Vernehmlassung

Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Die SVP sieht in den vorgeschlagenen Änderungen einen illiberalen Eingriff in den freien Wettbewerb und lehnt die vorgeschlagenen Verbote für die Allgemeinverbindlichkeit der Verordnung und die daraus resultierenden Verbote der Kaltakquise und die vorgeschlagenen Obergrenzen für die Entschädigungen von Vermittlern ab.

Bei der Verordnung zur Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit handelt es sich um eine Branchenvereinbarung, welche nun allgemeinverbindlich für alle Versicherer gelten soll, selbst wenn sie nicht Teil dieser Vereinbarung sind. Das ist ein deutlicher Eingriff in die freien Wettbewerbsstrukturen und kommt einer regulatorischen Gleichschaltung aller Versicherer gleich. Die SVP fordert, dass diese Branchenvereinbarung weiterhin nur auf freiwilliger Basis weiterexistiert.

Die zu erreichenden Quoten von 66% der Versicherten oder Prämienleistungen zur Verbindlicherklärung bestimmter Regeln in der vorgeschlagenen Form lehnen wir aufgrund der oben beschriebenen Allgemeinverbindlichkeit der Verordnung ab. Als Quote für eine Branchenvereinbarung auf freiwilliger Ebene hätten wir gegen diese Quoten keine Einwände.

Das Verbot der telefonischen Kaltakquise sehen wir ebenfalls kritisch. Wir verstehen den generellen Handlungsbedarf bei ungewünschten Werbeanrufen, halten ein generelles Verbot jedoch als zu weitgreifend.

Die Definition, was ein Vermittler ist und was nicht, soll den einzelnen Versicherungen überlassen sein, wie es bisher der Fall war und gehört nicht in einer Verordnung geregelt. Die Versicherungsvermittler sind ein eigenständiger Branchenverband, welcher seine Tarife aufgrund der Nachfrage auf dem Markt berechnet, weshalb Obergrenzen für Vermittlungstätigkeiten – wie sie hier vorgeschlagen sind – eine massive marktverzerrende Einschränkung sind und unter Umständen sogar das Aus der ganzen Vermittlungsbranche bedeuten könnte.

 
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