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Umwelt

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026

AltlV
Die SVP lehnt die vorgesehenen Änderungen der Altlasten-Verordnung in dieser Form ab. Die Vorlage führt zu einer Ausweitung des altlastenrechtlichen Anwendungsbereichs auf zusätzliche Belastungsfälle, insbesondere im Zusammenhang mit PFAS-belasteten Standorten und belasteten Kinderspielplätzen. Damit entstehen neue Abklärungs-, Vollzugs- und möglicherweise Sanierungspflichten, obwohl die Verursacher in vielen Fällen nicht klar bestimmt werden können. Aus Sicht der SVP droht hier eine unnötige Ausweitung staatlicher Zuständigkeiten und Kostenfolgen. Neue Belastungen für Gemeinwesen und Eigentümer ohne klare Verantwortlichkeitsordnung sind abzulehnen.

VASA
Die SVP lehnt die vorgesehenen Änderungen der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten in dieser Form ab. Die Vorlage weitet die Finanzierungstatbestände des Bundes deutlich aus und schafft neue Möglichkeiten zur Mitfinanzierung von PFAS-belasteten Standorten, öffentlichen und privaten Kinderspielplätzen sowie weiteren Anlagen. Damit wird die finanzielle Verantwortung des Bundes erneut ausgedehnt, obwohl es sich teilweise um diffuse Altlastenfälle ohne klare Verursacherzuordnung handelt. Besonders kritisch ist aus Sicht der SVP, dass damit zusätzliche Belastungen für den Bund und letztlich für den Steuerzahler entstehen. Positiv zu vermerken ist einzig die beabsichtigte Vereinfachung bei Schiessanlagen, welche jedoch die grundsätzlichen Bedenken nicht aufwiegt.

VVEA
Die SVP unterstützt die Änderungen der Abfallverordnung nur teilweise und verlangt gezielte Nachbesserungen. Begrüsst wird insbesondere, dass freiwillige private Sammlungen von Siedlungsabfällen ausdrücklich ermöglicht werden sollen, weil damit das kommunale Monopol gelockert und mehr Raum für praxisnahe und marktwirtschaftliche Lösungen geschaffen wird. Ebenfalls nachvollziehbar sind punktuelle technische Anpassungen beim Umgang mit Dioxinen und Filteraschen. Kritisch beurteilt die SVP jedoch neue Anerkennungs-, Kontroll- und Berichterstattungsmechanismen für Branchenorganisationen, sofern diese zu zusätzlicher Bürokratie, neuen Gebührenstrukturen oder faktischen Zwangssystemen führen. Solche Entwicklungen sind zu vermeiden.

GSchV – Umsetzung Motion Jauslin
Die SVP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung zur Umsetzung der Motion Jauslin. Die Motion wurde bereits im National- und Ständerat einstimmig von allen Parteien unterstützt. Die Vorlage ermöglicht eine differenziertere Beurteilung der thermischen Nutzung des Untergrunds und schafft damit bessere Voraussetzungen für Geothermie und saisonale Wärmespeicherung. Starre Vorgaben werden zugunsten von Einzelfalllösungen dort gelockert, wo dies sachlich vertretbar ist. Das stärkt die Versorgungssicherheit, fördert technologieoffene Lösungen und belässt den Kantonen einen angemessenen Handlungsspielraum. Aus Sicht der SVP handelt es sich um eine sinnvolle und praxistaugliche Anpassung.

GSchV – Berichterstattungspflicht Trockenheit
Die SVP lehnt die neuen Berichterstattungspflichten bei Trockenheit ab. Die Vorlage verpflichtet die Kantone, dem Bund standardisiert Bericht über Auswirkungen, Nutzungskonflikte und Massnahmen zu erstatten, sobald nationale Trockenperioden vorliegen. Damit entsteht in erster Linie zusätzlicher administrativer Aufwand, ohne dass die eigentlichen Probleme der Wasserverfügbarkeit oder der lokalen Bewirtschaftung damit gelöst würden. Aus Sicht der SVP handelt es sich um eine weitere Ausdehnung der Bundesaufsicht zulasten des Föderalismus. Die Verantwortung für konkrete Beurteilungen und Massnahmen soll bei den Kantonen verbleiben.

ChemRRV – Industriechemikalien
Die SVP lehnt die vorgesehenen Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung im Bereich Industriechemikalien in dieser Form ab. Die Vorlage übernimmt internationale und europäische Entwicklungen bei POP, PFAS und Quecksilber und verschärft verschiedene Beschränkungen. Besonders problematisch ist, dass einzelne Bestimmungen über das EU-Recht hinausgehen und damit ein unnötiger Swiss Finish droht. Für Unternehmen und die öffentliche Hand entstehen zusätzliche Regulierungskosten und Vollzugsaufgaben. Aus Sicht der SVP sind internationale Anpassungen, wenn überhaupt, auf das notwendige Minimum zu beschränken und dürfen nicht zu neuen schweizerischen Zusatzlasten führen.

ChemRRV – Pflanzenschutzmittel
Die SVP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung im Bereich Pflanzenschutzmittel. Es ist richtig, dass die Kantone in klar begrenzten Ausnahmefällen auch in sensiblen Gebieten den Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel gegen besonders gefährliche Quarantäneorganismen bewilligen können. Gerade bei der Bekämpfung invasiver Schädlinge wie des Japankäfers braucht es praxistaugliche und wirksame Instrumente, um grössere Schäden für Landwirtschaft, Wälder und weitere Kulturen zu verhindern. Entscheidend ist, dass diese Eingriffe verhältnismässig bleiben und nur als letztes Mittel erfolgen. Unter dieser Voraussetzung ist die Vorlage aus Sicht der SVP sinnvoll.

ChemRRV – Dünger
Die SVP unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung im Bereich Dünger. Die vorgesehene Möglichkeit, tiefgründig versauerte Waldböden unter engen Voraussetzungen zu kalken, ist sachlich begründet und dient dem Schutz und der langfristigen Stabilität des Waldes. Die Massnahme ist an klare Bedingungen geknüpft und erfolgt nur mit kantonaler Bewilligung sowie unter Berücksichtigung sensibler Lebensräume. Damit wird eine gezielte und standortgerechte Lösung geschaffen, ohne pauschale Eingriffe vorzusehen. Aus Sicht der SVP ist dies eine vernünftige und praxisnahe Anpassung.

ChemPICV
Die SVP kann die vorgesehenen Änderungen der ChemPIC-Verordnung grundsätzlich unterstützen. Die Vorlage dient weitgehend der technischen Nachführung bestehender Anhänge im Zusammenhang mit dem Rotterdamer Übereinkommen und stellt sicher, dass verbotene oder stark beschränkte Stoffe korrekt den internationalen Informationspflichten unterstellt werden. Es handelt sich primär um eine formelle und internationale Anpassung, nicht um eine eigenständige materielle Verschärfung des schweizerischen Chemikalienrechts. Aus Sicht der SVP ist dies vertretbar, solange keine zusätzlichen nationalen Sonderregeln oder weitergehenden Einschränkungen eingeführt werden.

 
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