Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIAV)

Die SVP setzt sich für gezielte Massnahmen in der Invalidenversicherung ein mit Rücksicht auf die finanzielle Belastung des Versicherungskollektivs sowie der Steuerzahler. Eine derart frühe Intervention in familiäre und damit private Bereiche von staatlicher Seite ab dem 2. Lebensjahr können wir nicht gutheissen. Um einer weiteren Kostenexplosion in der IV, beim Bund sowie den Kantonen entgegenzuwirken, bedarf es zudem einer Kostenbegrenzung. In Anbetracht der schweren Messbarkeit der Erfolge wären schliesslich auch klare Wirkungsindikatoren notwendig.

Das gestiegene öffentliche Bewusstsein in Verbindung mit medialer Aufmerksamkeit führen dazu, dass – insbesondere für die subtileren Formen – vermehrt die Diagnose Autismus-Spektrum-Störung (ASS) erfolgt. Trends und Hypes von vormals seltenen Erkrankungen resp. Beeinträchtigungen erlebt die Invalidenversicherung regelmässig auch bei der Diagnose ADHS oder dem Phänomen Burnout. Autismus ist zudem keine klar umrissene Krankheit, sondern ein Spektrum. Gemäss der WHO zählen zu den Leitsymptomen «anhaltende Defizite in der sozialen Interaktion» sowie «unflexible Verhaltensmuster». Es liegt auf der Hand, dass sich diese Symptome sehr unterschiedlich zeigen und auch verschieden interpretierbar sind, insbesondere was deren Schwere anbelangt. So deklariert der Forschungsbericht von 2018, dass die «die Effektgrössen noch nicht genau beziffert werden können» und die «einzelnen Wirkungsmechanismen noch nicht eindeutig herausgearbeitet sind». Im Bericht wird weiter empfohlen, dass Kinder ab 2 Jahren während einer Zeitspanne von 8 Monaten bis 2 Jahren intensive Frühintervention erhalten sollten. Art. 6, welcher grundsätzlich pauschal zwei Jahre vorsieht ist entsprechend anzupassen und nach unten flexibler zu gestalten.

Aber auch die erforschte genetische Komponente darf nicht verharmlost werden. So zeigte eine im American Journal of Psychiatry veröffentlichte Studie auf, dass Kinder von Cousins etwa doppelt so häufig an Autismus erkranken wie Kinder nicht verwandter Eltern. Verwandtenehen, insbesondere zwischen Cousins ersten Grades, erhöhen das Risiko für genetische Erkrankungen, einschliesslich der ASS. In Ländern wie z.B. Saudi-Arabien, Pakistan, Irak, Iran, Ägypten, Sudan, Afghanistan und Marokko beispielsweise werden Eheschliessungen zwischen Cousins sehr häufig praktiziert. Auch in der Schweiz sind dies erlaubt, werden aber signifikant häufiger von ausländischen Personen geschlossen. Aufgrund der erheblichen gesundheitlichen Risiken für deren Nachkommen gilt es hier Aufklärungsarbeit zu leisten.

Im Erläuternden Bericht wird festgehalten, dass die Wirksamkeit der Frühintervention anerkannt sei. Diese Verlautbarung ist in dieser Allgemeinheit und Bestimmtheit deshalb erstaunlich, weil das Pilotprojekt noch gar nicht abgeschlossen ist und bis Ende 2026 läuft. Der Bund sollte sich deshalb mit abschliessenden, voreiligen Schlüssen zurückhalten und die bisherigen Beobachtungen deskriptiv beschreiben. Dies ist deshalb nicht unbedeutend, da die Kostenschätzung des Bundes heute um zwei Millionen Franken von derjenigen in der Botschaft abweicht und entsprechend korrigiert werden musste; selbstredend nicht nach unten. Die nunmehr vorgesehenen Pauschalen und Kosten der Frühintervention führen folglich zu einem weiteren erheblichen Anstieg der Ausgaben für die Invalidenversicherung, aber auch die Kantone. Der konkrete Mehrwert konnte noch nicht abschliessend hinreichend evaluiert werden, weshalb ein sorgsamer Umgang mit den Steuermitteln und den Prämien des Versicherungskollektivs dringend angezeigt ist. Konkret sind die Ausgaben für Supervision in der Pauschale zu kürzen, da diese nicht selten der eigenen Psychohygiene und persönlichen Absicherung dienen. Des Weiteren müssen die Erziehungsverantwortlichen stärker in die Pflicht genommen und geschult werden, um eine stetige Verlagerung der Eigenverantwortung an den Staat mit entsprechenden Kostenfolgen zu dämpfen. So wird auch im Erläuternden Bericht dargelegt, dass bei einer Fernbehandlung die Intensität der Intervention etwas geringer ist, jedoch ohne Einfluss auf deren Wirksamkeit. Diese Erkenntnis gilt es kosteneffizient zu nutzen, weshalb die Fernbehandlung vermehrt zum Einsatz kommen muss.

Die SVP fordert eine klare Begrenzung staatlicher Eingriffe sowie eine transparente und kontrollierte Finanzierung. Beide Erfordernisse sind mit dieser Vorlage nicht erfüllt, weshalb sie abgelehnt wird. Die nunmehr nach oben korrigierte Kostenschätzung von jährlich 20 Millionen Franken ist viel zu hoch und darf weder dem Versicherungskollektiv noch den Steuerzahlern übertragen werden. Die Interventionen müssen angesichts der Finanzlage der Invalidenversicherung zwingend kostengünstiger erfolgen.

 
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