen bezweifeln wir. Einsparungen gäbe es nur, wenn Asylbewerber in grosser Zahl gut bezahlte Jobs annehmen könnten. Das ist aber illusorisch. Die Realität in den Städten und Gemeinden zeigt das Gegenteil: Arbeit für Asylbewerber wird heute buchstäblich mit Steuergeldern «erfunden». Ihnen werden Aufgaben übertragen, für die bislang städtische Werke oder Gemeindebetriebe zuständig waren (z.B. Abfall auflesen entlang von Ausserortsstrassen oder in Trams, Unkraut ausreissen auf gemeindeeigenen Verbundsteinplätzen, Reinigung von Festplätzen, usw.). Gleichzeitig werden bei den eigentlich zuständigen Gemeindebetrieben aber keine Stellen gestrichen, womit die Kosten mehrfach anfallen. Das ist eine Pseudo-Integration in den Arbeitsmarkt und eine künstliche Aufblähung von staatlichen Sektoren. Die SVP will eine Gesellschaft mit vielen «Tausend-Franken-Jobs» verhindern.

Den eingeschlagenen Weg erachten wir deshalb als völlig falsch und kontraproduktiv. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Vernehmlassungsantwort.

 

 
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