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Sozialwerke
Vernehmlassung

Verordnung über die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen

SVP gegen weiteren Ausbau der Verwaltung durch Behindertenverordnung. Sie lehnt den Vernehmlassungsentwurf in der vorliegenden Form ab…

VERNEHMLASSUNGSANTWORT vom 6.10.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP zur Verordnung über die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen

SVP gegen weiteren Ausbau der Verwaltung durch Behindertenverordnung

Die SVP lehnt den Vernehmlassungsentwurf in der vorliegenden Form ab. Er bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Namentlich stellt die SVP fest, dass mit dem Behindertengleichstellungsbüro eine weitere Verwaltungsinstanz mit umfangreichen finanziellen Befugnissen und Bedürfnissen geschaffen werden soll.

Vor der Schaffung neuer Stellen ist aber abzuklären, ob nicht bereits existierende Stellen für die neuen Aufgaben verwendet werden können. Es existieren bereits Gleichstellungsbüros, welche sich mit ähnlichen Problemen beschäftigen. Falls entgegen unserer Ansicht doch der Beschluss gefasst wird, eine neue Instanz zu schaffen, fordert die SVP, diese mit höchstens einer Vollzeit-Stelle zu dotieren. Es gilt auch hier, das exzessive Wachstum der Bundesverwaltung zu bremsen.

Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln

Abs. 2

Der einleitende Satz muss folgendermassen abgeändert werden:

Zu diesem Zweck nimmt es insbesondere folgende Aufgaben war: 

Begründung: Die Aufgaben müssen abschliessend formuliert werden, damit nicht die Gefahr besteht, dass der Aufgabenkatalog zu grosse Dimensionen annimmt. Die nachfolgend genannten Aufgaben genügen zur Wahrnehmung der von Gesetz geforderten Tätigkeit vollauf.

Abs. 2 lit. a

Die SVP schlägt folgende Änderung vor:

Allgemeine Information und Dokumentation sowie Beratung von Privatpersonen und Behörden.

Begründung: Private Behindertenorganisationen werden vom Bund subventioniert, um Beratung von Privatpersonen vorzunehmen.

Abs. 2 lit. e

Ist ersatzlos zu streichen.

Begründung: Die SVP hält es nicht für nötig, auch noch teure Reisen ins Ausland zu finanzieren. Dies ist für die Erfüllung der Aufgaben des Behindertengleichstellungsbüros völlig unnötig.

 
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