Vernehmlassung

Verordnung über die Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage

Die SVP stimmt den Einschränkungen der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr in einer schweren Strommangellage zu. Das gestiegene Risiko für diese Notsituationen ist auf die verfehlte Mitte-links Energiepolitik der vergangenen Jahre zurückzuführen. Der Bund ist verpflichtet die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor den Auswirkungen der hausgemachten Fehler zu schützen und den Zubau von permanent verfügbarer «Bandenergie», wie Kern- und Wasserkraft, zu forcieren.

Die drohende Energiekrise kann das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben der Schweiz massiv beeinträchtigen und beschädigen. Die nationale Risikoanalyse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS aus dem Jahr 2020 nennt eine langandauernde Strommangellage als eines der drei grössten Risiken für die Schweiz. Bei einer lang andauernden, schweren Strommangellage drohen gemäss BABS grosse Personenschäden und darüber hinaus immense ökonomische Verluste. Insgesamt ist mit Schäden von über 100 Milliarden Franken zu rechnen.

Die Hauptursache für Stromangellagen sind fehlende Produktionskapazitäten in der Schweiz und ganz Europa. Auch bei Stromausfällen können Mangellagen eine massgebende Rolle spielen. Diese Situation haben wir eindeutig der verfehlten Mitte-links Energiepolitik der vergangenen Jahre unter den Bundesrätinnen Simonetta Sommaruga und Doris Leuthard zu verdanken. Hauptziel aller Anstrengungen muss es sein, die Stromversorgung in der Schweiz massgeblich zu verbessern. Massive Investitionen in permanent verfügbare «Bandenergie», namentlich Kern- und Wasserkraft, müssen oberste Priorität haben.

Aus Sicht der SVP ist es die Pflicht des Bundes, die Bevölkerung vor den Auswirkungen dieser Notsituationen bestmöglich zu schützen. Aus rein technischer Sicht wird es für die Post ab einer gewissen Dauer der Strommangellage oder des Stromunterbruches jedoch unmöglich, alle Dienstleistungen im vollen Umfang aufrechtzuerhalten. Die Post muss in diesem Fall zwingend zuerst die Dienstleistungen ausserhalb der Grundversorgungspflicht zurückfahren, bevor sie auch bei der Grundversorgung Abstriche macht. Medizinal-, Spitallogistik und Gefahrengutstandorte sind von jeglicher Stromkontingentierung auszunehmen.

Auch beim Zahlungsverkehr hat die Post einen wichtigen Grundversorgungsauftrag gegenüber der Schweizer Bevölkerung. Bargelddienstleistungen müssen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Weise zugänglich sein. Dem Vorschlag der Post, in Notsituationen während eines sogenannten «Stromkorridors» von jeweils vier Stunden die aufgestauten Transaktionen zu verarbeiten, stimmt die SVP zu.

Zwingend für die SVP ist die wöchentliche Aufsicht durch die PostCom und das BAKOM während den Einschränkungen der Grundversorgung von Post- und Zahlungsverkehr. Ebenfalls hat die Post die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft laufend über die Einschränkungen der Grundversorgung zu informieren, soweit dies im Rahmen der Stromversorgung möglich ist. Die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und die Landesversorgung müssen oberste Priorität haben.

 
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